Verbindliche Anforderungen an Einwegverpackungen im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung

ShortId
26.3474
Id
20263474
Updated
14.04.2026 16:24
Language
de
Title
Verbindliche Anforderungen an Einwegverpackungen im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung
AdditionalIndexing
52;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433 hat das Parlament dem Bundesrat neue Kompetenzen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft eingeräumt, insbesondere im Bereich von Produkten und Verpackungen.</p><p>Der Bundesrat hat zudem in seiner Antwort auf die Motion 25.4241 festgehalten, dass Einweg-Kunststoffverpackungen reduziert werden sollen. Gleichzeitig bestehen weiterhin regulatorische Lücken, insbesondere im Vergleich zur Europäischen Union, die mit der neuen Verpackungsverordnung verbindliche Reduktions- und Reuse-Ziele einführt.</p><p>Die Vernehmlassung zum Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 ist abgeschlossen. Es ist daher angezeigt, die bestehenden gesetzlichen Grundlagen nun konsequent zu nutzen und verbindliche Anforderungen für Einwegverpackungen festzulegen.</p><p>Ein besonderer Handlungsbedarf besteht auch deshalb, weil Kunststoffverpackungen im Versandbereich sowie im Konsum zunehmend zu kurzlebigen Abfällen führen und teilweise die Qualität von Recyclingströmen, insbesondere im Papierrecycling, beeinträchtigen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung gestützt auf das Umweltschutzgesetz verbindliche Anforderungen zur Reduktion von unnötigen Einwegverpackungen festzulegen.</p><p>&nbsp;</p><p>Dabei sind insbesondere vorzusehen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Anforderungen zur Vermeidung unnötiger oder übermässiger Verpackungen</li><li>Vorgaben zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit</li><li>Anforderungen an den Einsatz von nicht-toxischen Rezyklaten</li><li>sowie geeignete Kennzeichnungsvorschriften zur Unterstützung der korrekten Entsorgung</li></ul><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
  • Verbindliche Anforderungen an Einwegverpackungen im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Mit der Revision des Umweltschutzgesetzes im Rahmen der parlamentarischen Initiative 20.433 hat das Parlament dem Bundesrat neue Kompetenzen zur Förderung der Kreislaufwirtschaft eingeräumt, insbesondere im Bereich von Produkten und Verpackungen.</p><p>Der Bundesrat hat zudem in seiner Antwort auf die Motion 25.4241 festgehalten, dass Einweg-Kunststoffverpackungen reduziert werden sollen. Gleichzeitig bestehen weiterhin regulatorische Lücken, insbesondere im Vergleich zur Europäischen Union, die mit der neuen Verpackungsverordnung verbindliche Reduktions- und Reuse-Ziele einführt.</p><p>Die Vernehmlassung zum Verordnungspaket Umwelt Frühling 2026 ist abgeschlossen. Es ist daher angezeigt, die bestehenden gesetzlichen Grundlagen nun konsequent zu nutzen und verbindliche Anforderungen für Einwegverpackungen festzulegen.</p><p>Ein besonderer Handlungsbedarf besteht auch deshalb, weil Kunststoffverpackungen im Versandbereich sowie im Konsum zunehmend zu kurzlebigen Abfällen führen und teilweise die Qualität von Recyclingströmen, insbesondere im Papierrecycling, beeinträchtigen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung gestützt auf das Umweltschutzgesetz verbindliche Anforderungen zur Reduktion von unnötigen Einwegverpackungen festzulegen.</p><p>&nbsp;</p><p>Dabei sind insbesondere vorzusehen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Anforderungen zur Vermeidung unnötiger oder übermässiger Verpackungen</li><li>Vorgaben zur Verbesserung der Recyclingfähigkeit</li><li>Anforderungen an den Einsatz von nicht-toxischen Rezyklaten</li><li>sowie geeignete Kennzeichnungsvorschriften zur Unterstützung der korrekten Entsorgung</li></ul><p>&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
    • Verbindliche Anforderungen an Einwegverpackungen im Rahmen der neuen Verpackungsverordnung

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