Verantwortungsvolle Geschäftsreisen: Mehr Zug statt Flug in bundesnahen Betrieben

ShortId
26.3493
Id
20263493
Updated
14.04.2026 08:42
Language
de
Title
Verantwortungsvolle Geschäftsreisen: Mehr Zug statt Flug in bundesnahen Betrieben
AdditionalIndexing
04;48;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Der Bund und bundesnahe Betriebe tragen eine besondere Verantwortung, die klimapolitischen Zielsetzungen der Schweiz konsequent umzusetzen und dabei eine Vorbildfunktion wahrzunehmen. Geschäftsreisen stellen einen relevanten Anteil der betrieblichen Treibhausgasemissionen dar, insbesondere wenn diese per Flugzeug erfolgen.</p><p>Einzelne bundesnahe Betriebe verfügen bereits über interne Regelungen zur Nutzung des Flugzeugs für Geschäftsreisen. So wird beispielsweise bei der SBB als Richtwert eine Reisezeit von rund sechs Stunden mit dem Zug als Schwelle genannt, unterhalb derer grundsätzlich auf Flugreisen verzichtet werden soll. Angesichts der Leistungsfähigkeit des europäischen Bahnnetzes sowie der klimapolitischen Zielsetzungen erscheint diese Schwelle relativ tief angesetzt.</p><p>Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob einheitliche, ambitioniertere und verbindlichere Vorgaben für alle bundesnahen Betriebe notwendig sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche verbindlichen oder unverbindlichen Regelungen gelten derzeit für bundesnahe Betriebe (einschliesslich Bundesbetriebe, öffentlich-rechtliche Anstalten und Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes) bezüglich der Nutzung von Flugzeugen für Geschäftsreisen? Gibt es dabei konkrete Zeit- oder Distanzschwellen, ab denen Flugreisen gegenüber der Bahn oder anderen Verkehrsmitteln zulässig sind?</li><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass eine Bahnreisezeit von mindestens acht Stunden innerhalb Europas grundsätzlich als zumutbar gelten kann und dass Flugreisen unterhalb dieser Schwelle nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen sollten?</li><li>Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, eine einheitliche Mindestschwelle von mindestens acht Stunden Bahnreisezeit oder alternativ einer klar definierten Distanz (z. B. 800–1’000 km), sowie eine Begründungspflicht für kürzere Flugreisen<br>für alle bundesnahen Betriebe verbindlich einzuführen?</li><li>Werden bei der Entscheidung über Geschäftsreisen die Klimakosten von Flugreisen systematisch berücksichtigt, etwa durch interne CO₂-Preise oder Emissionsbudgets? Falls ja, in welcher Form?</li></ol>
  • Verantwortungsvolle Geschäftsreisen: Mehr Zug statt Flug in bundesnahen Betrieben
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Der Bund und bundesnahe Betriebe tragen eine besondere Verantwortung, die klimapolitischen Zielsetzungen der Schweiz konsequent umzusetzen und dabei eine Vorbildfunktion wahrzunehmen. Geschäftsreisen stellen einen relevanten Anteil der betrieblichen Treibhausgasemissionen dar, insbesondere wenn diese per Flugzeug erfolgen.</p><p>Einzelne bundesnahe Betriebe verfügen bereits über interne Regelungen zur Nutzung des Flugzeugs für Geschäftsreisen. So wird beispielsweise bei der SBB als Richtwert eine Reisezeit von rund sechs Stunden mit dem Zug als Schwelle genannt, unterhalb derer grundsätzlich auf Flugreisen verzichtet werden soll. Angesichts der Leistungsfähigkeit des europäischen Bahnnetzes sowie der klimapolitischen Zielsetzungen erscheint diese Schwelle relativ tief angesetzt.</p><p>Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage, ob einheitliche, ambitioniertere und verbindlichere Vorgaben für alle bundesnahen Betriebe notwendig sind.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Welche verbindlichen oder unverbindlichen Regelungen gelten derzeit für bundesnahe Betriebe (einschliesslich Bundesbetriebe, öffentlich-rechtliche Anstalten und Unternehmen mit Mehrheitsbeteiligung des Bundes) bezüglich der Nutzung von Flugzeugen für Geschäftsreisen? Gibt es dabei konkrete Zeit- oder Distanzschwellen, ab denen Flugreisen gegenüber der Bahn oder anderen Verkehrsmitteln zulässig sind?</li><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass eine Bahnreisezeit von mindestens acht Stunden innerhalb Europas grundsätzlich als zumutbar gelten kann und dass Flugreisen unterhalb dieser Schwelle nur in begründeten Ausnahmefällen erfolgen sollten?</li><li>Ist der Bundesrat bereit zu prüfen, eine einheitliche Mindestschwelle von mindestens acht Stunden Bahnreisezeit oder alternativ einer klar definierten Distanz (z. B. 800–1’000 km), sowie eine Begründungspflicht für kürzere Flugreisen<br>für alle bundesnahen Betriebe verbindlich einzuführen?</li><li>Werden bei der Entscheidung über Geschäftsreisen die Klimakosten von Flugreisen systematisch berücksichtigt, etwa durch interne CO₂-Preise oder Emissionsbudgets? Falls ja, in welcher Form?</li></ol>
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