Investitionsimpulse für die Energiewende im KMU‑Sektor

ShortId
26.3494
Id
20263494
Updated
13.05.2026 15:46
Language
de
Title
Investitionsimpulse für die Energiewende im KMU‑Sektor
AdditionalIndexing
15;2446;52;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Kleine und mittlere Unternehmen spielen eine zentrale Rolle für die wirtschaftliche Stabilität und die ökologische Transformation der Schweiz. Doch viele KMU stehen in unsicheren Zeiten unter erheblichem Investitionsdruck: Die stark schwankenden Energiepreise infolge globaler Krisen zeigen, wie wichtig es ist, die eigene Energieabhängigkeit zu reduzieren und auf effiziente, klimafreundliche Technologien umzusteigen. Genau hier setzt die Idee einer Sonderabschreibung an.</p><p>Erweiterte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten können Investitionen beschleunigen, die ökologisch sinnvoll, aber betriebswirtschaftlich oft erst langfristig rentabel sind. Eine erhöhte Abschreibung im Anschaffungsjahr stärkt die kurzfristige Liquidität der Unternehmen – vorausgesetzt, die Ertragslage bleibt positiv – und verhindert, dass notwendige Modernisierungen aufgrund temporärer Engpässe aufgeschoben werden. Damit wird ein Beitrag zur wirtschaftlichen Resilienz ebenso geleistet wie zur Erreichung von Klima- und Energiezielen.</p><p>&nbsp;</p><p>Um die Wirkung möglichst breit und sozial ausgewogen zu entfalten, könnten die Abschreibungsgrenzen nach Unternehmensgrösse gestaffelt werden. Dadurch würden gerade Kleinst- und kleinere Unternehmen, die über wenig Eigenkapital verfügen, besonders profitieren. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen zudem, dass solche Instrumente erhebliche Investitionsimpulse auslösen können: In Deutschland führte eine vergleichbare Regelung im Bereich der Luftreinhaltung zu einer deutlichen Zunahme entsprechender Investitionen. Eine Prüfung durch den Bundesrat soll klären, ob ein solches Instrument auch in der Schweiz wirksam und haushaltsverträglich ausgestaltet werden kann.</p>
  • <span><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung der Postulantin, dass der Umstieg auf klimafreundliche Technologien und die Verringerung der Energieabhängigkeit zentrale politische Ziele darstellen. Mögliche Massnahmen zur Erreichung dieser Ziele können an der Regulierung, an den Ausgaben oder – wie von der Postulantin gewünscht – bei den Steuern ansetzen. </p><p>Bei steuerlichen Sonderabschreibungen ist gegenüber der herkömmlichen Abschreibung die Abschreibungssumme zum Investitionsbeginn höher. Es entsteht über die gesamte Nutzungsdauer ein Liquiditätsvorteil für den Steuerpflichtigen. Die von der öffentlichen Hand gesetzten Anreize sind bei profitablen Unternehmen auf den Steuerstundungseffekt begrenzt. </p><p>&nbsp;</p><p>Bereits heute profitieren Investitionen in energiesparende Einrichtungen von einer vorteilhaften Abschreibungspraxis: Wärmeisolierungen, Anlagen zur Umstellung des Heizungssystems, zur Nutzbarmachung der Sonnenenergie und dergleichen können im ersten und zweiten Jahr bis zu 50% vom Buchwert bei der direkten Bundessteuer abgeschrieben werden (s. www.estv.admin.ch &gt; Die ESTV &gt; Direkte Bundessteuer &gt; Merkblätter &gt; Merkblatt A Geschäftliche Betriebe). Die Kantone wenden im Grundsatz analoge Regeln an (s. www.parlament.ch &gt; Dokumente &gt; 26 Abschreibedauer von Investitionen. Bericht an UREK-S). </p><p>&nbsp;</p><p>Generell ist die heutige Abschreibungspraxis als eher grosszügig zu bewerten, in einzelnen Kantonen werden gar Sofortabschreibungen gewährt. Kantonale Praktiken können zudem auch für die direkte Bundessteuer zur Anwendung kommen, soweit sie über einen längeren Zeitraum betrachtet zum gleichen Ergebnis führen wie die von der ESTV in ihren Merkblättern empfohlenen Abschreibungssätze. Voraussetzung ist, dass ein einmal gewähltes kantonales Abschreibungsverfahren regelmässig und planmässig zur Anwendung gelangt. Aus Sicht des Bundesrates sind steuerlich vorteilhafte Abschreibungsbedingungen (für Umweltschutzmassnahmen) bei den kantonalen Steuern und bei der direkten Bundessteuer somit in der Schweiz bereits vorhanden. </p><p>&nbsp;</p><p>Einige Kantone bieten zudem Förderhilfen an, die sich explizit auch dem Klimaschutz widmen. So beinhaltet das Basler Standortpaket auch förderfähige Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz sowie zur Verringerung der Emissionsintensität direkter Treibhausgasemissionen weltweit. </p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird die Rolle rascherer Abschreibungen bereits im Bericht zum Postulat Walti (23.3752) thematisieren. Die Verabschiedung des Berichts ist demnächst vorgesehen. Er möchte die Diskussion jedoch nicht auf bestimmte Investitionen (in den Umweltschutz) verengen und die Förderung auch nicht von der Unternehmensgrösse abhängig machen.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
  • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie eine Sonderabschreibung für Investitionen von KMUs in nachhaltige Technologien ausgestaltet werden kann, welche klima- und energiepolitischen Effekte sowie welche fiskalischen Auswirkungen davon zu erwarten sind, und wie eine gesetzliche Umsetzung im Steuerharmonisierungsgesetz verankert werden kann.</p>
  • Investitionsimpulse für die Energiewende im KMU‑Sektor
State
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Kleine und mittlere Unternehmen spielen eine zentrale Rolle für die wirtschaftliche Stabilität und die ökologische Transformation der Schweiz. Doch viele KMU stehen in unsicheren Zeiten unter erheblichem Investitionsdruck: Die stark schwankenden Energiepreise infolge globaler Krisen zeigen, wie wichtig es ist, die eigene Energieabhängigkeit zu reduzieren und auf effiziente, klimafreundliche Technologien umzusteigen. Genau hier setzt die Idee einer Sonderabschreibung an.</p><p>Erweiterte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten können Investitionen beschleunigen, die ökologisch sinnvoll, aber betriebswirtschaftlich oft erst langfristig rentabel sind. Eine erhöhte Abschreibung im Anschaffungsjahr stärkt die kurzfristige Liquidität der Unternehmen – vorausgesetzt, die Ertragslage bleibt positiv – und verhindert, dass notwendige Modernisierungen aufgrund temporärer Engpässe aufgeschoben werden. Damit wird ein Beitrag zur wirtschaftlichen Resilienz ebenso geleistet wie zur Erreichung von Klima- und Energiezielen.</p><p>&nbsp;</p><p>Um die Wirkung möglichst breit und sozial ausgewogen zu entfalten, könnten die Abschreibungsgrenzen nach Unternehmensgrösse gestaffelt werden. Dadurch würden gerade Kleinst- und kleinere Unternehmen, die über wenig Eigenkapital verfügen, besonders profitieren. Erfahrungen aus dem Ausland zeigen zudem, dass solche Instrumente erhebliche Investitionsimpulse auslösen können: In Deutschland führte eine vergleichbare Regelung im Bereich der Luftreinhaltung zu einer deutlichen Zunahme entsprechender Investitionen. Eine Prüfung durch den Bundesrat soll klären, ob ein solches Instrument auch in der Schweiz wirksam und haushaltsverträglich ausgestaltet werden kann.</p>
    • <span><p>Der Bundesrat teilt die Auffassung der Postulantin, dass der Umstieg auf klimafreundliche Technologien und die Verringerung der Energieabhängigkeit zentrale politische Ziele darstellen. Mögliche Massnahmen zur Erreichung dieser Ziele können an der Regulierung, an den Ausgaben oder – wie von der Postulantin gewünscht – bei den Steuern ansetzen. </p><p>Bei steuerlichen Sonderabschreibungen ist gegenüber der herkömmlichen Abschreibung die Abschreibungssumme zum Investitionsbeginn höher. Es entsteht über die gesamte Nutzungsdauer ein Liquiditätsvorteil für den Steuerpflichtigen. Die von der öffentlichen Hand gesetzten Anreize sind bei profitablen Unternehmen auf den Steuerstundungseffekt begrenzt. </p><p>&nbsp;</p><p>Bereits heute profitieren Investitionen in energiesparende Einrichtungen von einer vorteilhaften Abschreibungspraxis: Wärmeisolierungen, Anlagen zur Umstellung des Heizungssystems, zur Nutzbarmachung der Sonnenenergie und dergleichen können im ersten und zweiten Jahr bis zu 50% vom Buchwert bei der direkten Bundessteuer abgeschrieben werden (s. www.estv.admin.ch &gt; Die ESTV &gt; Direkte Bundessteuer &gt; Merkblätter &gt; Merkblatt A Geschäftliche Betriebe). Die Kantone wenden im Grundsatz analoge Regeln an (s. www.parlament.ch &gt; Dokumente &gt; 26 Abschreibedauer von Investitionen. Bericht an UREK-S). </p><p>&nbsp;</p><p>Generell ist die heutige Abschreibungspraxis als eher grosszügig zu bewerten, in einzelnen Kantonen werden gar Sofortabschreibungen gewährt. Kantonale Praktiken können zudem auch für die direkte Bundessteuer zur Anwendung kommen, soweit sie über einen längeren Zeitraum betrachtet zum gleichen Ergebnis führen wie die von der ESTV in ihren Merkblättern empfohlenen Abschreibungssätze. Voraussetzung ist, dass ein einmal gewähltes kantonales Abschreibungsverfahren regelmässig und planmässig zur Anwendung gelangt. Aus Sicht des Bundesrates sind steuerlich vorteilhafte Abschreibungsbedingungen (für Umweltschutzmassnahmen) bei den kantonalen Steuern und bei der direkten Bundessteuer somit in der Schweiz bereits vorhanden. </p><p>&nbsp;</p><p>Einige Kantone bieten zudem Förderhilfen an, die sich explizit auch dem Klimaschutz widmen. So beinhaltet das Basler Standortpaket auch förderfähige Massnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz im Kanton Basel-Stadt und in der Schweiz sowie zur Verringerung der Emissionsintensität direkter Treibhausgasemissionen weltweit. </p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat wird die Rolle rascherer Abschreibungen bereits im Bericht zum Postulat Walti (23.3752) thematisieren. Die Verabschiedung des Berichts ist demnächst vorgesehen. Er möchte die Diskussion jedoch nicht auf bestimmte Investitionen (in den Umweltschutz) verengen und die Förderung auch nicht von der Unternehmensgrösse abhängig machen.</p></span><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.
    • <p>Der Bundesrat wird eingeladen, zu prüfen und Bericht zu erstatten, wie eine Sonderabschreibung für Investitionen von KMUs in nachhaltige Technologien ausgestaltet werden kann, welche klima- und energiepolitischen Effekte sowie welche fiskalischen Auswirkungen davon zu erwarten sind, und wie eine gesetzliche Umsetzung im Steuerharmonisierungsgesetz verankert werden kann.</p>
    • Investitionsimpulse für die Energiewende im KMU‑Sektor

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