Doppelbürger und Wehrpflicht

ShortId
26.3520
Id
20263520
Updated
26.05.2026 11:18
Language
de
Title
Doppelbürger und Wehrpflicht
AdditionalIndexing
2811;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Es gibt viele Möglichkeiten, wie die Wehrpflicht in der Schweiz umgangen werden kann. Ein Beispiel dafür ist das einfache Umgehen der Schweizer Wehrpflicht für Schweiz-Französische Doppelbürger. In Frankreich gibt es keine Wehrpflicht und so ist es den Doppelbürgern möglich, in Frankreich nur an der Orientierungsveranstaltung teilzunehmen, wofür Teilnehmer eine Bestätigung erhalten. Diese Bestätigung für die Teilnahme an einem eintägigen Kurs wird von der Schweiz als geleistete Wehrpflicht anerkannt. Der Vergleich der geleisteten Dienstzeit von einem Tag gegenüber alleine 18 Wochen Rekrutenschule ist ein krasser Fehlanreiz – gerade in Zeiten, in denen der Schweizer Armee das Personal fehlt. Wer in der Schweiz lebt und auch die schweizerische Staatsangehörigkeit hat, soll die selben Pflichten wie die anderen Bürger haben und sich auch für unsere Sicherheit einsetzen müssen und den Wehrdienst bei uns leisten.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit schweizerische Doppelbürger die Wehrpflicht in der Schweiz nicht durch Scheindienstleistungen im Ausland erfüllen können. Dafür sollen die entsprechenden Rechtsgrundlagen dahingehend angepasst werden, dass eine absolvierte militärische Dienstleistung von Doppelbürgern im Ausland in einem vergleichbaren Ausmass wie in der Schweiz geleistet werden muss, damit sie anerkannt wird. Wird die Dienstleistung im Ausland nicht als vergleichbar eingestuft, so müssen die entsprechenden Doppelbürger in der Schweiz die Wehrpflichtersatzabgabe in der Schweiz in vollem Mass bezahlen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit der Kommission (Andrey, Chollet, De Ventura, Flach, Fridez, Glättli, &nbsp;Roth David, Seiler Graf, Zryd) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
  • Doppelbürger und Wehrpflicht
State
In Nationalrat geplant
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Es gibt viele Möglichkeiten, wie die Wehrpflicht in der Schweiz umgangen werden kann. Ein Beispiel dafür ist das einfache Umgehen der Schweizer Wehrpflicht für Schweiz-Französische Doppelbürger. In Frankreich gibt es keine Wehrpflicht und so ist es den Doppelbürgern möglich, in Frankreich nur an der Orientierungsveranstaltung teilzunehmen, wofür Teilnehmer eine Bestätigung erhalten. Diese Bestätigung für die Teilnahme an einem eintägigen Kurs wird von der Schweiz als geleistete Wehrpflicht anerkannt. Der Vergleich der geleisteten Dienstzeit von einem Tag gegenüber alleine 18 Wochen Rekrutenschule ist ein krasser Fehlanreiz – gerade in Zeiten, in denen der Schweizer Armee das Personal fehlt. Wer in der Schweiz lebt und auch die schweizerische Staatsangehörigkeit hat, soll die selben Pflichten wie die anderen Bürger haben und sich auch für unsere Sicherheit einsetzen müssen und den Wehrdienst bei uns leisten.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Massnahmen zu treffen, damit schweizerische Doppelbürger die Wehrpflicht in der Schweiz nicht durch Scheindienstleistungen im Ausland erfüllen können. Dafür sollen die entsprechenden Rechtsgrundlagen dahingehend angepasst werden, dass eine absolvierte militärische Dienstleistung von Doppelbürgern im Ausland in einem vergleichbaren Ausmass wie in der Schweiz geleistet werden muss, damit sie anerkannt wird. Wird die Dienstleistung im Ausland nicht als vergleichbar eingestuft, so müssen die entsprechenden Doppelbürger in der Schweiz die Wehrpflichtersatzabgabe in der Schweiz in vollem Mass bezahlen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine Minderheit der Kommission (Andrey, Chollet, De Ventura, Flach, Fridez, Glättli, &nbsp;Roth David, Seiler Graf, Zryd) beantragt, die Motion abzulehnen.</p>
    • Doppelbürger und Wehrpflicht

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