Mitfinanzierung von Sicherheitssystemen für den Schwerverkehr
- ShortId
-
26.3523
- Id
-
20263523
- Updated
-
13.08.2026 10:46
- Language
-
de
- Title
-
Mitfinanzierung von Sicherheitssystemen für den Schwerverkehr
- AdditionalIndexing
-
48;2446;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>In Artikel 1 Absatz 1 des Schwerverkehrsabgabegesetzes heisst es: «Mit der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (Abgabe) soll der Schwerverkehr die ihm zurechenbaren Wegekosten und Kosten zulasten der Allgemeinheit langfristig decken, soweit er für diese nicht bereits durch andere Leistungen oder Abgaben aufkommt.»</p><p>Laut dieser Bestimmung sind die Kosten zulasten der Allgemeinheit, zu denen auch die Kosten von Strassenverkehrsunfällen gehören, also durch die Abgabe zu finanzieren.</p><p> </p><p>Wenn Lastwagen in Unfälle verwickelt sind, gibt es – unabhängig davon, ob sie am Unfall schuld sind oder nicht – häufig Tote oder Schwerverletzte – vor allem bei Unfällen mit Fussgängerinnen und Fussgängern bzw. Radfahrenden. Diese Unfälle verursachen hohe Kosten für die Allgemeinheit.</p><p> </p><p>Im vergangenen Jahr kamen bei Unfällen mit Lastwagen neun Fussgängerinnen bzw. Fussgänger oder Radfahrende ums Leben und Dutzende wurden schwer oder leicht verletzt. Unfälle beispielsweise, die auf den toten Winkel zurückzuführen sind, kommen häufig vor und sind besonders schwerwiegend.</p><p> </p><p>Viele Unfälle könnten durch neue Sicherheitssysteme vermieden werden. Diese sind für Neuzulassungen obligatorisch. Lastwagen, die bereits in Verkehr sind, könnten leicht mit diesen Systemen nachgerüstet werden.</p><p> </p><p>Die Motion verlangt, das Schwerverkehrsabgabegesetz dahingehend zu ändern, dass ein kleiner Teil der Einnahmen aus der Schwerverkehrsabgabe für die Mitfinanzierung der Nachrüstung der bereits zugelassenen Lastwagen mit diesen Sicherheitssystemen verwendet werden kann. </p><p> </p><p>Seit zehn Jahren ist die Zahl der Toten (zwischen 200 und 250 pro Jahr) und der Schwerverletzten auf Schweizer Strassen praktisch unverändert (2023: 236 Tote und 4096 Schwerverletzte, 2024: 250 Tote und 3792 Schwerverletzte). Auch bei den Unfällen mit Lastwagen ist kein Abwärtstrend festzustellen. Von 2011 bis 2024 wurden nicht weniger als 131 Radfahrende oder Fussgängerinnen bzw. Fussgänger Opfer von Unfällen, die auf den toten Winkel zurückzuführen sind (26 Tote, 35 Schwerverletzte und 70 Leichtverletzte). Dies rührt vor allem daher, dass die Zahl der Radfahrenden ‒ insbesondere derjenigen mit einem Elektrofahrrad – steigt und die Strasseninfrastruktur nicht optimal ist. </p><p> </p><p>Die Nachrüstung mit Sicherheitssystemen ist nicht sehr kostspielig, doch könnten mit einem staatlichen Beitrag die bereits zugelassenen Lastwagen rascher sicherer gemacht werden. </p><p> </p><p>Mit der Teilstrategie «Verkehrssicherheit» definiert das ASTRA klare Ziele zur Senkung der Unfallzahlen – die Zahl der Verkehrstoten soll bis 2030 auf 100 pro Jahr zurückgehen – und sieht es Massnahmen zur Sicherheit, Ausrüstung und Automatisierung von Kraftfahrzeugen vor. Damit deckt sich das Anliegen voll und ganz mit den Massnahmen des ASTRA zur Verbesserung der Fahrzeugsicherheit.</p>
- <p>Im Rahmen der Stellungnahme zur Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254767"><u>25.4767</u></a> Storni «Keine Unfälle mehr durch den toten Winkel. Obligatorische Nachrüstung von Lastwagen mit Sicherheitssystemen zur Überwachung des toten Winkels», die eine gesetzliche Verpflichtung zur Nachrüstung bereits im Verkehr befindlicher Lastwagen mit elektronischen Totwinkelüberwachungssystemen verlangt, hat der Bundesrat dargelegt, dass die auch mit vorliegender Motion verlangte Nachrüstung aus Sicherheitsaspekten nur einen vernachlässigbaren Mehrwert bringt: Schwere Motorfahrzeuge sind durchschnittlich sieben bis acht Jahre im Einsatz. Aufgrund der bereits bestehenden Pflicht zum Einbau entsprechender Systeme für neue Fahrzeugtypen seit 2022 beziehungsweise für alle neuen Lastwagen seit 2024 verfügen bereits heute viele Fahrzeuge über Totwinkel-Assistenten (vgl. Art. 103 Abs. 6 VTS; SR 741.41). Ab etwa 2030 dürften mehrheitlich nur noch solche Lastwagen im Verkehr sein. Hinzu kommt, dass nachgerüstete Systeme aus sicherheitstechnischer Sicht nicht dieselbe Zuverlässigkeit aufweisen, wie werkseitig in neue Lastwagen integrierte und kalibrierte Systeme. Eine Einbaupflicht für ein möglicherweise nicht ausreichend zuverlässiges System erscheint daher unverhältnismässig.</p><p> </p><p>Die Schwerverkehrsabgabe ist zweckgebunden (Art. 85 Abs. 2 und Abs. 3 BV; SR 101). Ob Art. 85 Abs. 2 BV als Verfassungsgrundlage ausreicht, um eine Grundlage im Schwerverkehrsabgabegesetz (SVAG, <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2000/24/de#art_19"><u>SR 641.81</u></a>) zu schaffen, damit die Nachrüstung von immatrikulierten Fahrzeugen mit Sicherheitssystemen durch den Bund mitfinanziert werden kann, müsste erst geprüft werden. Würde die Massnahme zudem ausschliesslich auf in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge beschränkt, könnte dies im Hinblick auf das im Landverkehrsabkommen mit der EU verankerte Diskriminierungsverbot problematisch sein. Weiter verursacht die Umsetzung ausserordentlichen administrativen Aufwand, auch bei den Kantonen, hinsichtlich Gesuchsbearbeitung, Vollzug und Kontrolle der Nachrüstung. </p><p> </p><p>Entsprechend der Stellungnahme zur Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254767"><u>25.4767</u></a> Storni schätzt der Bundesrat die Kosten für die Nachrüstung der bereits immatrikulierten Fahrzeugflotte auf rund 300 Millionen Franken. Eine Beteiligung des Bundes in Höhe von 50 Prozent würde die Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) um rund 100 Millionen Franken sowie die Beiträge an die Kantone um rund 50 Millionen Franken reduzieren. Dies würde den finanziellen Spielraum des Bundes beim Ausbau der Bahninfrastruktur beschränken.</p><p> </p><p>Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Motion ab.</p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Schwerverkehrsabgabegesetz dahingehend zu ändern, dass der Bund die Nachrüstung von Lastwagen, die bereits in Verkehr sind, mit Sicherheitssystemen zu 50 Prozent mitfinanzieren kann.</p>
- Mitfinanzierung von Sicherheitssystemen für den Schwerverkehr
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In Artikel 1 Absatz 1 des Schwerverkehrsabgabegesetzes heisst es: «Mit der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (Abgabe) soll der Schwerverkehr die ihm zurechenbaren Wegekosten und Kosten zulasten der Allgemeinheit langfristig decken, soweit er für diese nicht bereits durch andere Leistungen oder Abgaben aufkommt.»</p><p>Laut dieser Bestimmung sind die Kosten zulasten der Allgemeinheit, zu denen auch die Kosten von Strassenverkehrsunfällen gehören, also durch die Abgabe zu finanzieren.</p><p> </p><p>Wenn Lastwagen in Unfälle verwickelt sind, gibt es – unabhängig davon, ob sie am Unfall schuld sind oder nicht – häufig Tote oder Schwerverletzte – vor allem bei Unfällen mit Fussgängerinnen und Fussgängern bzw. Radfahrenden. Diese Unfälle verursachen hohe Kosten für die Allgemeinheit.</p><p> </p><p>Im vergangenen Jahr kamen bei Unfällen mit Lastwagen neun Fussgängerinnen bzw. Fussgänger oder Radfahrende ums Leben und Dutzende wurden schwer oder leicht verletzt. Unfälle beispielsweise, die auf den toten Winkel zurückzuführen sind, kommen häufig vor und sind besonders schwerwiegend.</p><p> </p><p>Viele Unfälle könnten durch neue Sicherheitssysteme vermieden werden. Diese sind für Neuzulassungen obligatorisch. Lastwagen, die bereits in Verkehr sind, könnten leicht mit diesen Systemen nachgerüstet werden.</p><p> </p><p>Die Motion verlangt, das Schwerverkehrsabgabegesetz dahingehend zu ändern, dass ein kleiner Teil der Einnahmen aus der Schwerverkehrsabgabe für die Mitfinanzierung der Nachrüstung der bereits zugelassenen Lastwagen mit diesen Sicherheitssystemen verwendet werden kann. </p><p> </p><p>Seit zehn Jahren ist die Zahl der Toten (zwischen 200 und 250 pro Jahr) und der Schwerverletzten auf Schweizer Strassen praktisch unverändert (2023: 236 Tote und 4096 Schwerverletzte, 2024: 250 Tote und 3792 Schwerverletzte). Auch bei den Unfällen mit Lastwagen ist kein Abwärtstrend festzustellen. Von 2011 bis 2024 wurden nicht weniger als 131 Radfahrende oder Fussgängerinnen bzw. Fussgänger Opfer von Unfällen, die auf den toten Winkel zurückzuführen sind (26 Tote, 35 Schwerverletzte und 70 Leichtverletzte). Dies rührt vor allem daher, dass die Zahl der Radfahrenden ‒ insbesondere derjenigen mit einem Elektrofahrrad – steigt und die Strasseninfrastruktur nicht optimal ist. </p><p> </p><p>Die Nachrüstung mit Sicherheitssystemen ist nicht sehr kostspielig, doch könnten mit einem staatlichen Beitrag die bereits zugelassenen Lastwagen rascher sicherer gemacht werden. </p><p> </p><p>Mit der Teilstrategie «Verkehrssicherheit» definiert das ASTRA klare Ziele zur Senkung der Unfallzahlen – die Zahl der Verkehrstoten soll bis 2030 auf 100 pro Jahr zurückgehen – und sieht es Massnahmen zur Sicherheit, Ausrüstung und Automatisierung von Kraftfahrzeugen vor. Damit deckt sich das Anliegen voll und ganz mit den Massnahmen des ASTRA zur Verbesserung der Fahrzeugsicherheit.</p>
- <p>Im Rahmen der Stellungnahme zur Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254767"><u>25.4767</u></a> Storni «Keine Unfälle mehr durch den toten Winkel. Obligatorische Nachrüstung von Lastwagen mit Sicherheitssystemen zur Überwachung des toten Winkels», die eine gesetzliche Verpflichtung zur Nachrüstung bereits im Verkehr befindlicher Lastwagen mit elektronischen Totwinkelüberwachungssystemen verlangt, hat der Bundesrat dargelegt, dass die auch mit vorliegender Motion verlangte Nachrüstung aus Sicherheitsaspekten nur einen vernachlässigbaren Mehrwert bringt: Schwere Motorfahrzeuge sind durchschnittlich sieben bis acht Jahre im Einsatz. Aufgrund der bereits bestehenden Pflicht zum Einbau entsprechender Systeme für neue Fahrzeugtypen seit 2022 beziehungsweise für alle neuen Lastwagen seit 2024 verfügen bereits heute viele Fahrzeuge über Totwinkel-Assistenten (vgl. Art. 103 Abs. 6 VTS; SR 741.41). Ab etwa 2030 dürften mehrheitlich nur noch solche Lastwagen im Verkehr sein. Hinzu kommt, dass nachgerüstete Systeme aus sicherheitstechnischer Sicht nicht dieselbe Zuverlässigkeit aufweisen, wie werkseitig in neue Lastwagen integrierte und kalibrierte Systeme. Eine Einbaupflicht für ein möglicherweise nicht ausreichend zuverlässiges System erscheint daher unverhältnismässig.</p><p> </p><p>Die Schwerverkehrsabgabe ist zweckgebunden (Art. 85 Abs. 2 und Abs. 3 BV; SR 101). Ob Art. 85 Abs. 2 BV als Verfassungsgrundlage ausreicht, um eine Grundlage im Schwerverkehrsabgabegesetz (SVAG, <a href="https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2000/24/de#art_19"><u>SR 641.81</u></a>) zu schaffen, damit die Nachrüstung von immatrikulierten Fahrzeugen mit Sicherheitssystemen durch den Bund mitfinanziert werden kann, müsste erst geprüft werden. Würde die Massnahme zudem ausschliesslich auf in der Schweiz zugelassene Fahrzeuge beschränkt, könnte dies im Hinblick auf das im Landverkehrsabkommen mit der EU verankerte Diskriminierungsverbot problematisch sein. Weiter verursacht die Umsetzung ausserordentlichen administrativen Aufwand, auch bei den Kantonen, hinsichtlich Gesuchsbearbeitung, Vollzug und Kontrolle der Nachrüstung. </p><p> </p><p>Entsprechend der Stellungnahme zur Motion <a href="https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20254767"><u>25.4767</u></a> Storni schätzt der Bundesrat die Kosten für die Nachrüstung der bereits immatrikulierten Fahrzeugflotte auf rund 300 Millionen Franken. Eine Beteiligung des Bundes in Höhe von 50 Prozent würde die Einlagen in den Bahninfrastrukturfonds (BIF) um rund 100 Millionen Franken sowie die Beiträge an die Kantone um rund 50 Millionen Franken reduzieren. Dies würde den finanziellen Spielraum des Bundes beim Ausbau der Bahninfrastruktur beschränken.</p><p> </p><p>Aus diesen Gründen lehnt der Bundesrat die Motion ab.</p><br><br>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, das Schwerverkehrsabgabegesetz dahingehend zu ändern, dass der Bund die Nachrüstung von Lastwagen, die bereits in Verkehr sind, mit Sicherheitssystemen zu 50 Prozent mitfinanzieren kann.</p>
- Mitfinanzierung von Sicherheitssystemen für den Schwerverkehr
Back to List