"Gesundheitsabgabe". Das Gutachten Hinny widerlegt den Bundesrat klar und deutlich. Was nun?
- ShortId
-
26.3566
- Id
-
20263566
- Updated
-
10.07.2026 14:30
- Language
-
de
- Title
-
"Gesundheitsabgabe". Das Gutachten Hinny widerlegt den Bundesrat klar und deutlich. Was nun?
- AdditionalIndexing
-
2841;2446
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Tessiner Staatsrat hat ein Gutachten vorgelegt, das von Prof. Dr. Pascal Hinny, Ordinarius für Steuerrecht an der Universität Freiburg, verfasst wurde. Daraus geht hervor, dass die von Italien beschlossene „Gesundheitsabgabe“ für „ältere Grenzgängerinnen und Grenzgänger“ einen Verstoss gegen das Grenzgängerabkommen darstellt.</p><p>Das Gutachten Hinny widerlegt somit die jüngste Antwort (vom 20. Mai) des Bundesrats auf die Interpellation 26.3205.</p><p>Die „Gesundheitsabgabe“ ist für das Tessin an sich positiv: Sie erhöht die Steuerlast für Grenzgängerinnen und Grenzgänger und übt damit eine willkommene Anti-Dumping-Funktion aus. Das Ziel der Schweiz darf deshalb nicht darin bestehen, Italien daran zu hindern, diese Regelung anzuwenden. Vielmehr muss sie die Schweiz zu ihrem Vorteil nutzen, um die Höhe der Rückerstattungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu senken und es dem Tessin so zu ermöglichen, einen grösseren Anteil der Steuereinnahmen aus dem Grenzgängerverkehr im eigenen Gebiet zu behalten. Einnahmen, die dem Tessin ohne das Steuerabkommen mit Italien vollständig zustehen würden.</p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Wie bewertet der Bundesrat das Ergebnis des Gutachtens von Prof. Dr. Hinny, das die vom Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation 26.3205 vertretene Position klar widerlegt?</li><li>Ist es das Ziel des Bundesrats, die Interessen des Tessins und der Schweiz zu verteidigen, oder will er jede Verdrehung in Kauf nehmen, um Schwierigkeiten mit Italien zu vermeiden, wie es der Tenor der Antwort auf die Interpellation 26.3205 nahezulegen scheint?</li><li>Auf welche juristische Abklärungen hat sich der Bundesrat gestützt, wenn er behauptet, die „Gesundheitsabgabe“ stelle keinen Verstoss gegen das Steuerabkommen dar?</li><li>Die Gesundheitsabgabe wird zwar noch nicht erhoben; die Rechtsgrundlage für ihre Einführung ist jedoch endgültig und rechtskräftig: Reicht dieser Umstand nicht bereits aus, um einen Verstoss gegen das Grenzgängerabkommen zu begründen, der zwangsläufig eine Reaktion seitens der Schweiz nach sich ziehen muss?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, sich in den zuständigen Gremien, auch im Schiedsverfahren mit Italien, dafür einzusetzen, dass die Gesundheitsabgabe – aufgrund ihrer Unvereinbarkeit mit dem Grenzgängerabkommen – zumindest zu einer Kürzung der Rückerstattungsbeträge für Grenzgängerinnen und Grenzgänger führt?</li></ul>
- "Gesundheitsabgabe". Das Gutachten Hinny widerlegt den Bundesrat klar und deutlich. Was nun?
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Tessiner Staatsrat hat ein Gutachten vorgelegt, das von Prof. Dr. Pascal Hinny, Ordinarius für Steuerrecht an der Universität Freiburg, verfasst wurde. Daraus geht hervor, dass die von Italien beschlossene „Gesundheitsabgabe“ für „ältere Grenzgängerinnen und Grenzgänger“ einen Verstoss gegen das Grenzgängerabkommen darstellt.</p><p>Das Gutachten Hinny widerlegt somit die jüngste Antwort (vom 20. Mai) des Bundesrats auf die Interpellation 26.3205.</p><p>Die „Gesundheitsabgabe“ ist für das Tessin an sich positiv: Sie erhöht die Steuerlast für Grenzgängerinnen und Grenzgänger und übt damit eine willkommene Anti-Dumping-Funktion aus. Das Ziel der Schweiz darf deshalb nicht darin bestehen, Italien daran zu hindern, diese Regelung anzuwenden. Vielmehr muss sie die Schweiz zu ihrem Vorteil nutzen, um die Höhe der Rückerstattungen für Grenzgängerinnen und Grenzgänger zu senken und es dem Tessin so zu ermöglichen, einen grösseren Anteil der Steuereinnahmen aus dem Grenzgängerverkehr im eigenen Gebiet zu behalten. Einnahmen, die dem Tessin ohne das Steuerabkommen mit Italien vollständig zustehen würden.</p><p> </p><p>Vor diesem Hintergrund stelle ich dem Bundesrat folgende Fragen:</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>Wie bewertet der Bundesrat das Ergebnis des Gutachtens von Prof. Dr. Hinny, das die vom Bundesrat in der Antwort auf die Interpellation 26.3205 vertretene Position klar widerlegt?</li><li>Ist es das Ziel des Bundesrats, die Interessen des Tessins und der Schweiz zu verteidigen, oder will er jede Verdrehung in Kauf nehmen, um Schwierigkeiten mit Italien zu vermeiden, wie es der Tenor der Antwort auf die Interpellation 26.3205 nahezulegen scheint?</li><li>Auf welche juristische Abklärungen hat sich der Bundesrat gestützt, wenn er behauptet, die „Gesundheitsabgabe“ stelle keinen Verstoss gegen das Steuerabkommen dar?</li><li>Die Gesundheitsabgabe wird zwar noch nicht erhoben; die Rechtsgrundlage für ihre Einführung ist jedoch endgültig und rechtskräftig: Reicht dieser Umstand nicht bereits aus, um einen Verstoss gegen das Grenzgängerabkommen zu begründen, der zwangsläufig eine Reaktion seitens der Schweiz nach sich ziehen muss?</li><li>Beabsichtigt der Bundesrat, sich in den zuständigen Gremien, auch im Schiedsverfahren mit Italien, dafür einzusetzen, dass die Gesundheitsabgabe – aufgrund ihrer Unvereinbarkeit mit dem Grenzgängerabkommen – zumindest zu einer Kürzung der Rückerstattungsbeträge für Grenzgängerinnen und Grenzgänger führt?</li></ul>
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