Öffentlicher Verkehr. Der Service public unter Druck aufgrund der Rentabilität

ShortId
26.3601
Id
20263601
Updated
15.07.2026 15:29
Language
de
Title
Öffentlicher Verkehr. Der Service public unter Druck aufgrund der Rentabilität
AdditionalIndexing
48;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Neue Richtlinie des Bundesamts für Verkehr zur minimalen Wirtschaftlichkeit im regionalen Personenverkehr: Wird der Wille des Parlaments umgangen?<br><br>Am 30.&nbsp;April&nbsp;2026 hat das Bundesamt für Verkehr&nbsp;(BAV) eine Anhörung zur neuen Richtlinie zur minimalen Wirtschaftlichkeit im regionalen Personenverkehr&nbsp;(RPV) durchgeführt. Neu wird ein minimaler Kostendeckungsgrad von 30&nbsp;Prozent für Bus- und Bahnlinien eingeführt, die täglich mehr als 36&nbsp;Kurspaare anbieten. Wird dieser Schwellenwert über mehrere Fahrplanperioden hinweg nicht erreicht, kann der Bund auf eine Mitfinanzierung der entsprechenden Linie verzichten.<br><br>In den Erläuterungen räumt das BAV jedoch ein, dass diese Massnahme auf das Entlastungspaket&nbsp;27&nbsp;(EP27) zurückgeht, obwohl das Parlament die vorgesehenen Budgetkürzungen sowohl beim RPV-Verpflichtungskredit als auch im Rahmen der Beratung des EP27 abgelehnt hat. Dennoch beabsichtigt das BAV, an dieser Revision festzuhalten und sie ab 2029 einzuführen.<br><br>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Auf welcher Rechtsgrundlage kann das BAV mittels einer Richtlinie die Voraussetzungen ändern, unter denen die finanzielle Beteiligung des Bundes an bestimmten Linien des RPV gestrichen werden kann?</li><li>Wie begründet der Bundesrat die Aufrechterhaltung dieser Massnahme, obwohl das Parlament die Budgetkürzungen am Ursprung dieser Massnahme abgelehnt hat?</li><li>Weshalb wird eine Änderung mit möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf das RPV-Angebot den Kantonen, Transportunternehmen und betroffenen Kreisen nicht in einer formellen Vernehmlassung unterbreitet?</li><li>Wie viele und welche Linien wären heute vom neuen Kostendeckungsgrad von 30&nbsp;Prozent betroffen, aufgeschlüsselt nach Kantonen?</li><li>Bei wie vielen Linien besteht nach Schätzungen des BAV die Gefahr, dass aufgrund dieser neuen Richtlinie langfristig die finanzielle Unterstützung des Bundes wegfällt?</li><li>Hat der Bundesrat die Auswirkungen dieser Massnahme auf die Ziele der Verkehrsverlagerung, der Reduktion der CO₂-Emissionen und des territorialen Zusammenhalts geprüft?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass den Kriterien der Wirtschaftlichkeit nicht Vorrang gegenüber dem Service&nbsp;public des RPV gegeben wird?</li></ol>
  • Öffentlicher Verkehr. Der Service public unter Druck aufgrund der Rentabilität
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Neue Richtlinie des Bundesamts für Verkehr zur minimalen Wirtschaftlichkeit im regionalen Personenverkehr: Wird der Wille des Parlaments umgangen?<br><br>Am 30.&nbsp;April&nbsp;2026 hat das Bundesamt für Verkehr&nbsp;(BAV) eine Anhörung zur neuen Richtlinie zur minimalen Wirtschaftlichkeit im regionalen Personenverkehr&nbsp;(RPV) durchgeführt. Neu wird ein minimaler Kostendeckungsgrad von 30&nbsp;Prozent für Bus- und Bahnlinien eingeführt, die täglich mehr als 36&nbsp;Kurspaare anbieten. Wird dieser Schwellenwert über mehrere Fahrplanperioden hinweg nicht erreicht, kann der Bund auf eine Mitfinanzierung der entsprechenden Linie verzichten.<br><br>In den Erläuterungen räumt das BAV jedoch ein, dass diese Massnahme auf das Entlastungspaket&nbsp;27&nbsp;(EP27) zurückgeht, obwohl das Parlament die vorgesehenen Budgetkürzungen sowohl beim RPV-Verpflichtungskredit als auch im Rahmen der Beratung des EP27 abgelehnt hat. Dennoch beabsichtigt das BAV, an dieser Revision festzuhalten und sie ab 2029 einzuführen.<br><br>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Auf welcher Rechtsgrundlage kann das BAV mittels einer Richtlinie die Voraussetzungen ändern, unter denen die finanzielle Beteiligung des Bundes an bestimmten Linien des RPV gestrichen werden kann?</li><li>Wie begründet der Bundesrat die Aufrechterhaltung dieser Massnahme, obwohl das Parlament die Budgetkürzungen am Ursprung dieser Massnahme abgelehnt hat?</li><li>Weshalb wird eine Änderung mit möglicherweise erheblichen Auswirkungen auf das RPV-Angebot den Kantonen, Transportunternehmen und betroffenen Kreisen nicht in einer formellen Vernehmlassung unterbreitet?</li><li>Wie viele und welche Linien wären heute vom neuen Kostendeckungsgrad von 30&nbsp;Prozent betroffen, aufgeschlüsselt nach Kantonen?</li><li>Bei wie vielen Linien besteht nach Schätzungen des BAV die Gefahr, dass aufgrund dieser neuen Richtlinie langfristig die finanzielle Unterstützung des Bundes wegfällt?</li><li>Hat der Bundesrat die Auswirkungen dieser Massnahme auf die Ziele der Verkehrsverlagerung, der Reduktion der CO₂-Emissionen und des territorialen Zusammenhalts geprüft?</li><li>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass den Kriterien der Wirtschaftlichkeit nicht Vorrang gegenüber dem Service&nbsp;public des RPV gegeben wird?</li></ol>
    • Öffentlicher Verkehr. Der Service public unter Druck aufgrund der Rentabilität

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