Prämienkontrolle (OKP) 1.6. Transparenz über die Rabatte im Zusammenhang mit der Verblisterung von Arzneimitteln

ShortId
26.3632
Id
20263632
Updated
27.07.2026 15:44
Language
de
Title
Prämienkontrolle (OKP) 1.6. Transparenz über die Rabatte im Zusammenhang mit der Verblisterung von Arzneimitteln
AdditionalIndexing
2841;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die individuelle Verblisterung von Arzneimitteln hat stark zugenommen, insbesondere in den Alters- und Pflegeheimen und bei der Behandlung von chronisch Kranken. Eine Blisterverpackung leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Medikationssicherheit und der Therapietreue sowie zur Reduktion der Arzneimittelverschwendung.</p><p>Der Tarifstruktur-Vertrag LOA V sieht für diese Leistung eine spezifische Tarifposition vor. Aus den öffentlich verfügbaren Unterlagen geht hervor, dass namentlich die Verrechnung von Einzeltabletten und die Verwendung von Grosspackungen berücksichtigt werden. Hingegen ist nicht klar, ob allfällige Handelsrabatte, Rückvergütungen oder andere wirtschaftliche Vergünstigungen, die beim Bezug der Arzneimittel gewährt werden, in die Berechnung der Vergütung eingeflossen sind.</p><p>Die Anbieter von Verblisterungen verarbeiten grosse Mengen an Arzneimitteln und können von besonders günstigen Einkaufskonditionen profitieren. Das geltende Recht sieht vor, dass Vergünstigungen, die im Bereich der vergüteten Arzneimittel gewährt werden, offengelegt werden müssen und, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht, den Kostenträgern zugutekommen müssen.</p><p>Das Parlament hat sich − insbesondere im Rahmen des Postulats 26.3060 − bereits mit der Frage befasst, ob im Gesundheitswesen erzielte Einsparungen effektiv an die Versicherten weitergegeben werden. Dieselbe Frage stellt sich auch im Zusammenhang mit der Verblisterung. Allfällige bedeutende Preisrabatte in diesem Bereich wurden bisher von der öffentlichen Hand noch nicht spezifisch evaluiert.</p><p>Der Bundesrat soll in seinem Bericht den Sachverhalt klären und die Anpassungen ermitteln, die notwendig sind, um die Transparenz zu verstärken und um sicherzustellen, dass die durch die Verblisterung erzielten Effizienzgewinne effektiv den Versicherten zugutekommen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der folgende Punkte behandelt:</p><p>- die Rabatte, Rückvergütungen und anderen geschäftlichen Vorteile, welche den Unternehmen, die auf die Verblisterung von Arzneimitteln spezialisiert sind, von den Herstellern, Grosshändlern und Einkaufszentralen gewährt werden;</p><p>- die Art und Weise, wie diesen Vergünstigungen bei der Vergütung der Verblisterung nach dem Tarifstruktur-Vertrag LOA V Rechnung getragen wird;</p><p>- inwieweit diese Vergüngstigungen wie im KVG festgelegt an die Versicherer und die Versicherten weitergegeben werden;</p><p>- Massnahmen, die die Transparenz verbessern und sicherstellen, dass die erzielten Einsparungen vorrangig den Versicherten zugutekommen.</p>
  • Prämienkontrolle (OKP) 1.6. Transparenz über die Rabatte im Zusammenhang mit der Verblisterung von Arzneimitteln
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die individuelle Verblisterung von Arzneimitteln hat stark zugenommen, insbesondere in den Alters- und Pflegeheimen und bei der Behandlung von chronisch Kranken. Eine Blisterverpackung leistet einen Beitrag zur Verbesserung der Medikationssicherheit und der Therapietreue sowie zur Reduktion der Arzneimittelverschwendung.</p><p>Der Tarifstruktur-Vertrag LOA V sieht für diese Leistung eine spezifische Tarifposition vor. Aus den öffentlich verfügbaren Unterlagen geht hervor, dass namentlich die Verrechnung von Einzeltabletten und die Verwendung von Grosspackungen berücksichtigt werden. Hingegen ist nicht klar, ob allfällige Handelsrabatte, Rückvergütungen oder andere wirtschaftliche Vergünstigungen, die beim Bezug der Arzneimittel gewährt werden, in die Berechnung der Vergütung eingeflossen sind.</p><p>Die Anbieter von Verblisterungen verarbeiten grosse Mengen an Arzneimitteln und können von besonders günstigen Einkaufskonditionen profitieren. Das geltende Recht sieht vor, dass Vergünstigungen, die im Bereich der vergüteten Arzneimittel gewährt werden, offengelegt werden müssen und, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht, den Kostenträgern zugutekommen müssen.</p><p>Das Parlament hat sich − insbesondere im Rahmen des Postulats 26.3060 − bereits mit der Frage befasst, ob im Gesundheitswesen erzielte Einsparungen effektiv an die Versicherten weitergegeben werden. Dieselbe Frage stellt sich auch im Zusammenhang mit der Verblisterung. Allfällige bedeutende Preisrabatte in diesem Bereich wurden bisher von der öffentlichen Hand noch nicht spezifisch evaluiert.</p><p>Der Bundesrat soll in seinem Bericht den Sachverhalt klären und die Anpassungen ermitteln, die notwendig sind, um die Transparenz zu verstärken und um sicherzustellen, dass die durch die Verblisterung erzielten Effizienzgewinne effektiv den Versicherten zugutekommen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, einen Bericht vorzulegen, der folgende Punkte behandelt:</p><p>- die Rabatte, Rückvergütungen und anderen geschäftlichen Vorteile, welche den Unternehmen, die auf die Verblisterung von Arzneimitteln spezialisiert sind, von den Herstellern, Grosshändlern und Einkaufszentralen gewährt werden;</p><p>- die Art und Weise, wie diesen Vergünstigungen bei der Vergütung der Verblisterung nach dem Tarifstruktur-Vertrag LOA V Rechnung getragen wird;</p><p>- inwieweit diese Vergüngstigungen wie im KVG festgelegt an die Versicherer und die Versicherten weitergegeben werden;</p><p>- Massnahmen, die die Transparenz verbessern und sicherstellen, dass die erzielten Einsparungen vorrangig den Versicherten zugutekommen.</p>
    • Prämienkontrolle (OKP) 1.6. Transparenz über die Rabatte im Zusammenhang mit der Verblisterung von Arzneimitteln

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