Früherkennung von Online-Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus

ShortId
26.3651
Id
20263651
Updated
02.07.2026 08:58
Language
de
Title
Früherkennung von Online-Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus
AdditionalIndexing
09;34
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bedrohung durch gewaltbereiten Extremismus hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Sicherheitsbehörden im In- und Ausland beobachten vermehrt Fälle, in denen sich Einzelpersonen über digitale Kanäle, soziale Netzwerke oder geschlossene Online-Plattformen radikalisieren. Solche Täter handeln oft weitgehend isoliert und stehen nur begrenzt mit bekannten extremistischen Strukturen in Verbindung.</p><p>Diese Entwicklung erschwert die Früherkennung möglicher Gefährdungen. Gleichzeitig sind die staatlichen Handlungsmöglichkeiten in einem Rechtsstaat bewusst an hohe rechtliche Anforderungen gebunden. Umso wichtiger ist eine regelmässige Überprüfung, ob die bestehenden Instrumente den aktuellen Herausforderungen weiterhin genügen.</p><p>Der Bericht soll deshalb aufzeigen, wie sich die Bedrohungslage entwickelt hat, welche Erfahrungen die zuständigen Behörden gemacht haben und ob Anpassungen bei Organisation, Zusammenarbeit oder Rechtsgrundlagen angezeigt sind.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob die heutigen Instrumente zur Früherkennung von Online-Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus den aktuellen Bedrohungslagen noch ausreichend Rechnung tragen. Insbesondere soll aufgezeigt werden:</p><ol><li>wie sich die Bedrohung durch online radikalisierte Einzeltäter in den vergangenen Jahren entwickelt hat;</li><li>welche rechtlichen, organisatorischen und technischen Möglichkeiten den zuständigen Behörden heute zur Verfügung stehen;</li><li>wo die Grenzen der heutigen Präventions- und Früherkennungsinstrumente liegen;</li><li>wie die Zusammenarbeit zwischen Nachrichtendienst, Strafverfolgungsbehörden, Kantonen und weiteren relevanten Stellen ausgestaltet ist;</li><li>ob gesetzgeberischer oder organisatorischer Handlungsbedarf besteht.Der Bundesrat wird beauftragt, [zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob ein Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei]...</li></ol>
  • Früherkennung von Online-Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bedrohung durch gewaltbereiten Extremismus hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Sicherheitsbehörden im In- und Ausland beobachten vermehrt Fälle, in denen sich Einzelpersonen über digitale Kanäle, soziale Netzwerke oder geschlossene Online-Plattformen radikalisieren. Solche Täter handeln oft weitgehend isoliert und stehen nur begrenzt mit bekannten extremistischen Strukturen in Verbindung.</p><p>Diese Entwicklung erschwert die Früherkennung möglicher Gefährdungen. Gleichzeitig sind die staatlichen Handlungsmöglichkeiten in einem Rechtsstaat bewusst an hohe rechtliche Anforderungen gebunden. Umso wichtiger ist eine regelmässige Überprüfung, ob die bestehenden Instrumente den aktuellen Herausforderungen weiterhin genügen.</p><p>Der Bericht soll deshalb aufzeigen, wie sich die Bedrohungslage entwickelt hat, welche Erfahrungen die zuständigen Behörden gemacht haben und ob Anpassungen bei Organisation, Zusammenarbeit oder Rechtsgrundlagen angezeigt sind.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob die heutigen Instrumente zur Früherkennung von Online-Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus den aktuellen Bedrohungslagen noch ausreichend Rechnung tragen. Insbesondere soll aufgezeigt werden:</p><ol><li>wie sich die Bedrohung durch online radikalisierte Einzeltäter in den vergangenen Jahren entwickelt hat;</li><li>welche rechtlichen, organisatorischen und technischen Möglichkeiten den zuständigen Behörden heute zur Verfügung stehen;</li><li>wo die Grenzen der heutigen Präventions- und Früherkennungsinstrumente liegen;</li><li>wie die Zusammenarbeit zwischen Nachrichtendienst, Strafverfolgungsbehörden, Kantonen und weiteren relevanten Stellen ausgestaltet ist;</li><li>ob gesetzgeberischer oder organisatorischer Handlungsbedarf besteht.Der Bundesrat wird beauftragt, [zu prüfen und Bericht zu erstatten, ob ein Entwurf zu einem Erlass der Bundesversammlung vorzulegen oder eine Massnahme zu treffen sei]...</li></ol>
    • Früherkennung von Online-Radikalisierung und gewaltbereitem Extremismus

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