Die starken Krankenkassenprämien-Erhöhungen dem Parlament vorlegen und dem fakultativen Referendum unterstellen

ShortId
26.3740
Id
20263740
Updated
14.07.2026 10:26
Language
de
Title
Die starken Krankenkassenprämien-Erhöhungen dem Parlament vorlegen und dem fakultativen Referendum unterstellen
AdditionalIndexing
2841;04
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Die Bundesverfassung&nbsp;(BV) gibt die maximal zulässigen Steuersätze der Bundessteuern vor: Sie dürfen 8,1&nbsp;Prozent bei der Mehrwertsteuer&nbsp;(Art. 130&nbsp;BV), 11,5&nbsp;Prozent bei der direkten Steuer auf dem Einkommen der natürlichen Personen und 8,5&nbsp;Prozent bei der direkten Steuer auf dem Reinertrag der juristischen Personen nicht überschreiten&nbsp;(Art.&nbsp;128&nbsp;BV). Jede Anhebung dieser Obergrenzen bedarf der Zustimmung von Volk und Ständen&nbsp;(Art.&nbsp;140 Abs.&nbsp;1 Bst.&nbsp;a&nbsp;BV).</p><p>&nbsp;</p><p>Im Zusammenhang mit einer Studie von Avenir&nbsp;Suisse, in der die AHV-, IV- und EO-Lohnbeiträge als steuerähnlich eingestuft werden, wurde in unserem Rat von Ständerat Andrea&nbsp;Caroni eine Motion eingereicht, die darauf abzielt, dass jede Erhöhung der Lohnbeiträge für diese Sozialversicherungen mittels Verfassungsänderung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden soll. Aus Sicht der Befürworterinnen und Befürworter dieses Vorschlags schafft die Tatsache, dass eine Erhöhung der AHV-, IV- oder EO-Beiträge heute lediglich auf einem Parlamentsbeschluss beruht und nur dem fakultativen Referendum untersteht, einen falschen Anreiz, die Sozialbeiträge häufiger zu erhöhen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine andere Erhöhung der obligatorischen Abgaben war jedoch nicht auf dem Radar des Thinktanks Avenir&nbsp;Suisse: Die alljährliche Erhöhung der Krankenkassenprämien, die jeden Herbst durch eine einfache Verfügung der Behörde genehmigt wird – ohne parlamentarische Debatte oder Genehmigung und ohne die Möglichkeit einer Volksabstimmung, nicht einmal im Rahmen eines fakultativen Referendums.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Es ist eine Untertreibung zu sagen, dass dieses einfache Verfahren zu einer unbegrenzten Steuererhöhung zulasten der Bevölkerung führt, insbesondere zulasten von Familien mit Kindern oder Jugendlichen in Ausbildung sowie von Personen mit geringem und mittlerem Einkommen. Selten liegt diese Erhöhung unter einer&nbsp;Milliarde&nbsp;Franken, und in den schlimmsten Jahren kann sie eine Höhe von bis zu zwei&nbsp;Milliarden&nbsp;Franken erreichen. Wohin fliessen diese Gelder? Werden sie für die Güter und Dienstleistungen verwendet, die für die Bevölkerung am nützlichsten sind? Entsprechen die Ausgaben tatsächlich den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit? Nur die Verwaltung kann diese Fragen beantworten. Das Parlament hat nichts zu sagen, und das Volk noch weniger. Die Zustimmung des Volkes zu Steuerbelangen ist jedoch ein grundlegendes demokratisches Prinzip. Wenn die entsprechenden Beträge notwendig sind, gibt es keinen Grund anzunehmen, dass das Volk nicht seine Zustimmung geben wird. Ein solcher stetiger Prämienanstieg ohne demokratische Legitimation untergräbt hingegen langsam das Vertrauen der Bevölkerung in ihre demokratischen Institutionen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Vorschlag ist moderat und pragmatisch. Eine Ratifizierung durch das Parlament und das Volk ist nicht jährlich, sondern nur dann erforderlich, wenn der durchschnittliche Anstieg eine bestimmte Schwelle überschreitet. Es wird eine globale Ratifizierung der von der Verwaltung genehmigten Prämien durch das Parlament und nicht für jeden einzelnen Versicherer gefordert. So kann eine umfassende demokratische Debatte über die zulässigen obligatorischen Abgaben in Form von obligatorischen Prämien pro Kopf zur Finanzierung unserer Gesundheitsausgaben stattfinden. Im Falle einer Ablehnung durch das Parlament oder das Volk, sollte dem Bundesrat ein Spielraum eingeräumt werden, die Prämien an die Lebenshaltungskosten anzupassen. In diesem Fall müssen die mit dem Risikoausgleich verbundenen Schwankungen, die bei bestimmten Krankenkassen zu einem höheren Finanzierungsbedarf führen können, von der Branche oder vom Bundesrat geregelt werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung&nbsp;(KVG) zu erarbeiten, die vorsieht, dass der Beschluss zur Genehmigung der neuen Prämien dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegt werden und dem fakultativem Referendum unterstellt werden muss, wenn die durchschnittliche Prämienerhöhung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung drei&nbsp;Prozent übersteigt. Die Ratifizierung durch die beiden Räte soll jeweils in der Herbstsession erfolgen. Wird das Referendum ergriffen, werden die Prämien so lange eingefroren, bis die Abstimmung stattgefunden hat. Lehnt das Volk die Vorlage ab, darf der Bundesrat die Prämien nur um einen Einheitssatz erhöhen, welcher der jährlichen Entwicklung des Index der Konsumentenpreise entspricht, sofern dieser unter drei&nbsp;Prozent liegt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
  • Die starken Krankenkassenprämien-Erhöhungen dem Parlament vorlegen und dem fakultativen Referendum unterstellen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bundesverfassung&nbsp;(BV) gibt die maximal zulässigen Steuersätze der Bundessteuern vor: Sie dürfen 8,1&nbsp;Prozent bei der Mehrwertsteuer&nbsp;(Art. 130&nbsp;BV), 11,5&nbsp;Prozent bei der direkten Steuer auf dem Einkommen der natürlichen Personen und 8,5&nbsp;Prozent bei der direkten Steuer auf dem Reinertrag der juristischen Personen nicht überschreiten&nbsp;(Art.&nbsp;128&nbsp;BV). Jede Anhebung dieser Obergrenzen bedarf der Zustimmung von Volk und Ständen&nbsp;(Art.&nbsp;140 Abs.&nbsp;1 Bst.&nbsp;a&nbsp;BV).</p><p>&nbsp;</p><p>Im Zusammenhang mit einer Studie von Avenir&nbsp;Suisse, in der die AHV-, IV- und EO-Lohnbeiträge als steuerähnlich eingestuft werden, wurde in unserem Rat von Ständerat Andrea&nbsp;Caroni eine Motion eingereicht, die darauf abzielt, dass jede Erhöhung der Lohnbeiträge für diese Sozialversicherungen mittels Verfassungsänderung Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden soll. Aus Sicht der Befürworterinnen und Befürworter dieses Vorschlags schafft die Tatsache, dass eine Erhöhung der AHV-, IV- oder EO-Beiträge heute lediglich auf einem Parlamentsbeschluss beruht und nur dem fakultativen Referendum untersteht, einen falschen Anreiz, die Sozialbeiträge häufiger zu erhöhen.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine andere Erhöhung der obligatorischen Abgaben war jedoch nicht auf dem Radar des Thinktanks Avenir&nbsp;Suisse: Die alljährliche Erhöhung der Krankenkassenprämien, die jeden Herbst durch eine einfache Verfügung der Behörde genehmigt wird – ohne parlamentarische Debatte oder Genehmigung und ohne die Möglichkeit einer Volksabstimmung, nicht einmal im Rahmen eines fakultativen Referendums.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Es ist eine Untertreibung zu sagen, dass dieses einfache Verfahren zu einer unbegrenzten Steuererhöhung zulasten der Bevölkerung führt, insbesondere zulasten von Familien mit Kindern oder Jugendlichen in Ausbildung sowie von Personen mit geringem und mittlerem Einkommen. Selten liegt diese Erhöhung unter einer&nbsp;Milliarde&nbsp;Franken, und in den schlimmsten Jahren kann sie eine Höhe von bis zu zwei&nbsp;Milliarden&nbsp;Franken erreichen. Wohin fliessen diese Gelder? Werden sie für die Güter und Dienstleistungen verwendet, die für die Bevölkerung am nützlichsten sind? Entsprechen die Ausgaben tatsächlich den gesetzlichen Bestimmungen sowie den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und der Wirksamkeit? Nur die Verwaltung kann diese Fragen beantworten. Das Parlament hat nichts zu sagen, und das Volk noch weniger. Die Zustimmung des Volkes zu Steuerbelangen ist jedoch ein grundlegendes demokratisches Prinzip. Wenn die entsprechenden Beträge notwendig sind, gibt es keinen Grund anzunehmen, dass das Volk nicht seine Zustimmung geben wird. Ein solcher stetiger Prämienanstieg ohne demokratische Legitimation untergräbt hingegen langsam das Vertrauen der Bevölkerung in ihre demokratischen Institutionen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Vorschlag ist moderat und pragmatisch. Eine Ratifizierung durch das Parlament und das Volk ist nicht jährlich, sondern nur dann erforderlich, wenn der durchschnittliche Anstieg eine bestimmte Schwelle überschreitet. Es wird eine globale Ratifizierung der von der Verwaltung genehmigten Prämien durch das Parlament und nicht für jeden einzelnen Versicherer gefordert. So kann eine umfassende demokratische Debatte über die zulässigen obligatorischen Abgaben in Form von obligatorischen Prämien pro Kopf zur Finanzierung unserer Gesundheitsausgaben stattfinden. Im Falle einer Ablehnung durch das Parlament oder das Volk, sollte dem Bundesrat ein Spielraum eingeräumt werden, die Prämien an die Lebenshaltungskosten anzupassen. In diesem Fall müssen die mit dem Risikoausgleich verbundenen Schwankungen, die bei bestimmten Krankenkassen zu einem höheren Finanzierungsbedarf führen können, von der Branche oder vom Bundesrat geregelt werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung&nbsp;(KVG) zu erarbeiten, die vorsieht, dass der Beschluss zur Genehmigung der neuen Prämien dem Parlament zur Ratifizierung vorgelegt werden und dem fakultativem Referendum unterstellt werden muss, wenn die durchschnittliche Prämienerhöhung in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung drei&nbsp;Prozent übersteigt. Die Ratifizierung durch die beiden Räte soll jeweils in der Herbstsession erfolgen. Wird das Referendum ergriffen, werden die Prämien so lange eingefroren, bis die Abstimmung stattgefunden hat. Lehnt das Volk die Vorlage ab, darf der Bundesrat die Prämien nur um einen Einheitssatz erhöhen, welcher der jährlichen Entwicklung des Index der Konsumentenpreise entspricht, sofern dieser unter drei&nbsp;Prozent liegt.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p>
    • Die starken Krankenkassenprämien-Erhöhungen dem Parlament vorlegen und dem fakultativen Referendum unterstellen

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