Nichteintreten auf Asylgesuche von straffälligen Asylsuchenden

ShortId
26.3781
Id
20263781
Updated
07.07.2026 17:39
Language
de
Title
Nichteintreten auf Asylgesuche von straffälligen Asylsuchenden
AdditionalIndexing
2811;1216;09
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Schweiz gewährt jenen Personen Schutz, die vor Verfolgung fliehen und die Regeln unseres Rechtsstaates einhalten. Es ist nicht hinnehmbar, dass Personen, die in der Schweiz Straftaten begehen, den Asylstatus erhalten.</p><p>Die Kriminalstatistiken zeigen, dass ein erheblicher Anteil der Straftaten von Asylsuchenden begangen wird. Diese Situation schürt in der Bevölkerung ein Gefühl des Unverständnisses und untergräbt das Vertrauen in unser Asylsystem.</p><p>Mit der vorliegenden Motion soll der Grundsatz gestärkt werden, wonach die Gewährung des Asylstatus auch die Einhaltung der Gesetze des Aufnahmelandes voraussetzt. Straffällig gewordene Asylsuchende sollen deshalb keinen Asylstatus mehr erhalten. Ist die Wegweisung aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen nicht unmittelbar möglich, so kann eine vorläufige Aufnahme erwogen werden, bis die Wegweisung erfolgen kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, wonach straffällig gewordenen Asylsuchenden kein Asylstatus gewährt wird.</p>
  • Nichteintreten auf Asylgesuche von straffälligen Asylsuchenden
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Schweiz gewährt jenen Personen Schutz, die vor Verfolgung fliehen und die Regeln unseres Rechtsstaates einhalten. Es ist nicht hinnehmbar, dass Personen, die in der Schweiz Straftaten begehen, den Asylstatus erhalten.</p><p>Die Kriminalstatistiken zeigen, dass ein erheblicher Anteil der Straftaten von Asylsuchenden begangen wird. Diese Situation schürt in der Bevölkerung ein Gefühl des Unverständnisses und untergräbt das Vertrauen in unser Asylsystem.</p><p>Mit der vorliegenden Motion soll der Grundsatz gestärkt werden, wonach die Gewährung des Asylstatus auch die Einhaltung der Gesetze des Aufnahmelandes voraussetzt. Straffällig gewordene Asylsuchende sollen deshalb keinen Asylstatus mehr erhalten. Ist die Wegweisung aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen nicht unmittelbar möglich, so kann eine vorläufige Aufnahme erwogen werden, bis die Wegweisung erfolgen kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament eine Gesetzesänderung zu unterbreiten, wonach straffällig gewordenen Asylsuchenden kein Asylstatus gewährt wird.</p>
    • Nichteintreten auf Asylgesuche von straffälligen Asylsuchenden

Back to List