Energiewende – kühlen statt verschwenden. Für die Menschen, die Gesundheit und die Wirtschaft
- ShortId
-
26.3807
- Id
-
20263807
- Updated
-
13.08.2026 11:03
- Language
-
de
- Title
-
Energiewende – kühlen statt verschwenden. Für die Menschen, die Gesundheit und die Wirtschaft
- AdditionalIndexing
-
66;52;2841;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Hitze ist ein ernstes Gesundheitsrisiko, besonders für vulnerable Gruppen wie ältere und kranke Menschen: Erhöhte Innentemperaturen führen bei ihnen nachweislich zu einem kritischen Anstieg von Morbidität und Mortalität. Hitze ist auch ein wirtschaftliches Risiko: Einer Studie zufolge könnte eine einzige Hitzewelle Europa bis zu einem halben Prozent des BIP kosten – ein Schaden vergleichbar mit den von der KOF geschätzten Auswirkungen der initialen US-Zölle auf die Schweizer Wirtschaft. Und Hitze beeinträchtigt die Lebensqualität der gesamten Bevölkerung – besonders in schlecht sanierten oder schwer sanierbaren Gebäuden wie Altbauten oder in Einrichtungen mit vulnerablen Bewohnerinnen und Bewohnern, beispielsweise schlecht gekühlten Spitälern.</p><p>Der Bund ergreift zwar verschiedene Massnahmen zum Hitzeschutz, doch der Einsatz von Klimaanlagen bleibt dabei weitgehend unberücksichtigt. Das erstaunt, denn vor dem Hintergrund des wachsenden Stromüberschusses in den Sommermonaten und des technologischen Fortschritts erscheint der Einsatz von Klimaanlagen heute durchaus vertretbar. Im besten Fall könnten Klimaanlagen sogar einen Mehrwert schaffen – etwa indem sie zur Reduktion negativer Strompreise im Sommer beitragen oder einen konkreten Nutzen der Energiestrategie des Bundes und des Solarausbaus für die Bevölkerung sichtbar machen.</p>
- <p>1) Der Bundesrat ist sich der Problematik der zunehmenden Hitzebelastung bewusst. In der Klima-Risikoanalyse des Bundesamts für Umwelt (BAFU) vom 5. Juni 2025 wird die Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit durch die zunehmende Hitze als grösstes Klimarisiko in der Schweiz beurteilt. Hohe Temperaturen beeinträchtigen das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit. Zudem nehmen Morbidität und Mortalität zu. Für den Schutz der Bevölkerung vor der zunehmenden Hitzebelastung sind hauptsächlich die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund unterstützt sie dabei mit Arbeitshilfen wie beispielsweise der «Hitze-Massnahmen-Toolbox 2021» des Bundesamts für Gesundheit (BAG) oder den Planungshilfen «Hitze in Städten» und «Regenwasser im Siedlungsraum» des BAFU und des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) sowie «Für eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung in Gemeinden» des ARE. Für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor übermässiger Hitze sind das Eidgenössische Arbeitsinspektorat des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und die kantonalen Arbeitsinspektorate zuständig. Der Gesundheitsschutz ist in der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV3; SR 822.113) geregelt. </p><p> </p><p>2) und 3) Die Bewilligung von Klimaanlagen in Gebäuden fällt in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass Klimaanlagen einen wichtigen Beitrag zum Schutz von besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen in hitzebelasteten Gebäuden (Spitäler, Pflegezentren, Schulen etc.) leisten können. Er verfolgt dabei einen integrierten Ansatz: Die Überhitzung von Gebäuden soll zunächst durch passive und bauliche Massnahmen vermieden werden, beispielsweise durch externe Beschattung. Wo passive und bauliche Massnahmen nicht die nötige Wirkung erzielen und aktive Kühlung angezeigt ist, können energieeffiziente Geräte eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Dabei gilt es zu beachten, dass Klimaanlagen Strom verbrauchen und sie auf eine zuverlässige Stromproduktion angewiesen sind. </p><p> </p><p>4) Der Bund fördert Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel von Kantonen, Gemeinden und Privaten mit dem Programm Adapt+. Gesuche werden nach ihrer Wirksamkeit und ihrem Beitrag zur langfristigen Risikoreduktion beurteilt und priorisiert. Die Förderung aktiver Kühlung ist nicht vorgesehen. Dafür werden langfristig wirksame Massnahmen zur passiven Kühlung (Beschattung, Begrünung, Belüftung) öffentlicher Gebäude und Räume unterstützt. </p>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Anerkennt der Bundesrat, dass vulnerable Gruppen – namentlich ältere Menschen, Kranke und Kinder – sowie bestimmte Berufsgruppen wie z.B. das Pflegepersonal, die Lehrerschaft, etc. angesichts der klimawandelbedingten Zunahme von Hitzewellen unzureichend geschützt sind?</li><li>Der Bund ergreift bereits verschiedene Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Hitze (vgl. Antwort zum Postulat 22.4248). Der vermehrte Einsatz aktiver Kühlung durch Klimaanlagen scheint dabei jedoch kaum eine Rolle zu spielen. Was sind die Gründe dafür?</li><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass Klimaanlagen einen wichtigen Beitrag zum Hitzeschutz leisten können und aus energie-, wirtschafts- und klimapolitischer Sicht vertretbar oder sogar vorteilhaft sein und der Bevölkerung einen konkreten Mehrwert des Ausbaus der Erneuerbaren (insb. Solar) aufzeigen können?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, den gezielten Einsatz von Klimaanlagen zum Schutz der Bevölkerung zu fördern und die Kantone dabei zu unterstützen?</li></ol>
- Energiewende – kühlen statt verschwenden. Für die Menschen, die Gesundheit und die Wirtschaft
- State
-
Stellungnahme zum Vorstoss liegt vor
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Hitze ist ein ernstes Gesundheitsrisiko, besonders für vulnerable Gruppen wie ältere und kranke Menschen: Erhöhte Innentemperaturen führen bei ihnen nachweislich zu einem kritischen Anstieg von Morbidität und Mortalität. Hitze ist auch ein wirtschaftliches Risiko: Einer Studie zufolge könnte eine einzige Hitzewelle Europa bis zu einem halben Prozent des BIP kosten – ein Schaden vergleichbar mit den von der KOF geschätzten Auswirkungen der initialen US-Zölle auf die Schweizer Wirtschaft. Und Hitze beeinträchtigt die Lebensqualität der gesamten Bevölkerung – besonders in schlecht sanierten oder schwer sanierbaren Gebäuden wie Altbauten oder in Einrichtungen mit vulnerablen Bewohnerinnen und Bewohnern, beispielsweise schlecht gekühlten Spitälern.</p><p>Der Bund ergreift zwar verschiedene Massnahmen zum Hitzeschutz, doch der Einsatz von Klimaanlagen bleibt dabei weitgehend unberücksichtigt. Das erstaunt, denn vor dem Hintergrund des wachsenden Stromüberschusses in den Sommermonaten und des technologischen Fortschritts erscheint der Einsatz von Klimaanlagen heute durchaus vertretbar. Im besten Fall könnten Klimaanlagen sogar einen Mehrwert schaffen – etwa indem sie zur Reduktion negativer Strompreise im Sommer beitragen oder einen konkreten Nutzen der Energiestrategie des Bundes und des Solarausbaus für die Bevölkerung sichtbar machen.</p>
- <p>1) Der Bundesrat ist sich der Problematik der zunehmenden Hitzebelastung bewusst. In der Klima-Risikoanalyse des Bundesamts für Umwelt (BAFU) vom 5. Juni 2025 wird die Beeinträchtigung der menschlichen Gesundheit durch die zunehmende Hitze als grösstes Klimarisiko in der Schweiz beurteilt. Hohe Temperaturen beeinträchtigen das Wohlbefinden und die Leistungsfähigkeit. Zudem nehmen Morbidität und Mortalität zu. Für den Schutz der Bevölkerung vor der zunehmenden Hitzebelastung sind hauptsächlich die Kantone und Gemeinden zuständig. Der Bund unterstützt sie dabei mit Arbeitshilfen wie beispielsweise der «Hitze-Massnahmen-Toolbox 2021» des Bundesamts für Gesundheit (BAG) oder den Planungshilfen «Hitze in Städten» und «Regenwasser im Siedlungsraum» des BAFU und des Bundesamtes für Raumentwicklung (ARE) sowie «Für eine klimaangepasste Siedlungsentwicklung in Gemeinden» des ARE. Für den Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor übermässiger Hitze sind das Eidgenössische Arbeitsinspektorat des Staatssekretariats für Wirtschaft (SECO) und die kantonalen Arbeitsinspektorate zuständig. Der Gesundheitsschutz ist in der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV3; SR 822.113) geregelt. </p><p> </p><p>2) und 3) Die Bewilligung von Klimaanlagen in Gebäuden fällt in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden. Der Bundesrat teilt die Einschätzung, dass Klimaanlagen einen wichtigen Beitrag zum Schutz von besonders vulnerablen Bevölkerungsgruppen in hitzebelasteten Gebäuden (Spitäler, Pflegezentren, Schulen etc.) leisten können. Er verfolgt dabei einen integrierten Ansatz: Die Überhitzung von Gebäuden soll zunächst durch passive und bauliche Massnahmen vermieden werden, beispielsweise durch externe Beschattung. Wo passive und bauliche Massnahmen nicht die nötige Wirkung erzielen und aktive Kühlung angezeigt ist, können energieeffiziente Geräte eine sinnvolle Ergänzung darstellen. Dabei gilt es zu beachten, dass Klimaanlagen Strom verbrauchen und sie auf eine zuverlässige Stromproduktion angewiesen sind. </p><p> </p><p>4) Der Bund fördert Massnahmen zur Anpassung an den Klimawandel von Kantonen, Gemeinden und Privaten mit dem Programm Adapt+. Gesuche werden nach ihrer Wirksamkeit und ihrem Beitrag zur langfristigen Risikoreduktion beurteilt und priorisiert. Die Förderung aktiver Kühlung ist nicht vorgesehen. Dafür werden langfristig wirksame Massnahmen zur passiven Kühlung (Beschattung, Begrünung, Belüftung) öffentlicher Gebäude und Räume unterstützt. </p>
- <p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Anerkennt der Bundesrat, dass vulnerable Gruppen – namentlich ältere Menschen, Kranke und Kinder – sowie bestimmte Berufsgruppen wie z.B. das Pflegepersonal, die Lehrerschaft, etc. angesichts der klimawandelbedingten Zunahme von Hitzewellen unzureichend geschützt sind?</li><li>Der Bund ergreift bereits verschiedene Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Hitze (vgl. Antwort zum Postulat 22.4248). Der vermehrte Einsatz aktiver Kühlung durch Klimaanlagen scheint dabei jedoch kaum eine Rolle zu spielen. Was sind die Gründe dafür?</li><li>Teilt der Bundesrat die Einschätzung, dass Klimaanlagen einen wichtigen Beitrag zum Hitzeschutz leisten können und aus energie-, wirtschafts- und klimapolitischer Sicht vertretbar oder sogar vorteilhaft sein und der Bevölkerung einen konkreten Mehrwert des Ausbaus der Erneuerbaren (insb. Solar) aufzeigen können?</li><li>Welche Möglichkeiten sieht der Bundesrat, den gezielten Einsatz von Klimaanlagen zum Schutz der Bevölkerung zu fördern und die Kantone dabei zu unterstützen?</li></ol>
- Energiewende – kühlen statt verschwenden. Für die Menschen, die Gesundheit und die Wirtschaft
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