Rücknahmeabkommen mit Eritrea abschliessen und den Vollzug von Wegweisungen sicherstellen

ShortId
26.3839
Id
20263839
Updated
25.06.2026 11:55
Language
de
Title
Rücknahmeabkommen mit Eritrea abschliessen und den Vollzug von Wegweisungen sicherstellen
AdditionalIndexing
2811;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Eritrea weigert sich seit Jahren, zwangsweise Rückführungen zu akzeptieren, und verunmöglicht damit die Durchsetzung rechtskräftiger Wegweisungsentscheide. Eritreer mit negativem Asylentscheid bleiben in der Schweiz, da Eritrea nur die freiwillige Rückkehr akzeptiert, die von den Abgewiesenen regelmässig verweigert wird.<br><br>Indem Abgewiesene die Schweiz nicht pflichtgemäss selbstständig verlassen, verletzen sie ihre Mitwirkungspflicht. Ein Leben in der Schweiz ist offenbar selbst mit Nothilfe attraktiver als in der Heimat. Das führt zu hohen Kosten, da sie das Sozialsystem belasten.<br><br>Das Problem wird immer grösser, da Eritrea zu den wichtigsten Herkunftsländern im Asylbereich gehört. Die bisherigen Bemühungen bleiben erfolglos, weshalb der Druck erhöht und Fehlanreize beseitigt werden müssen. Die Sogwirkung wird sich weiter verstärken und renitentes Verhalten begünstigen.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat ist angehalten, bilaterale und multilaterale Migrationspartnerschaften mit anderen Staaten abzuschliessen, um die Zusammenarbeit im Migrationsbereich zu stärken sowie die illegale Migration und deren negative Folgen zu mindern (Art. 100 AIG). Trotz entsprechender parlamentarischer Aufträge blieb der Bundesrat bisher passiv (23.4038). Deshalb ist der Auftrag zu erneuern und zu präzisieren.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:<br><br>1. unverzüglich Verhandlungen mit Eritrea aufzunehmen mit dem Ziel, ein Migrations- und Rückübernahmeabkommen abzuschliessen</p><p>&nbsp;</p><p>2. alle verfügbaren migrations- und aussenpolitischen Instrumente einzusetzen, insbesondere die Visaerteilung und die Entwicklungshilfe&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>3. sicherzustellen, dass das Abkommen die Identifizierung von Staatsangehörigen, die Ausstellung von Reisedokumenten und den wirksamen Vollzug von Wegweisungen garantiert</p><p>&nbsp;</p><p>4. der Bundesversammlung alternativ konkrete Massnahmen zur Durchsetzung der Vollzugspflicht und der Vermeidung von Missbrauch im Asylwesen vorzulegen, sollte ein Abkommen nicht innert nützlicher Frist zustande kommen</p>
  • Rücknahmeabkommen mit Eritrea abschliessen und den Vollzug von Wegweisungen sicherstellen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Eritrea weigert sich seit Jahren, zwangsweise Rückführungen zu akzeptieren, und verunmöglicht damit die Durchsetzung rechtskräftiger Wegweisungsentscheide. Eritreer mit negativem Asylentscheid bleiben in der Schweiz, da Eritrea nur die freiwillige Rückkehr akzeptiert, die von den Abgewiesenen regelmässig verweigert wird.<br><br>Indem Abgewiesene die Schweiz nicht pflichtgemäss selbstständig verlassen, verletzen sie ihre Mitwirkungspflicht. Ein Leben in der Schweiz ist offenbar selbst mit Nothilfe attraktiver als in der Heimat. Das führt zu hohen Kosten, da sie das Sozialsystem belasten.<br><br>Das Problem wird immer grösser, da Eritrea zu den wichtigsten Herkunftsländern im Asylbereich gehört. Die bisherigen Bemühungen bleiben erfolglos, weshalb der Druck erhöht und Fehlanreize beseitigt werden müssen. Die Sogwirkung wird sich weiter verstärken und renitentes Verhalten begünstigen.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bundesrat ist angehalten, bilaterale und multilaterale Migrationspartnerschaften mit anderen Staaten abzuschliessen, um die Zusammenarbeit im Migrationsbereich zu stärken sowie die illegale Migration und deren negative Folgen zu mindern (Art. 100 AIG). Trotz entsprechender parlamentarischer Aufträge blieb der Bundesrat bisher passiv (23.4038). Deshalb ist der Auftrag zu erneuern und zu präzisieren.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt:<br><br>1. unverzüglich Verhandlungen mit Eritrea aufzunehmen mit dem Ziel, ein Migrations- und Rückübernahmeabkommen abzuschliessen</p><p>&nbsp;</p><p>2. alle verfügbaren migrations- und aussenpolitischen Instrumente einzusetzen, insbesondere die Visaerteilung und die Entwicklungshilfe&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>3. sicherzustellen, dass das Abkommen die Identifizierung von Staatsangehörigen, die Ausstellung von Reisedokumenten und den wirksamen Vollzug von Wegweisungen garantiert</p><p>&nbsp;</p><p>4. der Bundesversammlung alternativ konkrete Massnahmen zur Durchsetzung der Vollzugspflicht und der Vermeidung von Missbrauch im Asylwesen vorzulegen, sollte ein Abkommen nicht innert nützlicher Frist zustande kommen</p>
    • Rücknahmeabkommen mit Eritrea abschliessen und den Vollzug von Wegweisungen sicherstellen

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