Private Nutzung eines Geschäftsfahrzeuges: Elektroautos nicht länger benachteiligen
- ShortId
-
26.3844
- Id
-
20263844
- Updated
-
02.07.2026 11:41
- Language
-
de
- Title
-
Private Nutzung eines Geschäftsfahrzeuges: Elektroautos nicht länger benachteiligen
- AdditionalIndexing
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48;2446;66
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Elektrifizierung des Strassenverkehrs ist zentral, um die Schweizer Klimaziele zu erreichen. Geschäftsfahrzeuge spielen dabei eine wichtige Rolle: Sie machen einen erheblichen Anteil der Neuzulassungen aus und prägen die Zusammensetzung der Fahrzeugflotte. Die Rahmenbedingungen für die Elektromobilität in der Schweiz sind jedoch unzureichend. Während andere europäische Länder gezielt Anreize schaffen und den Anteil der Elektroautos erfolgreich erhöhen, hinkt die Schweiz hinterher. Das erschwert es, die CO2-Flottenziele und die Klimaziele im Verkehr zu erreichen. </p><p> </p><p>Ein Fehlanreiz liegt in der Besteuerung von Geschäftsfahrzeugen: Der private Nutzungsanteil eines Geschäftsfahrzeugs wird auf Basis des Anschaffungspreises berechnet, wobei bei Elektroautos auch die Home-Ladeinfrastruktur berücksichtigt wird, sofern sie vom Arbeitgeber finanziert wird. Elektroautos inklusive Ladeinfrastruktur sind in der Anschaffung meistens noch immer deutlich teurer als vergleichbare Verbrenner. Dieser Nachteil überträgt sich direkt auf die höhere Besteuerung der privaten Nutzung und wirkt sich über die gesamte Nutzungsdauer aus. Elektroautos sind dadurch als Geschäftsfahrzeuge systematisch weniger attraktiv, obwohl sie im Betrieb tiefere Emissionen verursachen und für die Zielerreichung im Strassenverkehr zentral sind. </p><p> </p><p>Diese Benachteiligung widerspricht den klimapolitischen Zielen der Schweiz. Mit einem reduzierten, degressiven Berechnungspreis wird dieser Fehlanreiz korrigiert. Das erhöht die Attraktivität von Elektro-Geschäftsfahrzeugen, fördert den Umstieg auf die Elektromobilität und hilft, die Emissionen im Strassenverkehr zu senken.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der direkten Bundessteuer die Besteuerung des Privatanteils von rein batterieelektrischen Geschäftsfahrzeugen inklusive allfälliger Home-Ladeinfrastruktur auf Basis eines vergleichbaren Verbrennerfahrzeugs zu berechnen. Die Reduktion erfolgt degressiv, wird regelmässig überprüft und ist so auszugestalten, dass sie mit sinkenden Mehrkosten gegenüber vergleichbaren Verbrennerfahrzeugen abnimmt. Sie gilt, bis der Anteil von Elektroautos im Bestand nachhaltig über 50 Prozent liegt. </p>
- Private Nutzung eines Geschäftsfahrzeuges: Elektroautos nicht länger benachteiligen
- State
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Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Die Elektrifizierung des Strassenverkehrs ist zentral, um die Schweizer Klimaziele zu erreichen. Geschäftsfahrzeuge spielen dabei eine wichtige Rolle: Sie machen einen erheblichen Anteil der Neuzulassungen aus und prägen die Zusammensetzung der Fahrzeugflotte. Die Rahmenbedingungen für die Elektromobilität in der Schweiz sind jedoch unzureichend. Während andere europäische Länder gezielt Anreize schaffen und den Anteil der Elektroautos erfolgreich erhöhen, hinkt die Schweiz hinterher. Das erschwert es, die CO2-Flottenziele und die Klimaziele im Verkehr zu erreichen. </p><p> </p><p>Ein Fehlanreiz liegt in der Besteuerung von Geschäftsfahrzeugen: Der private Nutzungsanteil eines Geschäftsfahrzeugs wird auf Basis des Anschaffungspreises berechnet, wobei bei Elektroautos auch die Home-Ladeinfrastruktur berücksichtigt wird, sofern sie vom Arbeitgeber finanziert wird. Elektroautos inklusive Ladeinfrastruktur sind in der Anschaffung meistens noch immer deutlich teurer als vergleichbare Verbrenner. Dieser Nachteil überträgt sich direkt auf die höhere Besteuerung der privaten Nutzung und wirkt sich über die gesamte Nutzungsdauer aus. Elektroautos sind dadurch als Geschäftsfahrzeuge systematisch weniger attraktiv, obwohl sie im Betrieb tiefere Emissionen verursachen und für die Zielerreichung im Strassenverkehr zentral sind. </p><p> </p><p>Diese Benachteiligung widerspricht den klimapolitischen Zielen der Schweiz. Mit einem reduzierten, degressiven Berechnungspreis wird dieser Fehlanreiz korrigiert. Das erhöht die Attraktivität von Elektro-Geschäftsfahrzeugen, fördert den Umstieg auf die Elektromobilität und hilft, die Emissionen im Strassenverkehr zu senken.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, bei der direkten Bundessteuer die Besteuerung des Privatanteils von rein batterieelektrischen Geschäftsfahrzeugen inklusive allfälliger Home-Ladeinfrastruktur auf Basis eines vergleichbaren Verbrennerfahrzeugs zu berechnen. Die Reduktion erfolgt degressiv, wird regelmässig überprüft und ist so auszugestalten, dass sie mit sinkenden Mehrkosten gegenüber vergleichbaren Verbrennerfahrzeugen abnimmt. Sie gilt, bis der Anteil von Elektroautos im Bestand nachhaltig über 50 Prozent liegt. </p>
- Private Nutzung eines Geschäftsfahrzeuges: Elektroautos nicht länger benachteiligen
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