Eine rechtliche Grundlage für die leihweise Abgabe von Waffen der Armee an Schiessvereine
- ShortId
-
26.3848
- Id
-
20263848
- Updated
-
16.07.2026 14:50
- Language
-
de
- Title
-
Eine rechtliche Grundlage für die leihweise Abgabe von Waffen der Armee an Schiessvereine
- AdditionalIndexing
-
2831;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Anfangs Juni 2026, mitten in der Zeit der Festlichkeiten, die von den Vereinen genannt «Waadtländer Abteien» organisiert werden, wurden diese darüber informiert, dass der Kanton Waadt ihnen keine Ordonannzwaffen mehr ausleiht, wie er dies traditionellerweise und unter sehr strikten Auflagen getan hat.Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz erklärt, keine Wahl gehabt zu haben: Nach einer neuen Prüfung seiner historischen und konstanten Praxis kommt es zum Schluss, dass keine ausreichende rechtliche Grundlage dafür existiert, den Abtei-Vereinen die Waffen, die vom Kanton aufbewahrt werden, leihweise abzugeben. </p><p> </p><p>Es muss eine klare und präzise rechtliche Grundlage geschaffen werden, die es den Kantonen ermöglicht, die Waffen, die sie aufbewahren, leihweise an Schiessvereine abzugeben, insbesondere an Abtei-Vereine. Denn diverse Teilnehmende an diesen Veranstaltungen verfügen über keine eigene Waffe. Dass solchen Vereinen Waffen zur Verfügung gestellt werden, ist eine bewährte Praxis, die gezeigt hat, dass die Sicherheitsanforderungen erfüllt werden und die Vereine, welche die Anlässe organisieren, ihrer Verantwortung nachkommen. </p><p> </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Rechtsgrundlage zu schaffen oder gegebenenfalls dem Parlament einen Entwurf zu einer Gesetzesänderung vorzulegen, um es den Kantonen zu ermöglichen, den Schiessvereinen während ihren Veranstaltungen Ordonnanzwaffen leihweise abzugeben. </p><p> </p>
- Eine rechtliche Grundlage für die leihweise Abgabe von Waffen der Armee an Schiessvereine
- State
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Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Anfangs Juni 2026, mitten in der Zeit der Festlichkeiten, die von den Vereinen genannt «Waadtländer Abteien» organisiert werden, wurden diese darüber informiert, dass der Kanton Waadt ihnen keine Ordonannzwaffen mehr ausleiht, wie er dies traditionellerweise und unter sehr strikten Auflagen getan hat.Das Amt für Militär und Bevölkerungsschutz erklärt, keine Wahl gehabt zu haben: Nach einer neuen Prüfung seiner historischen und konstanten Praxis kommt es zum Schluss, dass keine ausreichende rechtliche Grundlage dafür existiert, den Abtei-Vereinen die Waffen, die vom Kanton aufbewahrt werden, leihweise abzugeben. </p><p> </p><p>Es muss eine klare und präzise rechtliche Grundlage geschaffen werden, die es den Kantonen ermöglicht, die Waffen, die sie aufbewahren, leihweise an Schiessvereine abzugeben, insbesondere an Abtei-Vereine. Denn diverse Teilnehmende an diesen Veranstaltungen verfügen über keine eigene Waffe. Dass solchen Vereinen Waffen zur Verfügung gestellt werden, ist eine bewährte Praxis, die gezeigt hat, dass die Sicherheitsanforderungen erfüllt werden und die Vereine, welche die Anlässe organisieren, ihrer Verantwortung nachkommen. </p><p> </p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Rechtsgrundlage zu schaffen oder gegebenenfalls dem Parlament einen Entwurf zu einer Gesetzesänderung vorzulegen, um es den Kantonen zu ermöglichen, den Schiessvereinen während ihren Veranstaltungen Ordonnanzwaffen leihweise abzugeben. </p><p> </p>
- Eine rechtliche Grundlage für die leihweise Abgabe von Waffen der Armee an Schiessvereine
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