Bedrohung der Notfalldienste durch die geänderte Regelung der Dienstbefreiung von Rettungssanitäterinnen und -sanitätern
- ShortId
-
26.3855
- Id
-
20263855
- Updated
-
16.07.2026 08:58
- Language
-
de
- Title
-
Bedrohung der Notfalldienste durch die geänderte Regelung der Dienstbefreiung von Rettungssanitäterinnen und -sanitätern
- AdditionalIndexing
-
09;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat auf dem Verordnungsweg die Voraussetzungen und Kriterien für die Dienstbefreiung von Rettungssanitäterinnen und -sanitätern verschärft, obwohl jene ein wichtiges Glied der Rettungskette darstellen. Diese Entwicklung bedroht die Einsatzfähigkeit der Rettungsdienste und somit auch die Sicherheit der Bevölkerung.</p><p> </p><p>Die Realität der Einsätze der betroffenen Dienste, die Anforderungen an ihre Verfügbarkeit sowie die andauernden Spannungen auf dem Arbeitsmarkt lassen diese Anpassungen besonders realitätsfern erscheinen. Im Bemühen darum, einen wichtigen Pfeiler der Sicherheit des Landes zu stärken, läuft man Gefahr, einen weiteren, nicht weniger unentbehrlichen Pfeiler zu schwächen. Damit entsteht ein Widerspruch, der dem verfolgten Ziel abträglich ist.</p><p> </p><p>Zudem führt diese Anpassung dazu, dass die Rettungssanitäterinnen und -sanitäter die einzigen Angehörigen von Blaulichtorganisationen sind, die vom Mechanismus der Dienstbefreiung ausgenommen sind, im Gegensatz insbesondere zur Polizei und zur Feuerwehr.</p><p> </p><p>Die jüngsten Krisen, sei es die Corona-Pandemie, der Bergsturz von Blatten oder die Brandkatastrophe von Crans-Montana, haben deutlich in Erinnerung gerufen, wie wichtig es ist, auf Rettungsdienste zählen zu können, die voll einsatzfähig, sofort verfügbar und in der Lage sind, mit einem plötzlichen Anstieg des Bedarfs umzugehen. Diese Ereignisse haben gezeigt, dass die Resilienz des Systems der Rettungsdienste einen entscheidenden Faktor darstellt, um den Schutz der Bevölkerung in allen Situationen sicherzustellen.</p><p> </p><p>Diese Sorge wird in weiten Kreisen geteilt. Das vorliegende Vorhaben wird von der Konferenz der Verbände der professionellen Rettungsdienste («conférence des associations de services de sauvetage professionnels»), dem Interverband für Rettungswesen und der Swiss Paramedic Association unterstützt. Diese sind die wichtigsten fachlichen Partner – sie haben ihre Bedenken zu den Folgen dieser Anpassung für die Einsatzfähigkeit der Rettungsdienste zum Ausdruck gebracht.</p><p> </p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, bei Artikel 29 Buchstabe a der Verordnung über die Militärdienstpflicht (SR 512.21) jenen Wortlaut wiederherzustellen, der vor der am 1. Juni 2026 in Kraft getretenen Änderung gegolten hat. Konkret:</p><p> </p><ol style="list-style-type:lower-alpha;"><li>«Angestellte von Rettungsdiensten im Sinne von Artikel 56 der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung mit einer Funktion im Sinne von Artikel 28 als Rettungssanitäter oder Rettungssanitäterin mit eidgenössisch anerkanntem Diplom;». </li></ol><p> </p><p> </p>
- Bedrohung der Notfalldienste durch die geänderte Regelung der Dienstbefreiung von Rettungssanitäterinnen und -sanitätern
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Der Bundesrat hat auf dem Verordnungsweg die Voraussetzungen und Kriterien für die Dienstbefreiung von Rettungssanitäterinnen und -sanitätern verschärft, obwohl jene ein wichtiges Glied der Rettungskette darstellen. Diese Entwicklung bedroht die Einsatzfähigkeit der Rettungsdienste und somit auch die Sicherheit der Bevölkerung.</p><p> </p><p>Die Realität der Einsätze der betroffenen Dienste, die Anforderungen an ihre Verfügbarkeit sowie die andauernden Spannungen auf dem Arbeitsmarkt lassen diese Anpassungen besonders realitätsfern erscheinen. Im Bemühen darum, einen wichtigen Pfeiler der Sicherheit des Landes zu stärken, läuft man Gefahr, einen weiteren, nicht weniger unentbehrlichen Pfeiler zu schwächen. Damit entsteht ein Widerspruch, der dem verfolgten Ziel abträglich ist.</p><p> </p><p>Zudem führt diese Anpassung dazu, dass die Rettungssanitäterinnen und -sanitäter die einzigen Angehörigen von Blaulichtorganisationen sind, die vom Mechanismus der Dienstbefreiung ausgenommen sind, im Gegensatz insbesondere zur Polizei und zur Feuerwehr.</p><p> </p><p>Die jüngsten Krisen, sei es die Corona-Pandemie, der Bergsturz von Blatten oder die Brandkatastrophe von Crans-Montana, haben deutlich in Erinnerung gerufen, wie wichtig es ist, auf Rettungsdienste zählen zu können, die voll einsatzfähig, sofort verfügbar und in der Lage sind, mit einem plötzlichen Anstieg des Bedarfs umzugehen. Diese Ereignisse haben gezeigt, dass die Resilienz des Systems der Rettungsdienste einen entscheidenden Faktor darstellt, um den Schutz der Bevölkerung in allen Situationen sicherzustellen.</p><p> </p><p>Diese Sorge wird in weiten Kreisen geteilt. Das vorliegende Vorhaben wird von der Konferenz der Verbände der professionellen Rettungsdienste («conférence des associations de services de sauvetage professionnels»), dem Interverband für Rettungswesen und der Swiss Paramedic Association unterstützt. Diese sind die wichtigsten fachlichen Partner – sie haben ihre Bedenken zu den Folgen dieser Anpassung für die Einsatzfähigkeit der Rettungsdienste zum Ausdruck gebracht.</p><p> </p><p>Der Bundesrat wird deshalb gebeten, bei Artikel 29 Buchstabe a der Verordnung über die Militärdienstpflicht (SR 512.21) jenen Wortlaut wiederherzustellen, der vor der am 1. Juni 2026 in Kraft getretenen Änderung gegolten hat. Konkret:</p><p> </p><ol style="list-style-type:lower-alpha;"><li>«Angestellte von Rettungsdiensten im Sinne von Artikel 56 der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenversicherung mit einer Funktion im Sinne von Artikel 28 als Rettungssanitäter oder Rettungssanitäterin mit eidgenössisch anerkanntem Diplom;». </li></ol><p> </p><p> </p>
- Bedrohung der Notfalldienste durch die geänderte Regelung der Dienstbefreiung von Rettungssanitäterinnen und -sanitätern
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