Burundi: Reaktion der Schweiz auf die Kritik der UNO an den Rückführungen

ShortId
26.3867
Id
20263867
Updated
02.07.2026 11:39
Language
de
Title
Burundi: Reaktion der Schweiz auf die Kritik der UNO an den Rückführungen
AdditionalIndexing
2811;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Seit Dezember&nbsp;2024 hat die Schweiz 17 zwangsweise Rückführungen nach Burundi vollzogen: 6 auf Linienflügen und 11 mit einem Sonderflug am 21.&nbsp;April 2026. Am 5.&nbsp;April 2026 hat sich in Zürich ein abgewiesener burundischer Asylsuchender aus Angst vor der Rückführung in sein Herkunftsland das Leben genommen.</p><p>&nbsp;</p><p>Am 27.&nbsp;Mai 2026 erklärte der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Burundi Fortuné Gaëtan Zongo an einer Pressekonferenz, die Analyse des Staatssekretariats für Migration (SEM) sei «unzureichend» und die Schweiz könne das Non-Refoulement-Prinzip verletzen, wenn ihre Analyse ungenau sei oder auf veralteten Quellen beruhe. Der Sonderberichterstatter wies darauf hin, dass bereits das Ersuchen um internationalen Schutz ausreiche, dass eine Person nach ihrer Rückführung dauerhaft unter Verdacht der Behörden stehe, und dass aus dem Schweigen der Personen nach ihrer Rückführung nicht abgeleitet werden könne, dass keine Gefahr bestehe.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Äusserungen folgten auf eine Meldung an den Sonderberichterstatter durch eine Anwältin, die burundische Staatsangehörige in der Schweiz vertritt. An der erwähnten Pressekonferenz dokumentierten mehrere Beteiligte konkrete Fälle von aus der Schweiz weggewiesenen Personen, die nach ihrer Rückkehr nach Burundi verhaftet, inhaftiert und Gewalt ausgesetzt wurden, darunter mindestens einen Fall von sexueller Gewalt. Von rund zwanzig analysierten Entscheiden zitiert keiner die seit 2024 von der Zivilgesellschaft oder UNO-Mechanismen veröffentlichten Berichte. Diese Lücke zeigt einen strukturellen Zirkelschluss: Das SEM stützt sich auf das Bundesverwaltungsgericht, das wiederum auf nicht aktualisierten Einschätzungen des SEM aufbaut.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Sonderberichterstatter wird seinen Bericht an der 62.&nbsp;Sitzung des UNO-Menschenrechtsrats vom 23.&nbsp;Juni bis 11.&nbsp;Juli 2026 in Genf vorstellen und voraussichtlich auch die Situation in der Schweiz erwähnen.<br><br>– Bestreitet der Bundesrat die Feststellung des Sonderberichterstatters für Burundi, wonach die Schweiz das Non-Refoulement-Prinzip verletzen kann, wenn ihre Analyse auf ungenauen oder veralteten Quellen beruht?</p><p>– Wie berücksichtigt das SEM neuere Berichte von UNO-Mechanismen oder anderen unabhängigen Quellen, wenn diese von früheren Einschätzungen abweichen?</p><p>– Verfügt das SEM über einen Mechanismus zur Nachverfolgung weggewiesener Personen?&nbsp;</p><p>– Auf welcher Grundlage hat das SEM beurteilt, ob die in seinem Faktenblatt vom 20.&nbsp;April erwähnten Rückkehren aus Tansania tatsächlich freiwillig oder vielmehr unter Zwang erfolgten?</p><p>– Haben die jüngsten Entwicklungen das SEM dazu veranlasst, seine Länderanalyse zu Burundi zu aktualisieren?&nbsp;</p><p>– Wird eine Aussetzung der Rückführungen bis zu dieser Aktualisierung erwogen?&nbsp;</p>
  • Burundi: Reaktion der Schweiz auf die Kritik der UNO an den Rückführungen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Dezember&nbsp;2024 hat die Schweiz 17 zwangsweise Rückführungen nach Burundi vollzogen: 6 auf Linienflügen und 11 mit einem Sonderflug am 21.&nbsp;April 2026. Am 5.&nbsp;April 2026 hat sich in Zürich ein abgewiesener burundischer Asylsuchender aus Angst vor der Rückführung in sein Herkunftsland das Leben genommen.</p><p>&nbsp;</p><p>Am 27.&nbsp;Mai 2026 erklärte der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen für Burundi Fortuné Gaëtan Zongo an einer Pressekonferenz, die Analyse des Staatssekretariats für Migration (SEM) sei «unzureichend» und die Schweiz könne das Non-Refoulement-Prinzip verletzen, wenn ihre Analyse ungenau sei oder auf veralteten Quellen beruhe. Der Sonderberichterstatter wies darauf hin, dass bereits das Ersuchen um internationalen Schutz ausreiche, dass eine Person nach ihrer Rückführung dauerhaft unter Verdacht der Behörden stehe, und dass aus dem Schweigen der Personen nach ihrer Rückführung nicht abgeleitet werden könne, dass keine Gefahr bestehe.</p><p>&nbsp;</p><p>Diese Äusserungen folgten auf eine Meldung an den Sonderberichterstatter durch eine Anwältin, die burundische Staatsangehörige in der Schweiz vertritt. An der erwähnten Pressekonferenz dokumentierten mehrere Beteiligte konkrete Fälle von aus der Schweiz weggewiesenen Personen, die nach ihrer Rückkehr nach Burundi verhaftet, inhaftiert und Gewalt ausgesetzt wurden, darunter mindestens einen Fall von sexueller Gewalt. Von rund zwanzig analysierten Entscheiden zitiert keiner die seit 2024 von der Zivilgesellschaft oder UNO-Mechanismen veröffentlichten Berichte. Diese Lücke zeigt einen strukturellen Zirkelschluss: Das SEM stützt sich auf das Bundesverwaltungsgericht, das wiederum auf nicht aktualisierten Einschätzungen des SEM aufbaut.</p><p>&nbsp;</p><p>Der Sonderberichterstatter wird seinen Bericht an der 62.&nbsp;Sitzung des UNO-Menschenrechtsrats vom 23.&nbsp;Juni bis 11.&nbsp;Juli 2026 in Genf vorstellen und voraussichtlich auch die Situation in der Schweiz erwähnen.<br><br>– Bestreitet der Bundesrat die Feststellung des Sonderberichterstatters für Burundi, wonach die Schweiz das Non-Refoulement-Prinzip verletzen kann, wenn ihre Analyse auf ungenauen oder veralteten Quellen beruht?</p><p>– Wie berücksichtigt das SEM neuere Berichte von UNO-Mechanismen oder anderen unabhängigen Quellen, wenn diese von früheren Einschätzungen abweichen?</p><p>– Verfügt das SEM über einen Mechanismus zur Nachverfolgung weggewiesener Personen?&nbsp;</p><p>– Auf welcher Grundlage hat das SEM beurteilt, ob die in seinem Faktenblatt vom 20.&nbsp;April erwähnten Rückkehren aus Tansania tatsächlich freiwillig oder vielmehr unter Zwang erfolgten?</p><p>– Haben die jüngsten Entwicklungen das SEM dazu veranlasst, seine Länderanalyse zu Burundi zu aktualisieren?&nbsp;</p><p>– Wird eine Aussetzung der Rückführungen bis zu dieser Aktualisierung erwogen?&nbsp;</p>
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