Gewährleistung des Betriebs der Opferhilfe-Nummer 142 in der ganzen Schweiz
- ShortId
-
26.3916
- Id
-
20263916
- Updated
-
03.07.2026 10:08
- Language
-
de
- Title
-
Gewährleistung des Betriebs der Opferhilfe-Nummer 142 in der ganzen Schweiz
- AdditionalIndexing
-
08;34
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>In der Schweiz stehen mehrere Kurznummern für Notfälle zur Verfügung: europäischer Notruf (112), Polizei (117), Feuerwehr (118), Sanität (144), Tox-Zentrum (145), dargebotene Hand (143) sowie die Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche (147). Seit dem 1. Mai 2026 ist zudem die Opferhilfe-Nummer 142 für Opfer häuslicher Gewalt in Betrieb.<sup></sup> Über diese verschiedenen Nummern kann die Bevölkerung kostenlos den jeweils erforderlichen Notruf- oder Beratungsdienst erreichen.</p><p>Die Einführung der Opferhilfe-Nummer 142 ging mit einer Revision der entsprechenden Verordnungen einher, nämlich der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) und der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV; SR 784.104). Diese unterscheiden klar zwischen Notdiensten sowie Hilfs- und Beratungsdiensten, denen die Nummer 142 zugeordnet ist (Artikel 28 und 28a AEFV). Die beiden revidierten Verordnungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft.<sup></sup></p><p>In Grenzgebieten ergeben sich beim Betrieb von Kurznummern jedoch technische Herausforderungen im Zusammenhang mit der automatischen Verbindung mit ausländischen Netzen. Während die Weiterleitung von Anrufen an Notrufnummern im engeren Sinne gewährleistet ist, bestehen hinsichtlich der Nummer 142, die einem Hilfs- und Beratungsdienst zugeordnet ist, weiterhin Unsicherheiten.</p><p>Welche Massnahmen sind vorgesehen, um die Weiterleitung von Anrufen an die Opferhilfe-Nummer 142 unabhängig vom jeweils genutzten Netz auch in Grenzgebieten sicherzustellen?</p>
- Gewährleistung des Betriebs der Opferhilfe-Nummer 142 in der ganzen Schweiz
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>In der Schweiz stehen mehrere Kurznummern für Notfälle zur Verfügung: europäischer Notruf (112), Polizei (117), Feuerwehr (118), Sanität (144), Tox-Zentrum (145), dargebotene Hand (143) sowie die Telefonhilfe für Kinder und Jugendliche (147). Seit dem 1. Mai 2026 ist zudem die Opferhilfe-Nummer 142 für Opfer häuslicher Gewalt in Betrieb.<sup></sup> Über diese verschiedenen Nummern kann die Bevölkerung kostenlos den jeweils erforderlichen Notruf- oder Beratungsdienst erreichen.</p><p>Die Einführung der Opferhilfe-Nummer 142 ging mit einer Revision der entsprechenden Verordnungen einher, nämlich der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV; SR 784.101.1) und der Verordnung über die Adressierungselemente im Fernmeldebereich (AEFV; SR 784.104). Diese unterscheiden klar zwischen Notdiensten sowie Hilfs- und Beratungsdiensten, denen die Nummer 142 zugeordnet ist (Artikel 28 und 28a AEFV). Die beiden revidierten Verordnungen treten am 1. Juli 2026 in Kraft.<sup></sup></p><p>In Grenzgebieten ergeben sich beim Betrieb von Kurznummern jedoch technische Herausforderungen im Zusammenhang mit der automatischen Verbindung mit ausländischen Netzen. Während die Weiterleitung von Anrufen an Notrufnummern im engeren Sinne gewährleistet ist, bestehen hinsichtlich der Nummer 142, die einem Hilfs- und Beratungsdienst zugeordnet ist, weiterhin Unsicherheiten.</p><p>Welche Massnahmen sind vorgesehen, um die Weiterleitung von Anrufen an die Opferhilfe-Nummer 142 unabhängig vom jeweils genutzten Netz auch in Grenzgebieten sicherzustellen?</p>
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