Effektiv bewirtschaftete Fläche anerkennen und auch abgelten

ShortId
26.3924
Id
20263924
Updated
26.06.2026 11:35
Language
de
Title
Effektiv bewirtschaftete Fläche anerkennen und auch abgelten
AdditionalIndexing
55;24
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Bewirtschaftung der Hanglagen in der Landwirtschaft ist aufwändig und ist oft mit viel Handarbeit und teuren technischen Anschaffungen verbunden. Die Artenvielfalt profitiert von einer ausgewogenen Nutzung, und die Landwirtschaft leistet mit der Bewirtschaftung und Nutzung dieser steilen Flächen einen grossen, nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Offenhaltung und für die Artenvielfalt.</p><p>Mit den Hangneigungs-Beiträgen und den Steillagen- Beiträgen gibt es bereits geltende Massnahmen, die diesen Aufwand abgelten. Namentlich wurde mit der Umsetzung der AP 2014/17 der Steillagen-Beitrag neu eingeführt, der rückblickend viel dazubeigetragen hat, dass nicht noch mehr Fläche zugewachsen ist. In der Antwort auf meine Interpellation 26.3270, betont der Bundesrat, dass mit oben erwähnter Anpassung mit der AP 2014/17, die der Ausgleichsnachteil behoben worden sei.&nbsp;</p><p>Was bisher jedoch bisher nicht entschädigt wird, ist die durch horizontale Vermessung verlorene, effektiv bewirtschaftete Fläche. Nach meiner Einschätzung beträgt die Differenz pro Hektare (gerundet) bei 50% Hangneigung 12 Aren, bei 35% Hangneigung 6 Aren und bei 15% Hangneigung 1 Are.&nbsp;</p><p>Die Begründung, dass die von mir geforderte Anpassung die Komplexität des Systems erhöhen würde und viele andere Fragen aufwerfen werde, ist irrelevant. Die Berechnungsgrundlagen sind technisch mit der existierenden Hangneigungs-Karte durchaus ins Erhebungs-System zu integrieren.</p><p>&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, neu die effektiv bewirtschaftete Fläche und nicht die horizontale vermessene Fläche als Grundlage für die Berechnung der Direktzahlungs-Grundlagen in Hanglagen zu nehmen.</p><p>Die Anpassung soll mit der AP 2030+ umgesetzt werden. Dabei soll die Differenz ab 15% Hangneigung, Zonen übergreifend berücksichtigt werden.</p>
  • Effektiv bewirtschaftete Fläche anerkennen und auch abgelten
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Bewirtschaftung der Hanglagen in der Landwirtschaft ist aufwändig und ist oft mit viel Handarbeit und teuren technischen Anschaffungen verbunden. Die Artenvielfalt profitiert von einer ausgewogenen Nutzung, und die Landwirtschaft leistet mit der Bewirtschaftung und Nutzung dieser steilen Flächen einen grossen, nicht zu unterschätzenden Beitrag zur Offenhaltung und für die Artenvielfalt.</p><p>Mit den Hangneigungs-Beiträgen und den Steillagen- Beiträgen gibt es bereits geltende Massnahmen, die diesen Aufwand abgelten. Namentlich wurde mit der Umsetzung der AP 2014/17 der Steillagen-Beitrag neu eingeführt, der rückblickend viel dazubeigetragen hat, dass nicht noch mehr Fläche zugewachsen ist. In der Antwort auf meine Interpellation 26.3270, betont der Bundesrat, dass mit oben erwähnter Anpassung mit der AP 2014/17, die der Ausgleichsnachteil behoben worden sei.&nbsp;</p><p>Was bisher jedoch bisher nicht entschädigt wird, ist die durch horizontale Vermessung verlorene, effektiv bewirtschaftete Fläche. Nach meiner Einschätzung beträgt die Differenz pro Hektare (gerundet) bei 50% Hangneigung 12 Aren, bei 35% Hangneigung 6 Aren und bei 15% Hangneigung 1 Are.&nbsp;</p><p>Die Begründung, dass die von mir geforderte Anpassung die Komplexität des Systems erhöhen würde und viele andere Fragen aufwerfen werde, ist irrelevant. Die Berechnungsgrundlagen sind technisch mit der existierenden Hangneigungs-Karte durchaus ins Erhebungs-System zu integrieren.</p><p>&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, neu die effektiv bewirtschaftete Fläche und nicht die horizontale vermessene Fläche als Grundlage für die Berechnung der Direktzahlungs-Grundlagen in Hanglagen zu nehmen.</p><p>Die Anpassung soll mit der AP 2030+ umgesetzt werden. Dabei soll die Differenz ab 15% Hangneigung, Zonen übergreifend berücksichtigt werden.</p>
    • Effektiv bewirtschaftete Fläche anerkennen und auch abgelten

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