Gesundheitskosten von Asylbewerbern, Personen mit Schutzstatus S sowie Personen mit einer vorläufigen Aufnahme werden vom Bund übernommen

ShortId
26.3928
Id
20263928
Updated
03.07.2026 13:15
Language
de
Title
Gesundheitskosten von Asylbewerbern, Personen mit Schutzstatus S sowie Personen mit einer vorläufigen Aufnahme werden vom Bund übernommen
AdditionalIndexing
2811;2841
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die heutige Praxis, wonach Gesundheitskosten von Asylsuchenden, Personen mit Schutzstatus S und vorläufig Aufgenommenen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung finanziert werden, belastet die Prämien- und Steuerzahler erheblich. Insbesondere, weil diese Personen zuvor keine Prämien als Vorleistung einbezahlt haben. Die häufig benötigte Prämienverbilligung wird dabei durch die öffentliche Hand getragen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bund entscheidet über die Gewährung von Asyl, die Anerkennung als Flüchtling, den Schutzstatus S sowie die vorläufige Aufnahme. Es ist deshalb folgerichtig, dass er mit dem bestehenden Budget auch für die Kosten seiner Entscheide aufkommt, und zwar langfristig sowie kostenneutral. Dies hat zur Folge, dass der Bund an anderer Stelle seine Leistungen und Ausgaben beschränkt, um damit mehr Mittel für die medizinischen Leistungen freizusetzen. Dem Bund soll zudem ermöglicht werden, den Leistungskatalog für diese Personen einzuschränken und auf das Nötigste zu begrenzen, um haushälterisch mit den Bundesmitteln umzugehen. In der Vergangenheit wurden missbräuchliche bzw. aussichtslose Asylgesuche gestellt, beispielsweise von Personen aus Georgien, um in den Genuss unserer medizinischen Leistungen zu kommen. Es reicht nicht aus, Asylgesuche mit diesem Zweck allein zu unterbinden, da dieser kaum als alleinige Motivation nachgewiesen werden kann. Unser hervorragendes Gesundheitssystem darf keine Sogwirkung für aussichtslose Asylgesuche entfalten.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen und notwendige Massnahmen zu ergreifen, damit die gesamten Gesundheitskosten von Asylbewerbern, Personen mit Schutzstatus S sowie vorläufig Aufgenommenen kostenneutral ausserhalb der ordentlichen Krankenkassen durch den Bund getragen werden.&nbsp;</p>
  • Gesundheitskosten von Asylbewerbern, Personen mit Schutzstatus S sowie Personen mit einer vorläufigen Aufnahme werden vom Bund übernommen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die heutige Praxis, wonach Gesundheitskosten von Asylsuchenden, Personen mit Schutzstatus S und vorläufig Aufgenommenen über die obligatorische Krankenpflegeversicherung finanziert werden, belastet die Prämien- und Steuerzahler erheblich. Insbesondere, weil diese Personen zuvor keine Prämien als Vorleistung einbezahlt haben. Die häufig benötigte Prämienverbilligung wird dabei durch die öffentliche Hand getragen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Der Bund entscheidet über die Gewährung von Asyl, die Anerkennung als Flüchtling, den Schutzstatus S sowie die vorläufige Aufnahme. Es ist deshalb folgerichtig, dass er mit dem bestehenden Budget auch für die Kosten seiner Entscheide aufkommt, und zwar langfristig sowie kostenneutral. Dies hat zur Folge, dass der Bund an anderer Stelle seine Leistungen und Ausgaben beschränkt, um damit mehr Mittel für die medizinischen Leistungen freizusetzen. Dem Bund soll zudem ermöglicht werden, den Leistungskatalog für diese Personen einzuschränken und auf das Nötigste zu begrenzen, um haushälterisch mit den Bundesmitteln umzugehen. In der Vergangenheit wurden missbräuchliche bzw. aussichtslose Asylgesuche gestellt, beispielsweise von Personen aus Georgien, um in den Genuss unserer medizinischen Leistungen zu kommen. Es reicht nicht aus, Asylgesuche mit diesem Zweck allein zu unterbinden, da dieser kaum als alleinige Motivation nachgewiesen werden kann. Unser hervorragendes Gesundheitssystem darf keine Sogwirkung für aussichtslose Asylgesuche entfalten.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen anzupassen und notwendige Massnahmen zu ergreifen, damit die gesamten Gesundheitskosten von Asylbewerbern, Personen mit Schutzstatus S sowie vorläufig Aufgenommenen kostenneutral ausserhalb der ordentlichen Krankenkassen durch den Bund getragen werden.&nbsp;</p>
    • Gesundheitskosten von Asylbewerbern, Personen mit Schutzstatus S sowie Personen mit einer vorläufigen Aufnahme werden vom Bund übernommen

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