Entlastung der Trägerkantone bei der Finanzierung der Universitäten
- ShortId
-
26.3936
- Id
-
20263936
- Updated
-
25.06.2026 14:09
- Language
-
de
- Title
-
Entlastung der Trägerkantone bei der Finanzierung der Universitäten
- AdditionalIndexing
-
24;32
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Schweizer Hochschulen stehen zunehmend unter finanziellem Druck, der durch die geplanten Sparmassnahmen des Bundes im Rahmen des Entlastungspakets 2027 weiter verschärft wird. Gleichzeitig müssen die Trägerkantone die kantonalen Universitäten weiterhin massgeblich finanzieren, obwohl diese Leistungen für Studierende und die Volkswirtschaft der gesamten Schweiz erbringen.</p><p>Die bestehenden Mechanismen zur Lastenverteilung reichen nicht aus, weshalb erhebliche Kosten bei den Trägerkantonen verbleiben. Ein allfälliger Standortvorteil der Trägerkantone wird indes bereits über Instrument 1 («Ressourcenausgleich») der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantone (NFA) abgegolten, von dem viele Nicht-Trägerkantone profitieren. Diese unfaire Finanzierungssituation trifft insbesondere auf Kantone mit einer universitären Vollversorgung und einer hohen nationalen Forschungs- und Innovationsleistung zu. Die Universität Basel beispielsweise erbringt Leistungen von gesamtschweizerischer Bedeutung in Forschung, Lehre und Innovation, während ein beträchtlicher Teil der Finanzierung weiterhin durch die beiden Trägerkantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sichergestellt werden muss (die beiden Trägerkantone bezahlen pro Studierenden im Durchschnitt rund 4-5 Mal so viel wie die übrigen Kantone).</p>
- <p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie beurteilt der Bundesrat die heutige Lastenverteilung zwischen Hochschulkantonen und Nicht-Hochschulkantonen bei der Finanzierung der kantonalen Universitäten?</li><li>Welchen Handlungsspielraum hat der Bund, um die von den Trägerkantonen zu tragenden Restdefizite zu reduzieren und die Finanzierung der kantonalen Universitäten stärker an deren nationaler Bedeutung auszurichten?</li><li>Wie hat sich der Anteil, der durch die Trägerkantone zu finanzierenden Restkosten der kantonalen Universitäten in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie beurteilt der Bundesrat diese Entwicklung?</li><li>Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf, um die Finanzierungslasten von Hochschulkantonen mit Universitäten von nationaler Bedeutung – insbesondere in Forschungs- und Innovationszentren – künftig ausgewogener zwischen Bund, Herkunftskantonen und Trägerkantonen zu verteilen?</li></ol>
- Entlastung der Trägerkantone bei der Finanzierung der Universitäten
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Schweizer Hochschulen stehen zunehmend unter finanziellem Druck, der durch die geplanten Sparmassnahmen des Bundes im Rahmen des Entlastungspakets 2027 weiter verschärft wird. Gleichzeitig müssen die Trägerkantone die kantonalen Universitäten weiterhin massgeblich finanzieren, obwohl diese Leistungen für Studierende und die Volkswirtschaft der gesamten Schweiz erbringen.</p><p>Die bestehenden Mechanismen zur Lastenverteilung reichen nicht aus, weshalb erhebliche Kosten bei den Trägerkantonen verbleiben. Ein allfälliger Standortvorteil der Trägerkantone wird indes bereits über Instrument 1 («Ressourcenausgleich») der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantone (NFA) abgegolten, von dem viele Nicht-Trägerkantone profitieren. Diese unfaire Finanzierungssituation trifft insbesondere auf Kantone mit einer universitären Vollversorgung und einer hohen nationalen Forschungs- und Innovationsleistung zu. Die Universität Basel beispielsweise erbringt Leistungen von gesamtschweizerischer Bedeutung in Forschung, Lehre und Innovation, während ein beträchtlicher Teil der Finanzierung weiterhin durch die beiden Trägerkantone Basel-Landschaft und Basel-Stadt sichergestellt werden muss (die beiden Trägerkantone bezahlen pro Studierenden im Durchschnitt rund 4-5 Mal so viel wie die übrigen Kantone).</p>
- <p>Vor diesem Hintergrund wird der Bundesrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Wie beurteilt der Bundesrat die heutige Lastenverteilung zwischen Hochschulkantonen und Nicht-Hochschulkantonen bei der Finanzierung der kantonalen Universitäten?</li><li>Welchen Handlungsspielraum hat der Bund, um die von den Trägerkantonen zu tragenden Restdefizite zu reduzieren und die Finanzierung der kantonalen Universitäten stärker an deren nationaler Bedeutung auszurichten?</li><li>Wie hat sich der Anteil, der durch die Trägerkantone zu finanzierenden Restkosten der kantonalen Universitäten in den letzten zehn Jahren entwickelt, und wie beurteilt der Bundesrat diese Entwicklung?</li><li>Sieht der Bundesrat Handlungsbedarf, um die Finanzierungslasten von Hochschulkantonen mit Universitäten von nationaler Bedeutung – insbesondere in Forschungs- und Innovationszentren – künftig ausgewogener zwischen Bund, Herkunftskantonen und Trägerkantonen zu verteilen?</li></ol>
- Entlastung der Trägerkantone bei der Finanzierung der Universitäten
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