Impulsprogramm für Schweizer Hülsenfrüchte. Vom Anbau bis zum Absatz

ShortId
26.3961
Id
20263961
Updated
27.07.2026 17:47
Language
de
Title
Impulsprogramm für Schweizer Hülsenfrüchte. Vom Anbau bis zum Absatz
AdditionalIndexing
2841;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die Entwicklung der Schweizer Hülsenfrüchte hängt nicht nur von den Direktzahlungen ab, sondern von einer vollständigen Wertschöpfungskette: Produktion, Reinigung, Lagerung, Verarbeitung, Vermarktung und Absatz. Ohne realistische Vermarktungsperspektiven werden sich die Produzentinnen und Produzenten nicht verpflichten; ohne ausreichende Mengen, konstante Qualität und wettbewerbsfähige Preise werden Verarbeitungsbetriebe und Detailhändler keine Produkte lancieren.</p><p>Das BLW kann Forschung, Beratung, Absatz, Qualität und Nachhaltigkeit fördern. Die Instrumente sind in einem sichtbaren, koordinierten und befristeten Programm zu bündeln, das mit der AP30+ vereinbar ist: Rahmenbedingungen, Wertschöpfung, Innovation und nachhaltige Ernährung.</p><p>20&nbsp;Millionen Franken über sechs Jahre sind ein bescheidener Betrag, mit dem eine fragile Nische in eine echte Schweizer Wertschöpfungskette verwandelt werden kann.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die Jahre&nbsp;2027–2032 ein nationales Impulsprogramm für Schweizer Körnerleguminosen zur Verwendung in der menschlichen Ernährung und in Branchen mit hoher Wertschöpfung, insbesondere für Eiweisserbsen und Ackerbohnen, zu schaffen.</p><p>Für das Programm soll ein mehrjähriger Rahmenkredit von mindestens 20&nbsp;Millionen Franken für die Dauer von sechs Jahren bereitgestellt werden. Das Programm wird vorrangig mit den bestehenden Instrumenten des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) umgesetzt, namentlich in den Bereichen Innovation, angewandte Forschung, Beratung, Verarbeitung, Qualität, Nachhaltigkeit und Absatzförderung.</p><p>Das Programm unterstützt insbesondere:</p><ol><li>Anbauverträge und Modelle, die den Produzentinnen und Produzenten einen Mindestabsatz garantieren;</li><li>Infrastrukturen für Reinigung, Trocknung, Lagerung, Schälung und Verarbeitung;</li><li>die Sortenzüchtung, agronomische Versuche und die Beratung der Produzentinnen und Produzenten;</li><li>die Entwicklung schweizerischer Lebensmittel auf der Basis von Eiweisserbsen, Ackerbohnen und anderen Hülsenfrüchten;</li><li>die Absatzförderung im Detailhandel, in der Gemeinschaftsgastronomie und in Wertschöpfungsketten mit Labelprodukten;</li><li>Projekte von Produzentenorganisationen, Verarbeitungsbetrieben, anerkannten Labels, Branchenorganisationen und innovativen Unternehmen. Der Bundesrat legt messbare Ziele in Bezug auf Anbauflächen, produzierte Mengen, in der Schweiz verarbeitete Mengen und Absatzmärkte fest. Er erstattet dem Parlament spätestens vier Jahre nach Programmstart Bericht über den Stand der Umsetzung.</li></ol>
  • Impulsprogramm für Schweizer Hülsenfrüchte. Vom Anbau bis zum Absatz
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die Entwicklung der Schweizer Hülsenfrüchte hängt nicht nur von den Direktzahlungen ab, sondern von einer vollständigen Wertschöpfungskette: Produktion, Reinigung, Lagerung, Verarbeitung, Vermarktung und Absatz. Ohne realistische Vermarktungsperspektiven werden sich die Produzentinnen und Produzenten nicht verpflichten; ohne ausreichende Mengen, konstante Qualität und wettbewerbsfähige Preise werden Verarbeitungsbetriebe und Detailhändler keine Produkte lancieren.</p><p>Das BLW kann Forschung, Beratung, Absatz, Qualität und Nachhaltigkeit fördern. Die Instrumente sind in einem sichtbaren, koordinierten und befristeten Programm zu bündeln, das mit der AP30+ vereinbar ist: Rahmenbedingungen, Wertschöpfung, Innovation und nachhaltige Ernährung.</p><p>20&nbsp;Millionen Franken über sechs Jahre sind ein bescheidener Betrag, mit dem eine fragile Nische in eine echte Schweizer Wertschöpfungskette verwandelt werden kann.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, für die Jahre&nbsp;2027–2032 ein nationales Impulsprogramm für Schweizer Körnerleguminosen zur Verwendung in der menschlichen Ernährung und in Branchen mit hoher Wertschöpfung, insbesondere für Eiweisserbsen und Ackerbohnen, zu schaffen.</p><p>Für das Programm soll ein mehrjähriger Rahmenkredit von mindestens 20&nbsp;Millionen Franken für die Dauer von sechs Jahren bereitgestellt werden. Das Programm wird vorrangig mit den bestehenden Instrumenten des Bundesamts für Landwirtschaft (BLW) umgesetzt, namentlich in den Bereichen Innovation, angewandte Forschung, Beratung, Verarbeitung, Qualität, Nachhaltigkeit und Absatzförderung.</p><p>Das Programm unterstützt insbesondere:</p><ol><li>Anbauverträge und Modelle, die den Produzentinnen und Produzenten einen Mindestabsatz garantieren;</li><li>Infrastrukturen für Reinigung, Trocknung, Lagerung, Schälung und Verarbeitung;</li><li>die Sortenzüchtung, agronomische Versuche und die Beratung der Produzentinnen und Produzenten;</li><li>die Entwicklung schweizerischer Lebensmittel auf der Basis von Eiweisserbsen, Ackerbohnen und anderen Hülsenfrüchten;</li><li>die Absatzförderung im Detailhandel, in der Gemeinschaftsgastronomie und in Wertschöpfungsketten mit Labelprodukten;</li><li>Projekte von Produzentenorganisationen, Verarbeitungsbetrieben, anerkannten Labels, Branchenorganisationen und innovativen Unternehmen. Der Bundesrat legt messbare Ziele in Bezug auf Anbauflächen, produzierte Mengen, in der Schweiz verarbeitete Mengen und Absatzmärkte fest. Er erstattet dem Parlament spätestens vier Jahre nach Programmstart Bericht über den Stand der Umsetzung.</li></ol>
    • Impulsprogramm für Schweizer Hülsenfrüchte. Vom Anbau bis zum Absatz

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