Kein Asyl für Staatsbürger aus Europaratsstaaten

ShortId
26.3982
Id
20263982
Updated
25.06.2026 14:48
Language
de
Title
Kein Asyl für Staatsbürger aus Europaratsstaaten
AdditionalIndexing
2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Die 46 Europaratsstaaten setzen sich gemäss dem EDA für die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsgleichheit ein (<a href="https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/internationale-organisationen/europarat.html">https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/internationale-organisationen/europarat.html</a>).&nbsp;</p><p>Alle 46 Europaratsstaaten, darunter auch die Türkei, haben die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet, ein Übereinkommen mit dem Ziel, den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten hochzuhalten. Offenkundig verstösst das Staatssekretariat für Migration (SEM) in der Praxis systematisch gegen die Anwendung des Asylgesetzes (AsylG), insbesondere die Definition des Flüchtlingsbegriffs (Art. 3, AsylG). Deshalb sind etablierte Standards der Rechtsstaatlichkeit, gemäss internationalem Verständnis, anzuwenden und Personen aus den Europaratsstaaten vom Asylprozess systematisch auszuschliessen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt Massnahmen zu ergreifen, dass Personen aus Europaratsstaaten kein Asyl mehr in der Schweiz erhalten können. Europaratsstaaten sind der Europäischen Menschenrechtskommission unterstellt und gelten international als Rechtsstaaten.&nbsp;</p>
  • Kein Asyl für Staatsbürger aus Europaratsstaaten
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Die 46 Europaratsstaaten setzen sich gemäss dem EDA für die Förderung der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsgleichheit ein (<a href="https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/internationale-organisationen/europarat.html">https://www.eda.admin.ch/eda/de/home/aussenpolitik/internationale-organisationen/europarat.html</a>).&nbsp;</p><p>Alle 46 Europaratsstaaten, darunter auch die Türkei, haben die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) unterzeichnet, ein Übereinkommen mit dem Ziel, den Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten hochzuhalten. Offenkundig verstösst das Staatssekretariat für Migration (SEM) in der Praxis systematisch gegen die Anwendung des Asylgesetzes (AsylG), insbesondere die Definition des Flüchtlingsbegriffs (Art. 3, AsylG). Deshalb sind etablierte Standards der Rechtsstaatlichkeit, gemäss internationalem Verständnis, anzuwenden und Personen aus den Europaratsstaaten vom Asylprozess systematisch auszuschliessen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt Massnahmen zu ergreifen, dass Personen aus Europaratsstaaten kein Asyl mehr in der Schweiz erhalten können. Europaratsstaaten sind der Europäischen Menschenrechtskommission unterstellt und gelten international als Rechtsstaaten.&nbsp;</p>
    • Kein Asyl für Staatsbürger aus Europaratsstaaten

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