Aufhebung des Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine
- ShortId
-
26.4022
- Id
-
20264022
- Updated
-
01.07.2026 11:50
- Language
-
de
- Title
-
Aufhebung des Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine
- AdditionalIndexing
-
2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 12. März 2022 aktivierte der Bundesrat den Status S für Personen aus der Ukraine. Er wurde vom Bundesrat am 8. Oktober 2025 erneut bis zum 4. März 2027 verlängert.</p><p> </p><p>Ziel der Schutzstatus S ist es, auf eine schwere allgemeine Gefährdung zu reagieren und eine Überlastung des Asylsystems zu verhindern. Inzwischen hat sich die Lage verändert: Seit drei Jahren sind weite Teile der Ukraine von Kämpfen verschont und können als stabilisiert gelten. Deshalb ist es an der Zeit, zu den regulären Asylverfahren zurückzukehren.</p><p> </p><p>Die Verzögerung der Aufhebung birgt einereseits das Risiko eines plötzlichen Ansturms auf Asylanträge zum Zeitpunkt seines Auslaufens – und das zeitgleich mit dem restlichen Europa. Deshalb ist es angezeigt, den Zeitplan selbstbestimmt und geordnet zu gestalten. Andererseits erschwert jeder weitere Monat, den Personen mit Status S in der Schweiz verbringen, ihre Rückkehr in die Ukraine, obwohl sie dort zum Wiederaufbau des Landes dringend gebraucht würden. Wie der Bundesrat mehrfach betont hat, ist der Status S rückkehrorientiert und temporär.</p><p> </p><p>Die aktuelle Handhabung des Schutzstatus S bietet erhebliche Anreize für Missbräuche. So ermöglicht der Status S de facto eine Personenfreizügigkeit aus der Ukraine – und dies ohne Nachweis einer tatsächlichen Gefährdung. Der Sozialstaat wird dadurch massiv belastet: Während in Dänemark 82 % der erwerbsfähigen Ukrainer arbeiten, liegt dieser Anteil in der Schweiz bei nur 37 %, im Kanton Genf sogar bei nur 19 %. Bei den in den letzten 12 Monaten Eingereisten liegt er bei nur 2,6 %, bei den in den letzten 24 Monaten Eingereisten bei nur 7,7 %. Gänzlich unverständlich ist sodann, dass auch Nicht-Ukrainer in den Genuss des Status S kommen.</p><p> </p><p>Nur eine konsequente Anwendung der regulären Asylverfahren wird es künftig ermöglichen, Einzelfälle zu prüfen und gezielt Schutz für diejenigen zu gewähren, die ihn tatsächlich benötigen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den am 12. März 2022 aktivierten und am 8. Oktober 2025 erneut verlängerten Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine aufzuheben, indem er</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>neu ankommenden oder ein neues Gesuch stellenden Personen nicht mehr gewährt wird;</li><li>bereits in der Schweiz befindlichen Personen entzogen wird; dabei kann gestaffelt und mit Übergangsfristen vorgegangen werden, um Rücksicht auf bestehende Arbeitsverträge zu nehmen und eine Überlastung des ordentlichen Asylsystems zu vermeiden.</li></ul>
- Aufhebung des Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Am 12. März 2022 aktivierte der Bundesrat den Status S für Personen aus der Ukraine. Er wurde vom Bundesrat am 8. Oktober 2025 erneut bis zum 4. März 2027 verlängert.</p><p> </p><p>Ziel der Schutzstatus S ist es, auf eine schwere allgemeine Gefährdung zu reagieren und eine Überlastung des Asylsystems zu verhindern. Inzwischen hat sich die Lage verändert: Seit drei Jahren sind weite Teile der Ukraine von Kämpfen verschont und können als stabilisiert gelten. Deshalb ist es an der Zeit, zu den regulären Asylverfahren zurückzukehren.</p><p> </p><p>Die Verzögerung der Aufhebung birgt einereseits das Risiko eines plötzlichen Ansturms auf Asylanträge zum Zeitpunkt seines Auslaufens – und das zeitgleich mit dem restlichen Europa. Deshalb ist es angezeigt, den Zeitplan selbstbestimmt und geordnet zu gestalten. Andererseits erschwert jeder weitere Monat, den Personen mit Status S in der Schweiz verbringen, ihre Rückkehr in die Ukraine, obwohl sie dort zum Wiederaufbau des Landes dringend gebraucht würden. Wie der Bundesrat mehrfach betont hat, ist der Status S rückkehrorientiert und temporär.</p><p> </p><p>Die aktuelle Handhabung des Schutzstatus S bietet erhebliche Anreize für Missbräuche. So ermöglicht der Status S de facto eine Personenfreizügigkeit aus der Ukraine – und dies ohne Nachweis einer tatsächlichen Gefährdung. Der Sozialstaat wird dadurch massiv belastet: Während in Dänemark 82 % der erwerbsfähigen Ukrainer arbeiten, liegt dieser Anteil in der Schweiz bei nur 37 %, im Kanton Genf sogar bei nur 19 %. Bei den in den letzten 12 Monaten Eingereisten liegt er bei nur 2,6 %, bei den in den letzten 24 Monaten Eingereisten bei nur 7,7 %. Gänzlich unverständlich ist sodann, dass auch Nicht-Ukrainer in den Genuss des Status S kommen.</p><p> </p><p>Nur eine konsequente Anwendung der regulären Asylverfahren wird es künftig ermöglichen, Einzelfälle zu prüfen und gezielt Schutz für diejenigen zu gewähren, die ihn tatsächlich benötigen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den am 12. März 2022 aktivierten und am 8. Oktober 2025 erneut verlängerten Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine aufzuheben, indem er</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>neu ankommenden oder ein neues Gesuch stellenden Personen nicht mehr gewährt wird;</li><li>bereits in der Schweiz befindlichen Personen entzogen wird; dabei kann gestaffelt und mit Übergangsfristen vorgegangen werden, um Rücksicht auf bestehende Arbeitsverträge zu nehmen und eine Überlastung des ordentlichen Asylsystems zu vermeiden.</li></ul>
- Aufhebung des Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine
Back to List