Aufhebung des Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine

ShortId
26.4022
Id
20264022
Updated
01.07.2026 11:50
Language
de
Title
Aufhebung des Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine
AdditionalIndexing
2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 12. März 2022 aktivierte der Bundesrat den Status S für Personen aus der Ukraine. Er wurde vom Bundesrat am 8. Oktober 2025 erneut bis zum 4. März 2027 verlängert.</p><p>&nbsp;</p><p>Ziel der Schutzstatus S ist es, auf eine schwere allgemeine Gefährdung zu reagieren und eine Überlastung des Asylsystems zu verhindern. Inzwischen hat sich die Lage verändert: Seit drei Jahren sind weite Teile der Ukraine von Kämpfen verschont und können als stabilisiert gelten. Deshalb ist es an der Zeit, zu den regulären Asylverfahren zurückzukehren.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Verzögerung der Aufhebung birgt einereseits das Risiko eines plötzlichen Ansturms auf Asylanträge zum Zeitpunkt seines Auslaufens – und das zeitgleich mit dem restlichen Europa. Deshalb ist es angezeigt, den Zeitplan selbstbestimmt und geordnet zu gestalten. Andererseits erschwert jeder weitere Monat, den Personen mit Status S in der Schweiz verbringen, ihre Rückkehr in die Ukraine, obwohl sie dort zum Wiederaufbau des Landes dringend gebraucht würden. Wie der Bundesrat mehrfach betont hat, ist der Status S rückkehrorientiert und temporär.</p><p>&nbsp;</p><p>Die aktuelle Handhabung des Schutzstatus S bietet erhebliche Anreize für Missbräuche. So ermöglicht der Status S de facto eine Personenfreizügigkeit aus der Ukraine – und dies ohne Nachweis einer tatsächlichen Gefährdung. Der Sozialstaat wird dadurch massiv belastet: Während in Dänemark 82 % der erwerbsfähigen Ukrainer arbeiten, liegt dieser Anteil in der Schweiz bei nur 37 %, im Kanton Genf sogar bei nur 19 %. Bei den in den letzten 12 Monaten Eingereisten liegt er bei nur 2,6 %, bei den in den letzten 24 Monaten Eingereisten bei nur 7,7 %. Gänzlich unverständlich ist sodann, dass auch Nicht-Ukrainer in den Genuss des Status S kommen.</p><p>&nbsp;</p><p>Nur eine konsequente Anwendung der regulären Asylverfahren wird es künftig ermöglichen, Einzelfälle zu prüfen und gezielt Schutz für diejenigen zu gewähren, die ihn tatsächlich benötigen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den am 12. März 2022 aktivierten und am 8. Oktober 2025 erneut verlängerten Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine aufzuheben, indem er</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>neu ankommenden oder ein neues Gesuch stellenden Personen nicht mehr gewährt wird;</li><li>bereits in der Schweiz befindlichen Personen entzogen wird; dabei kann gestaffelt und mit Übergangsfristen vorgegangen werden, um Rücksicht auf bestehende Arbeitsverträge zu nehmen und eine Überlastung des ordentlichen Asylsystems zu vermeiden.</li></ul>
  • Aufhebung des Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 12. März 2022 aktivierte der Bundesrat den Status S für Personen aus der Ukraine. Er wurde vom Bundesrat am 8. Oktober 2025 erneut bis zum 4. März 2027 verlängert.</p><p>&nbsp;</p><p>Ziel der Schutzstatus S ist es, auf eine schwere allgemeine Gefährdung zu reagieren und eine Überlastung des Asylsystems zu verhindern. Inzwischen hat sich die Lage verändert: Seit drei Jahren sind weite Teile der Ukraine von Kämpfen verschont und können als stabilisiert gelten. Deshalb ist es an der Zeit, zu den regulären Asylverfahren zurückzukehren.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Verzögerung der Aufhebung birgt einereseits das Risiko eines plötzlichen Ansturms auf Asylanträge zum Zeitpunkt seines Auslaufens – und das zeitgleich mit dem restlichen Europa. Deshalb ist es angezeigt, den Zeitplan selbstbestimmt und geordnet zu gestalten. Andererseits erschwert jeder weitere Monat, den Personen mit Status S in der Schweiz verbringen, ihre Rückkehr in die Ukraine, obwohl sie dort zum Wiederaufbau des Landes dringend gebraucht würden. Wie der Bundesrat mehrfach betont hat, ist der Status S rückkehrorientiert und temporär.</p><p>&nbsp;</p><p>Die aktuelle Handhabung des Schutzstatus S bietet erhebliche Anreize für Missbräuche. So ermöglicht der Status S de facto eine Personenfreizügigkeit aus der Ukraine – und dies ohne Nachweis einer tatsächlichen Gefährdung. Der Sozialstaat wird dadurch massiv belastet: Während in Dänemark 82 % der erwerbsfähigen Ukrainer arbeiten, liegt dieser Anteil in der Schweiz bei nur 37 %, im Kanton Genf sogar bei nur 19 %. Bei den in den letzten 12 Monaten Eingereisten liegt er bei nur 2,6 %, bei den in den letzten 24 Monaten Eingereisten bei nur 7,7 %. Gänzlich unverständlich ist sodann, dass auch Nicht-Ukrainer in den Genuss des Status S kommen.</p><p>&nbsp;</p><p>Nur eine konsequente Anwendung der regulären Asylverfahren wird es künftig ermöglichen, Einzelfälle zu prüfen und gezielt Schutz für diejenigen zu gewähren, die ihn tatsächlich benötigen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, den am 12. März 2022 aktivierten und am 8. Oktober 2025 erneut verlängerten Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine aufzuheben, indem er</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>neu ankommenden oder ein neues Gesuch stellenden Personen nicht mehr gewährt wird;</li><li>bereits in der Schweiz befindlichen Personen entzogen wird; dabei kann gestaffelt und mit Übergangsfristen vorgegangen werden, um Rücksicht auf bestehende Arbeitsverträge zu nehmen und eine Überlastung des ordentlichen Asylsystems zu vermeiden.</li></ul>
    • Aufhebung des Schutzstatus S für Personen aus der Ukraine

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