KVG: Transparenz und Korrekturmassnahmen im Rahmen der Überwachung des neuen Tarifsystems
- ShortId
-
26.4054
- Id
-
20264054
- Updated
-
02.07.2026 10:52
- Language
-
de
- Title
-
KVG: Transparenz und Korrekturmassnahmen im Rahmen der Überwachung des neuen Tarifsystems
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Ständerat
- Texts
-
- <p>Da es keine systematisch veröffentlichte Statistik darüber gibt, wie sich die Gesamtzahl der Konsultationen und der Umfang der von freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzten abgerechneten Leistungen nach Kategorie (Grundversorger, Spezialistinnen und Spezialisten sowie Gemeinschaftspraxen, sofern sie nicht anderweitig klassifiziert werden können) entwickeln, wird der Bundesrat beauftragt, diese Indikatoren regelmässig und innert nützlicher Frist zu veröffentlichen (beispielsweise vierteljährlich im Rahmen des Kostenmonitorings). </p><p>In der Vergangenheit (bei Tarmed 2004) führten neue Tarifstrukturen dazu, dass Leistungserbringer, die verschiedene spezialisierte und/oder komplexe Leistungen anboten, diese neuen Strukturen und Regelungen dazu nutzten, den Umfang der abgerechneten Leistungen mit neuen, noch wenig kontrollierbaren Optimierungsmöglichkeiten zu steigern. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, dass</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>ein regelmässiges aktualisiertes Monitoring vorliegt;</li><li>der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Tarifpartnern (allenfalls subsidiär) die Massnahmen ergreift, die erforderlich sind, damit die neue Tarifstruktur nicht zu einem erneuten Kostenanstieg führt. </li></ul>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, regelmässig, zum Beispiel vierteljährlich im Rahmen des Kostenmonitorings, und innert nützlicher Frist die Anzahl Konsultationen und den Umfang der Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu veröffentlichen – aufgeschlüsselt nach den Kategorien Grundversorgerinnen und Grundversorger, Spezialistinnen und Spezialisten sowie Gemeinschaftspraxen, sofern Letztere nicht einer anderen Kategorie zugeteilt werden können. <br>Der Bundesrat wird weiter beauftragt, im Rahmen der Einführung von TARDOC und den ambulanten Pauschalen dafür zu sorgen, dass ausserordentliche Entwicklungen bei den abgerechneten Leistungen erstmals im Jahr 2026 analysiert und sobald als möglich korrigiert werden.</p>
- KVG: Transparenz und Korrekturmassnahmen im Rahmen der Überwachung des neuen Tarifsystems
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Da es keine systematisch veröffentlichte Statistik darüber gibt, wie sich die Gesamtzahl der Konsultationen und der Umfang der von freipraktizierenden Ärztinnen und Ärzten abgerechneten Leistungen nach Kategorie (Grundversorger, Spezialistinnen und Spezialisten sowie Gemeinschaftspraxen, sofern sie nicht anderweitig klassifiziert werden können) entwickeln, wird der Bundesrat beauftragt, diese Indikatoren regelmässig und innert nützlicher Frist zu veröffentlichen (beispielsweise vierteljährlich im Rahmen des Kostenmonitorings). </p><p>In der Vergangenheit (bei Tarmed 2004) führten neue Tarifstrukturen dazu, dass Leistungserbringer, die verschiedene spezialisierte und/oder komplexe Leistungen anboten, diese neuen Strukturen und Regelungen dazu nutzten, den Umfang der abgerechneten Leistungen mit neuen, noch wenig kontrollierbaren Optimierungsmöglichkeiten zu steigern. Vor diesem Hintergrund ist es unerlässlich, dass</p><ul style="list-style-type:disc;"><li>ein regelmässiges aktualisiertes Monitoring vorliegt;</li><li>der Bundesrat in Zusammenarbeit mit den Tarifpartnern (allenfalls subsidiär) die Massnahmen ergreift, die erforderlich sind, damit die neue Tarifstruktur nicht zu einem erneuten Kostenanstieg führt. </li></ul>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, regelmässig, zum Beispiel vierteljährlich im Rahmen des Kostenmonitorings, und innert nützlicher Frist die Anzahl Konsultationen und den Umfang der Leistungen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte zu veröffentlichen – aufgeschlüsselt nach den Kategorien Grundversorgerinnen und Grundversorger, Spezialistinnen und Spezialisten sowie Gemeinschaftspraxen, sofern Letztere nicht einer anderen Kategorie zugeteilt werden können. <br>Der Bundesrat wird weiter beauftragt, im Rahmen der Einführung von TARDOC und den ambulanten Pauschalen dafür zu sorgen, dass ausserordentliche Entwicklungen bei den abgerechneten Leistungen erstmals im Jahr 2026 analysiert und sobald als möglich korrigiert werden.</p>
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