Bericht zur Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719)
- ShortId
-
26.4055
- Id
-
20264055
- Updated
-
01.07.2026 07:03
- Language
-
de
- Title
-
Bericht zur Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719)
- AdditionalIndexing
-
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die Motion Marty (09.3719) hat ihre Wirkung entfaltet: <br>Der UNO-Sicherheitsrat hat ein Verfahren eingeführt, das Betroffenen eine Streichung von der Sanktionsliste ermöglicht. <br>Das Bundesgericht hat bestätigt, dass in der Schweiz Rekurs eingelegt werden kann. <br>Das Hauptziel ist weitgehend erreicht. Somit ist die Abschreibung der Motion ist folgerichtig.</p><p>Dennoch bestehen Lücken: Die Ombudsperson verfügt über eingeschränkte Kompetenzen, und nicht alle UNO-Sanktionsregime kennen gleichwertige Verfahrensgarantien. <br>Dieses Postulat stellt sicher, dass mit der Abschreibung kein Rückschritt entsteht.</p><p>Die Schweiz hat in diesem Bereich eine Vorreiterrolle übernommen. </p>
- <p><strong>Bericht zur Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719)</strong><br>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>eine Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719) zieht und darlegt, inwieweit das Hauptziel, der Zugang zu einem unabhängigen Rekursverfahren, als erfüllt gilt;</li><li>den aktuellen Stand des Rechtsschutzes bei allen UNO-Sanktionsregimen bewertet, insbesondere die Kompetenzen und institutionelle Verankerung der Ombudsperson;</li><li>darlegt, wie die Schweiz ihre Mitwirkung im UNO-Sicherheitsrat genutzt hat, um Verfahrensgarantien zu stärken;</li><li>verbleibende Lücken benennt und konkrete Massnahmen vorschlägt, mit denen die Schweiz, gemeinsam mit gleichgesinnten Staaten, auf weitere Verbesserungen hinwirken kann.</li></ol>
- Bericht zur Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719)
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die Motion Marty (09.3719) hat ihre Wirkung entfaltet: <br>Der UNO-Sicherheitsrat hat ein Verfahren eingeführt, das Betroffenen eine Streichung von der Sanktionsliste ermöglicht. <br>Das Bundesgericht hat bestätigt, dass in der Schweiz Rekurs eingelegt werden kann. <br>Das Hauptziel ist weitgehend erreicht. Somit ist die Abschreibung der Motion ist folgerichtig.</p><p>Dennoch bestehen Lücken: Die Ombudsperson verfügt über eingeschränkte Kompetenzen, und nicht alle UNO-Sanktionsregime kennen gleichwertige Verfahrensgarantien. <br>Dieses Postulat stellt sicher, dass mit der Abschreibung kein Rückschritt entsteht.</p><p>Die Schweiz hat in diesem Bereich eine Vorreiterrolle übernommen. </p>
- <p><strong>Bericht zur Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719)</strong><br>Der Bundesrat wird eingeladen, dem Parlament einen Bericht vorzulegen, der:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>eine Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719) zieht und darlegt, inwieweit das Hauptziel, der Zugang zu einem unabhängigen Rekursverfahren, als erfüllt gilt;</li><li>den aktuellen Stand des Rechtsschutzes bei allen UNO-Sanktionsregimen bewertet, insbesondere die Kompetenzen und institutionelle Verankerung der Ombudsperson;</li><li>darlegt, wie die Schweiz ihre Mitwirkung im UNO-Sicherheitsrat genutzt hat, um Verfahrensgarantien zu stärken;</li><li>verbleibende Lücken benennt und konkrete Massnahmen vorschlägt, mit denen die Schweiz, gemeinsam mit gleichgesinnten Staaten, auf weitere Verbesserungen hinwirken kann.</li></ol>
- Bericht zur Bilanz der Umsetzung der Motion Marty (09.3719)
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