Schäden, die von Personen aus dem Asylbereich verursacht werden. Lasst die Opfer nicht allein

ShortId
26.4091
Id
20264091
Updated
29.10.2026 15:59
Language
de
Title
Schäden, die von Personen aus dem Asylbereich verursacht werden. Lasst die Opfer nicht allein
AdditionalIndexing
2811;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Wer rechtswidrig einen Schaden verursacht, ist zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Dieser Grundsatz verliert jedoch einen Grossteil seiner Wirksamkeit, wenn die Urheberin oder der Urheber mittellos ist. So kommt es im Asylbereich zu Situationen, in denen eine Privatperson einen Schaden erleidet, Anzeige erstattet, gegebenenfalls die Anerkennung ihres Anspruchs erwirkt, aber letztendlich selbst für den Schaden aufkommen muss, weil die verantwortliche Person mittellos ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine solche Situation ist unbefriedigend. Es ist unsinnig, dass eine Einzelperson die finanziellen Folgen einer Straftat vollständig tragen muss, während sich die Tatperson in einem Aufnahme- und Betreuungssystem befindet, das von der Allgemeinheit organisiert und finanziert wird.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Lösung darf nicht darin bestehen, die verantwortliche Person von ihren Verpflichtungen zu befreien. Im Gegenteil: Der Bund oder die zuständige Stelle sollte der geschädigten Person den Schadenersatz vorstrecken und in dessen Anspruch treten, um ihn dann, sobald dies möglich ist, von der den Schaden verursachenden Person zurückzufordern. Auf diese Weise würden gleichzeitig der Schutz des Opfers und der Grundsatz der Eigenverantwortung gewährleistet.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die Gesetzesänderungen vorzulegen, die erforderlich sind, damit Personen, die durch Personen aus dem Asylbereich unrechtmässig einen Sachschaden erleiden, entschädigt werden können, sofern die verursachende Person nicht über die erforderlichen Mittel verfügt und der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt ist.</p><p>Die Regelung muss einen subsidiären, einfachen und schnellen Entschädigungsmechanismus sowie das Regressrecht der öffentlichen Hand gegenüber der Person, die den Schaden verursacht, vorsehen. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Beiträge, die öffentliche Hand leistet, eingefordert&nbsp;werden&nbsp;können, falls&nbsp;die Tatperson später&nbsp;über&nbsp;Einkünfte&nbsp;oder&nbsp;Vermögen&nbsp;verfügt.</p>
  • Schäden, die von Personen aus dem Asylbereich verursacht werden. Lasst die Opfer nicht allein
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Wer rechtswidrig einen Schaden verursacht, ist zum Ersatz dieses Schadens verpflichtet. Dieser Grundsatz verliert jedoch einen Grossteil seiner Wirksamkeit, wenn die Urheberin oder der Urheber mittellos ist. So kommt es im Asylbereich zu Situationen, in denen eine Privatperson einen Schaden erleidet, Anzeige erstattet, gegebenenfalls die Anerkennung ihres Anspruchs erwirkt, aber letztendlich selbst für den Schaden aufkommen muss, weil die verantwortliche Person mittellos ist.</p><p>&nbsp;</p><p>Eine solche Situation ist unbefriedigend. Es ist unsinnig, dass eine Einzelperson die finanziellen Folgen einer Straftat vollständig tragen muss, während sich die Tatperson in einem Aufnahme- und Betreuungssystem befindet, das von der Allgemeinheit organisiert und finanziert wird.</p><p>&nbsp;</p><p>Die Lösung darf nicht darin bestehen, die verantwortliche Person von ihren Verpflichtungen zu befreien. Im Gegenteil: Der Bund oder die zuständige Stelle sollte der geschädigten Person den Schadenersatz vorstrecken und in dessen Anspruch treten, um ihn dann, sobald dies möglich ist, von der den Schaden verursachenden Person zurückzufordern. Auf diese Weise würden gleichzeitig der Schutz des Opfers und der Grundsatz der Eigenverantwortung gewährleistet.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament die Gesetzesänderungen vorzulegen, die erforderlich sind, damit Personen, die durch Personen aus dem Asylbereich unrechtmässig einen Sachschaden erleiden, entschädigt werden können, sofern die verursachende Person nicht über die erforderlichen Mittel verfügt und der Schaden nicht durch eine Versicherung gedeckt ist.</p><p>Die Regelung muss einen subsidiären, einfachen und schnellen Entschädigungsmechanismus sowie das Regressrecht der öffentlichen Hand gegenüber der Person, die den Schaden verursacht, vorsehen. Zudem muss sichergestellt werden, dass die Beiträge, die öffentliche Hand leistet, eingefordert&nbsp;werden&nbsp;können, falls&nbsp;die Tatperson später&nbsp;über&nbsp;Einkünfte&nbsp;oder&nbsp;Vermögen&nbsp;verfügt.</p>
    • Schäden, die von Personen aus dem Asylbereich verursacht werden. Lasst die Opfer nicht allein

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