Die Rechte von Fluggästen gegenüber Fluggesellschaften stärken, die Ausgleichszahlungen verweigern oder verspätet auszahlen
- ShortId
-
26.4135
- Id
-
20264135
- Updated
-
02.11.2026 09:04
- Language
-
de
- Title
-
Die Rechte von Fluggästen gegenüber Fluggesellschaften stärken, die Ausgleichszahlungen verweigern oder verspätet auszahlen
- AdditionalIndexing
-
15;48
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Die neuen EU-Regeln stärken die Rechte der Fluggäste in Bezug auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen sowie anderweitige Beförderung. Die Schweiz darf Passagierinnen und Passagieren keinen geringeren Schutz bieten. Noch immer sind viele Reisende bei Flugannullierungen auf sich allein gestellt oder müssen langwierige Verfahren in Kauf nehmen, um die ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten. Die Schweiz sollte deshalb den europäischen Entwicklungen folgen und gleichzeitig das BAZL mit den erforderlichen Befugnissen ausstatten, um die Rechte wirksam durchzusetzen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um die Rechte der Fluggäste in der Schweiz zu stärken und die neuen EU-Regeln bezüglich Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen sowie anderweitiger Beförderung bei Flugannullierungen oder grossen Verspätungen in angemessener Weise zu übernehmen.</p><p>Er soll insbesondere dafür sorgen, dass Folgendes gewährleistet ist: der Flugdistanz angepasste Ausgleichszahlungen, eine ausreichende Betreuung bei längeren Wartezeiten (mit Mahlzeiten, Unterkunft und Transport) sowie eine anderweitige Beförderung innerhalb einer angemessenen Frist. Wird von der Fluggesellschaft keine Lösung angeboten, sollen die Fluggäste ihre Betreuung oder ihre anderweitige Beförderung selbst organisieren können und die ihnen dadurch entstehenden vertretbaren Kosten erstattet erhalten.</p><p>Der Bundesrat wird zudem beauftragt, die Befugnisse des BAZL zu erweitern, damit dieses verbindliche Massnahmen gegen Fluggesellschaften ergreifen kann, die ihren Pflichten nicht nachkommen.</p><p>Beruft sich eine Fluggesellschaft auf aussergewöhnliche oder ausserhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände, insbesondere Einschränkungen bei der Flugsicherung, soll sie innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist offizielle, aussagekräftige und überprüfbare Nachweise vorlegen müssen, die belegen, dass ihr die Annullierung oder Verspätung tatsächlich nicht anzulasten ist. Werden diese Nachweise nicht innerhalb der vorgesehenen Frist vorgelegt, sollen die Ansprüche der Fluggäste auf Ausgleichszahlungen wirksam durchgesetzt werden können. Schliesslich sollen Fluggesellschaften, die die Schweiz regelmässig anfliegen, ihren Passagierinnen und Passagieren eine Anlaufstelle zur Verfügung stellen, die insbesondere per Telefon tatsächlich erreichbar ist, und ihnen die konkrete Möglichkeit bieten, ihre Rechte geltend zu machen. Schliesslich sollen Fluggesellschaften, die die Schweiz regelmässig anfliegen, ihren Passagierinnen und Passagieren eine Anlaufstelle zur Verfügung stellen, die insbesondere per Telefon tatsächlich erreichbar ist, und ihnen die konkrete Möglichkeit bieten, ihre Rechte geltend zu machen.</p>
- Die Rechte von Fluggästen gegenüber Fluggesellschaften stärken, die Ausgleichszahlungen verweigern oder verspätet auszahlen
- State
-
Eingereicht
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <p>Die neuen EU-Regeln stärken die Rechte der Fluggäste in Bezug auf Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen sowie anderweitige Beförderung. Die Schweiz darf Passagierinnen und Passagieren keinen geringeren Schutz bieten. Noch immer sind viele Reisende bei Flugannullierungen auf sich allein gestellt oder müssen langwierige Verfahren in Kauf nehmen, um die ihnen zustehenden Leistungen zu erhalten. Die Schweiz sollte deshalb den europäischen Entwicklungen folgen und gleichzeitig das BAZL mit den erforderlichen Befugnissen ausstatten, um die Rechte wirksam durchzusetzen.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um die Rechte der Fluggäste in der Schweiz zu stärken und die neuen EU-Regeln bezüglich Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen sowie anderweitiger Beförderung bei Flugannullierungen oder grossen Verspätungen in angemessener Weise zu übernehmen.</p><p>Er soll insbesondere dafür sorgen, dass Folgendes gewährleistet ist: der Flugdistanz angepasste Ausgleichszahlungen, eine ausreichende Betreuung bei längeren Wartezeiten (mit Mahlzeiten, Unterkunft und Transport) sowie eine anderweitige Beförderung innerhalb einer angemessenen Frist. Wird von der Fluggesellschaft keine Lösung angeboten, sollen die Fluggäste ihre Betreuung oder ihre anderweitige Beförderung selbst organisieren können und die ihnen dadurch entstehenden vertretbaren Kosten erstattet erhalten.</p><p>Der Bundesrat wird zudem beauftragt, die Befugnisse des BAZL zu erweitern, damit dieses verbindliche Massnahmen gegen Fluggesellschaften ergreifen kann, die ihren Pflichten nicht nachkommen.</p><p>Beruft sich eine Fluggesellschaft auf aussergewöhnliche oder ausserhalb ihres Einflussbereichs liegende Umstände, insbesondere Einschränkungen bei der Flugsicherung, soll sie innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist offizielle, aussagekräftige und überprüfbare Nachweise vorlegen müssen, die belegen, dass ihr die Annullierung oder Verspätung tatsächlich nicht anzulasten ist. Werden diese Nachweise nicht innerhalb der vorgesehenen Frist vorgelegt, sollen die Ansprüche der Fluggäste auf Ausgleichszahlungen wirksam durchgesetzt werden können. Schliesslich sollen Fluggesellschaften, die die Schweiz regelmässig anfliegen, ihren Passagierinnen und Passagieren eine Anlaufstelle zur Verfügung stellen, die insbesondere per Telefon tatsächlich erreichbar ist, und ihnen die konkrete Möglichkeit bieten, ihre Rechte geltend zu machen. Schliesslich sollen Fluggesellschaften, die die Schweiz regelmässig anfliegen, ihren Passagierinnen und Passagieren eine Anlaufstelle zur Verfügung stellen, die insbesondere per Telefon tatsächlich erreichbar ist, und ihnen die konkrete Möglichkeit bieten, ihre Rechte geltend zu machen.</p>
- Die Rechte von Fluggästen gegenüber Fluggesellschaften stärken, die Ausgleichszahlungen verweigern oder verspätet auszahlen
Back to List