Dublin-Überstellungen nach Italien: Wiederaufnahme sicherstellen, Pendenzen abbauen und Lehren aus der Vergangenheit ziehen

ShortId
26.4173
Id
20264173
Updated
21.10.2026 16:19
Language
de
Title
Dublin-Überstellungen nach Italien: Wiederaufnahme sicherstellen, Pendenzen abbauen und Lehren aus der Vergangenheit ziehen
AdditionalIndexing
2811;08
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Seit Ende 2022 hat Italien keine Dublin-Überstellungen aus der Schweiz mehr übernommen, obwohl das Land nach dem System in vielen Fällen zuständig gewesen wäre. Infolgedessen musste die Schweiz zwischen Ende&nbsp;2022 und April&nbsp;2026 für über 3000&nbsp;Personen das Asylverfahren selbst durchführen; mehr als 1000 von ihnen haben in der Schweiz Schutz erhalten und in über 1200 weiteren Fällen läuft derzeit noch eine Überstellungsfrist. Da Italien nun die Wiederaufnahme der Dublin-Überstellungen angekündigt hat, muss dringend geklärt werden, wie die Pendenzen abgebaut, die Überstellungsfristen eingehalten und ein erneuter Stillstand verhindert werden können. Der Bundesrat muss deshalb darlegen, welche verbindlichen Vereinbarungen mit Italien getroffen werden und ob eine Beteiligung der Schweiz an italienischen oder europäischen Lösungen in den Bereichen Aufnahme, Rückkehr oder Drittstaaten denkbar wäre. Es soll verhindert werden, dass die Schweiz erneut Verfahren, Kosten und Schutzentscheide übernehmen muss, für die nach der Dublin-Verordnung ein anderer Staat zuständig ist.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament in einem Bericht darzulegen, wie die angekündigte Wiederaufnahme der Dublin-Überstellungen nach Italien konkret umgesetzt, überwacht und sichergestellt wird.</p><p>Der Bericht soll insbesondere aufzeigen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>ob und in welcher Form der Bundesrat eine Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus des Migrations- und Asylpakts der EU in Betracht zieht, namentlich durch die Übernahme von Asylsuchenden aus Italien, welche rechtlichen und finanziellen Folgen dies hätte und ob eine solche Beteiligung tatsächlich eine Voraussetzung dafür ist, dass Italien seine bestehenden Verpflichtungen aus der Dublin-Verordnung gegenüber der Schweiz wieder erfüllt;</li><li>wie viele Personen seit der Aussetzung der Dublin-Überstellungen nach Italien in die Zuständigkeit der Schweiz gefallen sind, wie viele davon Schutz erhalten haben, welche Kosten dadurch für Bund und Kantone entstanden sind und bei wie vielen Personen eine Überstellung nach Italien innerhalb der noch laufenden Überstellungsfristen rechtlich möglich wäre;</li><li>welchen verbindlichen Zeitplan der Bundesrat mit Italien für die Wiederaufnahme und die Abwicklung der hängigen Dublin-Überstellungen vereinbart hat oder zu vereinbaren beabsichtigt;</li><li>welche Massnahmen vorgesehen sind, falls Italien die Überstellungen erneut aussetzt oder verzögert, und ob sich die Schweiz in diesem Fall an von Italien oder der EU eingerichteten Rückkehrlösungen nach Italien oder in Drittstaaten beteiligen könnte.</li></ol>
  • Dublin-Überstellungen nach Italien: Wiederaufnahme sicherstellen, Pendenzen abbauen und Lehren aus der Vergangenheit ziehen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Seit Ende 2022 hat Italien keine Dublin-Überstellungen aus der Schweiz mehr übernommen, obwohl das Land nach dem System in vielen Fällen zuständig gewesen wäre. Infolgedessen musste die Schweiz zwischen Ende&nbsp;2022 und April&nbsp;2026 für über 3000&nbsp;Personen das Asylverfahren selbst durchführen; mehr als 1000 von ihnen haben in der Schweiz Schutz erhalten und in über 1200 weiteren Fällen läuft derzeit noch eine Überstellungsfrist. Da Italien nun die Wiederaufnahme der Dublin-Überstellungen angekündigt hat, muss dringend geklärt werden, wie die Pendenzen abgebaut, die Überstellungsfristen eingehalten und ein erneuter Stillstand verhindert werden können. Der Bundesrat muss deshalb darlegen, welche verbindlichen Vereinbarungen mit Italien getroffen werden und ob eine Beteiligung der Schweiz an italienischen oder europäischen Lösungen in den Bereichen Aufnahme, Rückkehr oder Drittstaaten denkbar wäre. Es soll verhindert werden, dass die Schweiz erneut Verfahren, Kosten und Schutzentscheide übernehmen muss, für die nach der Dublin-Verordnung ein anderer Staat zuständig ist.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament in einem Bericht darzulegen, wie die angekündigte Wiederaufnahme der Dublin-Überstellungen nach Italien konkret umgesetzt, überwacht und sichergestellt wird.</p><p>Der Bericht soll insbesondere aufzeigen:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>ob und in welcher Form der Bundesrat eine Beteiligung der Schweiz am Solidaritätsmechanismus des Migrations- und Asylpakts der EU in Betracht zieht, namentlich durch die Übernahme von Asylsuchenden aus Italien, welche rechtlichen und finanziellen Folgen dies hätte und ob eine solche Beteiligung tatsächlich eine Voraussetzung dafür ist, dass Italien seine bestehenden Verpflichtungen aus der Dublin-Verordnung gegenüber der Schweiz wieder erfüllt;</li><li>wie viele Personen seit der Aussetzung der Dublin-Überstellungen nach Italien in die Zuständigkeit der Schweiz gefallen sind, wie viele davon Schutz erhalten haben, welche Kosten dadurch für Bund und Kantone entstanden sind und bei wie vielen Personen eine Überstellung nach Italien innerhalb der noch laufenden Überstellungsfristen rechtlich möglich wäre;</li><li>welchen verbindlichen Zeitplan der Bundesrat mit Italien für die Wiederaufnahme und die Abwicklung der hängigen Dublin-Überstellungen vereinbart hat oder zu vereinbaren beabsichtigt;</li><li>welche Massnahmen vorgesehen sind, falls Italien die Überstellungen erneut aussetzt oder verzögert, und ob sich die Schweiz in diesem Fall an von Italien oder der EU eingerichteten Rückkehrlösungen nach Italien oder in Drittstaaten beteiligen könnte.</li></ol>
    • Dublin-Überstellungen nach Italien: Wiederaufnahme sicherstellen, Pendenzen abbauen und Lehren aus der Vergangenheit ziehen

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