Organisierten Sozialversicherungsbetrug wirksamer bekämpfen

ShortId
26.4201
Id
20264201
Updated
29.10.2026 15:51
Language
de
Title
Organisierten Sozialversicherungsbetrug wirksamer bekämpfen
AdditionalIndexing
2836;1216;12;1236;2811
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Systematischer Sozialversicherungsbetrug entwickelt sich zunehmend zu einem Geschäftsmodell der organisierten Kriminalität. Täter werden teilweise gezielt über Temporärfirmen angestellt und simulieren kurz nach Stellenantritt Unfälle, um während Monaten Versicherungsleistungen zu beziehen. Gemäss der St.Galler Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei oft um vernetzte Gruppierungen aus süd- und osteuropäischen Staaten.&nbsp;Mit den geplanten neuen Verträgen mit der EU und einer möglichen Ausweitung der Personenfreizügigkeit kann das Missbrauchspotenzial zusätzlich steigen. Der Bund soll deshalb in seinem Zuständigkeitsbereich dafür sorgen, dass die Sozialversicherungen über wirksame Instrumente zur Prävention und Früherkennung von organisiertem Betrug verfügen.&nbsp;</p><p>Heute bestehen insbesondere beim Datenaustausch und bei der systematischen Früherkennung von Betrugsmustern Lücken und automatisierte Datenanalysen können gezieltere Kontrollen ermöglichen. Gleichzeitig sollen Sozialversicherungsträger bei konkretem Betrugsverdacht die notwendigen Informationen erhalten, um Amts- und Verwaltungshilfe im Hinblick auf allfällige Strafverfahren zu erleichtern.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass organisierter und systematischer Sozialversicherungsbetrug wirksamer verhindert und frühzeitig erkannt werden kann. Die Organisation und Zuständigkeit der kantonalen Strafverfolgungsbehörden bleiben unberührt.</p><p>Insbesondere sind:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>die bundesrechtlichen Voraussetzungen für automatisierte Datenanalysen zur Erkennung auffälliger Leistungsbezüge und organisierter Betrugsmuster zu schaffen;</li><li>der bundesrechtlich geregelte Datenaustausch zwischen Sozialversicherungsträgern sowie mit Migrationsbehörden und Strafverfolgungsbehörden bei Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug zu verbessern;</li><li>bei den bundesrechtlich geregelten Sozialversicherungen verstärkte risikobasierte Kontrollen bei auffälligen Leistungsansprüchen, insbesondere kurz nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, zu ermöglichen und die Betrugs- und Missbrauchsbekämpfung zu stärken;</li><li>die Stellung und die Informationsrechte der Sozialversicherungsträger bei Amts- und Verwaltungshilfe sowie in Strafverfahren bei Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug zu stärken.</li></ol>
  • Organisierten Sozialversicherungsbetrug wirksamer bekämpfen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Systematischer Sozialversicherungsbetrug entwickelt sich zunehmend zu einem Geschäftsmodell der organisierten Kriminalität. Täter werden teilweise gezielt über Temporärfirmen angestellt und simulieren kurz nach Stellenantritt Unfälle, um während Monaten Versicherungsleistungen zu beziehen. Gemäss der St.Galler Staatsanwaltschaft handelt es sich dabei oft um vernetzte Gruppierungen aus süd- und osteuropäischen Staaten.&nbsp;Mit den geplanten neuen Verträgen mit der EU und einer möglichen Ausweitung der Personenfreizügigkeit kann das Missbrauchspotenzial zusätzlich steigen. Der Bund soll deshalb in seinem Zuständigkeitsbereich dafür sorgen, dass die Sozialversicherungen über wirksame Instrumente zur Prävention und Früherkennung von organisiertem Betrug verfügen.&nbsp;</p><p>Heute bestehen insbesondere beim Datenaustausch und bei der systematischen Früherkennung von Betrugsmustern Lücken und automatisierte Datenanalysen können gezieltere Kontrollen ermöglichen. Gleichzeitig sollen Sozialversicherungsträger bei konkretem Betrugsverdacht die notwendigen Informationen erhalten, um Amts- und Verwaltungshilfe im Hinblick auf allfällige Strafverfahren zu erleichtern.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, im Rahmen der Gesetzgebungskompetenzen des Bundes die gesetzlichen Grundlagen so anzupassen, dass organisierter und systematischer Sozialversicherungsbetrug wirksamer verhindert und frühzeitig erkannt werden kann. Die Organisation und Zuständigkeit der kantonalen Strafverfolgungsbehörden bleiben unberührt.</p><p>Insbesondere sind:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>die bundesrechtlichen Voraussetzungen für automatisierte Datenanalysen zur Erkennung auffälliger Leistungsbezüge und organisierter Betrugsmuster zu schaffen;</li><li>der bundesrechtlich geregelte Datenaustausch zwischen Sozialversicherungsträgern sowie mit Migrationsbehörden und Strafverfolgungsbehörden bei Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug zu verbessern;</li><li>bei den bundesrechtlich geregelten Sozialversicherungen verstärkte risikobasierte Kontrollen bei auffälligen Leistungsansprüchen, insbesondere kurz nach Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, zu ermöglichen und die Betrugs- und Missbrauchsbekämpfung zu stärken;</li><li>die Stellung und die Informationsrechte der Sozialversicherungsträger bei Amts- und Verwaltungshilfe sowie in Strafverfahren bei Verdacht auf Sozialversicherungsbetrug zu stärken.</li></ol>
    • Organisierten Sozialversicherungsbetrug wirksamer bekämpfen

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