Treibstoffe: Steuer auf der Steuer abschaffen und Gesamtsteuerbelastung begrenzen
- ShortId
-
26.4259
- Id
-
20264259
- Updated
-
26.10.2026 16:25
- Language
-
de
- Title
-
Treibstoffe: Steuer auf der Steuer abschaffen und Gesamtsteuerbelastung begrenzen
- AdditionalIndexing
-
66;2446;15
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Der Treibstoffpreis beinhaltet vier Abgaben: die Mineralölsteuer und den Mineralölsteuerzuschlag (zusammen 76,82 Rappen pro Liter Benzin bzw. 79,57 Rappen pro Liter Diesel, davon ungefähr 31,5 Rappen Zuschlag), die Importabgabe sowie eine MWST von 8,1 Prozent auf dem Gesamtbetrag.</p><p>Eine im Ständerat hängige Initiative (26.408) fordert bereits, diese Abgaben von der MWST-Bemessungsgrundlage auszuschliessen, mit der Begründung, dass eine Steuer keinen Mehrwert schaffe. Die vorliegende Motion bekräftigt diese Forderung nun auch im Nationalrat und ergänzt sie um einen Aspekt, der in der Initiative 26.408 fehlt: die Begrenzung der Mehrwertsteuerbelastung, die KMUs zugutekäme.</p><p>Entgegen einer verbreiteten Annahme sind die Mineralölsteuer und der entsprechende Zuschlag fix: Sie steigen nicht mit dem Ölpreis oder Dollarkurs. Ihr relativer Anteil nimmt hingegen zu, wenn der Preis ohne Abgaben sinkt. Nur die MWST steigt mit den Treibstoffpreisen – selbst wenn der Preisanstieg auf geopolitische Spannungen zurückzuführen ist, die ausserhalb der Kontrolle der Schweiz liegen –, und der Bund erzielt folglich automatisch höhere Steuereinnahmen.</p><p>Bei einem Literpreis von 2 Franken beträgt die Gesamtsteuerbelastung pro Liter etwa 92 Rappen (ungefähr 77 Rappen fixe Abgaben und 15 Rappen MWST), was beinahe 46 Prozent des Gesamtpreises entspricht; bei tieferen Literpreisen liegt sie oft bei über 50 Prozent. Für ein KMU, das im Alltag auf Treibstoff angewiesen ist, stellt dies einen unmittelbaren Wettbewerbsfaktor dar, der in keinem Zusammenhang mit dem Wert der erbrachten Dienstleistung steht.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, damit:<br>1. die Mineralölsteuer, der Mineralölsteuerzuschlag und die Importabgabe auf Treibstoffen durch eine entsprechende Ergänzung von Artikel 24 Absatz 6 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) nicht mehr in die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer (MWST) einbezogen werden;<br>2. die Einführung eines Mechanismus geprüft wird, mit dem der Anstieg der Mehrwertsteuerbelastung bei steigenden Treibstoffpreisen begrenzt werden kann, insbesondere durch die Festlegung eines MWST-Höchstbetrags pro Liter Treibstoff. Steigende Preise an der Zapfsäule sollen nicht automatisch zu einer höheren Steuerbelastung für Konsumentinnen und Konsumenten sowie Unternehmen führen. Diese Massnahme ist besonders für Haushalte wichtig sowie für KMUs und Branchen, deren Tätigkeit direkt von Treibstoffen abhängig ist, zum Beispiel Transport- und Lieferunternehmen sowie Handwerks- und Landwirtschaftsbetriebe.</p>
- Treibstoffe: Steuer auf der Steuer abschaffen und Gesamtsteuerbelastung begrenzen
- State
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Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
-
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Der Treibstoffpreis beinhaltet vier Abgaben: die Mineralölsteuer und den Mineralölsteuerzuschlag (zusammen 76,82 Rappen pro Liter Benzin bzw. 79,57 Rappen pro Liter Diesel, davon ungefähr 31,5 Rappen Zuschlag), die Importabgabe sowie eine MWST von 8,1 Prozent auf dem Gesamtbetrag.</p><p>Eine im Ständerat hängige Initiative (26.408) fordert bereits, diese Abgaben von der MWST-Bemessungsgrundlage auszuschliessen, mit der Begründung, dass eine Steuer keinen Mehrwert schaffe. Die vorliegende Motion bekräftigt diese Forderung nun auch im Nationalrat und ergänzt sie um einen Aspekt, der in der Initiative 26.408 fehlt: die Begrenzung der Mehrwertsteuerbelastung, die KMUs zugutekäme.</p><p>Entgegen einer verbreiteten Annahme sind die Mineralölsteuer und der entsprechende Zuschlag fix: Sie steigen nicht mit dem Ölpreis oder Dollarkurs. Ihr relativer Anteil nimmt hingegen zu, wenn der Preis ohne Abgaben sinkt. Nur die MWST steigt mit den Treibstoffpreisen – selbst wenn der Preisanstieg auf geopolitische Spannungen zurückzuführen ist, die ausserhalb der Kontrolle der Schweiz liegen –, und der Bund erzielt folglich automatisch höhere Steuereinnahmen.</p><p>Bei einem Literpreis von 2 Franken beträgt die Gesamtsteuerbelastung pro Liter etwa 92 Rappen (ungefähr 77 Rappen fixe Abgaben und 15 Rappen MWST), was beinahe 46 Prozent des Gesamtpreises entspricht; bei tieferen Literpreisen liegt sie oft bei über 50 Prozent. Für ein KMU, das im Alltag auf Treibstoff angewiesen ist, stellt dies einen unmittelbaren Wettbewerbsfaktor dar, der in keinem Zusammenhang mit dem Wert der erbrachten Dienstleistung steht.</p>
- <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Gesetzesänderung vorzuschlagen, damit:<br>1. die Mineralölsteuer, der Mineralölsteuerzuschlag und die Importabgabe auf Treibstoffen durch eine entsprechende Ergänzung von Artikel 24 Absatz 6 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) nicht mehr in die Bemessungsgrundlage der Mehrwertsteuer (MWST) einbezogen werden;<br>2. die Einführung eines Mechanismus geprüft wird, mit dem der Anstieg der Mehrwertsteuerbelastung bei steigenden Treibstoffpreisen begrenzt werden kann, insbesondere durch die Festlegung eines MWST-Höchstbetrags pro Liter Treibstoff. Steigende Preise an der Zapfsäule sollen nicht automatisch zu einer höheren Steuerbelastung für Konsumentinnen und Konsumenten sowie Unternehmen führen. Diese Massnahme ist besonders für Haushalte wichtig sowie für KMUs und Branchen, deren Tätigkeit direkt von Treibstoffen abhängig ist, zum Beispiel Transport- und Lieferunternehmen sowie Handwerks- und Landwirtschaftsbetriebe.</p>
- Treibstoffe: Steuer auf der Steuer abschaffen und Gesamtsteuerbelastung begrenzen
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