Bundesnahe Unternehmen: endlich wissen, wie viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger dort arbeiten

ShortId
26.4268
Id
20264268
Updated
26.10.2026 14:09
Language
de
Title
Bundesnahe Unternehmen: endlich wissen, wie viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger dort arbeiten
AdditionalIndexing
44;04;2811;15
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>In seiner Stellungnahme zur Motion 26.3965 räumt der Bundesrat ein, über keine solchen Daten zu bundesnahen Unternehmen zu verfügen.</p><p>Diese Wissenslücke ist nur schwer zu akzeptieren. Wie kann der Bund behaupten, das Potenzial der in der Schweiz ansässigen Arbeitskräfte optimal auszuschöpfen und effizient gegen die Arbeitslosigkeit zu kämpfen, wenn er nicht weiss, wie viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger in Unternehmen arbeiten, auf die er massgeblichen Einfluss ausübt?</p><p>Das Fehlen von Daten ist umso unverständlicher, als die Problematik sich verschärft. Laut dem Bundesamt für Statistik&nbsp;(BFS) arbeiteten im dritten Quartal&nbsp;2025 insgesamt 410&nbsp;422&nbsp;Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz. Im ersten Quartal&nbsp;2023 waren es noch 384&nbsp;714. Dies stellt eine Zunahme von rund 6,7&nbsp;Prozent innerhalb von zweieinhalb Jahren dar.</p><p>Das BFS erstellt also eine detaillierte Grenzgängerstatistik, unter anderem aufgeschlüsselt nach Kanton, Wohnsitzstaat und Wirtschaftszweig. Der Bund verfügt somit über leistungsfähige statistische Instrumente, ist aber dennoch nicht in der Lage anzugeben, wie viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger in den von ihm kontrollierten Unternehmen arbeiten.</p><p>Die mangelnde Transparenz erweckt den Eindruck, dass die Bundesbehörden einem Indikator zu wenig Gewicht beimessen, der für die Analyse des Wettbewerbs auf dem Arbeitsmarkt und für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit der in der Schweiz ansässigen Bevölkerung, insbesondere in Grenzregionen, von zentraler Bedeutung ist.</p><p>Ausserdem wäre auch der Vergleich der Situation in der Schweiz mit jener in den Nachbarländern und ihren Vorschriften bezüglich der Anstellung von nichtansässigen Personen in staatlichen oder staatsnahen Unternehmen sinnvoll.</p><p>Es geht weder darum, die Anstellung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern zu verbieten, noch darum, internationale Abkommen infrage zu stellen. Es geht schlicht darum, die Realität zu kennen.</p><p>Wer die Arbeitslosigkeit ernsthaft bekämpfen will, kann nicht gleichzeitig darauf verzichten, den Arbeitsmarkt auch in den vom Bund kontrollierten Unternehmen zu erfassen. Statistische Unwissenheit kann keine Beschäftigungspolitik ersetzen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, jährlich eine Statistik zu erstellen und zu veröffentlichen, die aufzeigt, wie viele Personen mit Grenzgängerbewilligung (Bewilligung&nbsp;G) bei Unternehmen angestellt sind, an denen der Bund die Kapitalmehrheit hält oder bei denen er eine massgebliche Kontrolle ausübt, insbesondere bei der SBB, der Post und der Swisscom. Diese Daten müssen mindestens nach Unternehmen, Arbeitskanton und Wohnsitzstaat aufgeschlüsselt werden.</p>
  • Bundesnahe Unternehmen: endlich wissen, wie viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger dort arbeiten
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>In seiner Stellungnahme zur Motion 26.3965 räumt der Bundesrat ein, über keine solchen Daten zu bundesnahen Unternehmen zu verfügen.</p><p>Diese Wissenslücke ist nur schwer zu akzeptieren. Wie kann der Bund behaupten, das Potenzial der in der Schweiz ansässigen Arbeitskräfte optimal auszuschöpfen und effizient gegen die Arbeitslosigkeit zu kämpfen, wenn er nicht weiss, wie viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger in Unternehmen arbeiten, auf die er massgeblichen Einfluss ausübt?</p><p>Das Fehlen von Daten ist umso unverständlicher, als die Problematik sich verschärft. Laut dem Bundesamt für Statistik&nbsp;(BFS) arbeiteten im dritten Quartal&nbsp;2025 insgesamt 410&nbsp;422&nbsp;Grenzgängerinnen und Grenzgänger in der Schweiz. Im ersten Quartal&nbsp;2023 waren es noch 384&nbsp;714. Dies stellt eine Zunahme von rund 6,7&nbsp;Prozent innerhalb von zweieinhalb Jahren dar.</p><p>Das BFS erstellt also eine detaillierte Grenzgängerstatistik, unter anderem aufgeschlüsselt nach Kanton, Wohnsitzstaat und Wirtschaftszweig. Der Bund verfügt somit über leistungsfähige statistische Instrumente, ist aber dennoch nicht in der Lage anzugeben, wie viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger in den von ihm kontrollierten Unternehmen arbeiten.</p><p>Die mangelnde Transparenz erweckt den Eindruck, dass die Bundesbehörden einem Indikator zu wenig Gewicht beimessen, der für die Analyse des Wettbewerbs auf dem Arbeitsmarkt und für die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit der in der Schweiz ansässigen Bevölkerung, insbesondere in Grenzregionen, von zentraler Bedeutung ist.</p><p>Ausserdem wäre auch der Vergleich der Situation in der Schweiz mit jener in den Nachbarländern und ihren Vorschriften bezüglich der Anstellung von nichtansässigen Personen in staatlichen oder staatsnahen Unternehmen sinnvoll.</p><p>Es geht weder darum, die Anstellung von Grenzgängerinnen und Grenzgängern zu verbieten, noch darum, internationale Abkommen infrage zu stellen. Es geht schlicht darum, die Realität zu kennen.</p><p>Wer die Arbeitslosigkeit ernsthaft bekämpfen will, kann nicht gleichzeitig darauf verzichten, den Arbeitsmarkt auch in den vom Bund kontrollierten Unternehmen zu erfassen. Statistische Unwissenheit kann keine Beschäftigungspolitik ersetzen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, jährlich eine Statistik zu erstellen und zu veröffentlichen, die aufzeigt, wie viele Personen mit Grenzgängerbewilligung (Bewilligung&nbsp;G) bei Unternehmen angestellt sind, an denen der Bund die Kapitalmehrheit hält oder bei denen er eine massgebliche Kontrolle ausübt, insbesondere bei der SBB, der Post und der Swisscom. Diese Daten müssen mindestens nach Unternehmen, Arbeitskanton und Wohnsitzstaat aufgeschlüsselt werden.</p>
    • Bundesnahe Unternehmen: endlich wissen, wie viele Grenzgängerinnen und Grenzgänger dort arbeiten

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