Erziehungsgutschriften der AHV für Einzahlungen in die Säule 3a anerkennen

ShortId
26.4320
Id
20264320
Updated
27.10.2026 15:03
Language
de
Title
Erziehungsgutschriften der AHV für Einzahlungen in die Säule 3a anerkennen
AdditionalIndexing
2836;28;2446
1
PriorityCouncil1
Ständerat
Texts
  • <p>Das Vorsorgesystem benachteiligt systematisch Personen mit tiefen Einkommen und solche mit Unterbrüchen im Erwerbsleben. Besonders betroffen sind junge Familien. Wer sich bewusst entscheidet, wegen der Kinderbetreuung weniger oder gar nicht zu arbeiten, kann kaum oder gar nicht in die berufliche Vorsorge einzahlen. Oft ist auch keine freiwillige Einzahlung in die gebundene Selbstvorsorge der Säule 3a möglich.</p><p>Die AHV rechnet für jedes Jahr, in dem Kinder unter 16 Jahren sind, ein fiktives Einkommen an, das bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird.</p><p>Diese Erziehungsgutschrift entspricht dem Dreifachen der jährlichen Minimalrente. Sie entschädigt die Erziehungsarbeit von Eltern, die wegen der Kinderbetreuung ihr Erwerbspensum reduzieren oder aufgeben. So soll verhindert werden, dass Mütter oder Väter im Alter eine tiefere AHV-Rente erhalten, weil sie weniger Einkommen erzielen konnten.</p><p>Dieses fiktive Einkommen soll dem tatsächlichen AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen gleichgestellt werden und damit auch Einzahlungen in die gebundene Selbstvorsorge der Säule 3a ermöglichen.</p><p>So können Familien, die frühzeitig für ihre finanzielle Zukunft planen, besser beim Aufbau ihrer finanziellen Sicherheit im Alter unterstützt werden.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 7, Absatz 1 der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3) so zu ändern, dass Personen mit Erziehungsgutschriften in der AHV auch freiwillig und im maximalen Umfang in die gebundene Selbstvorsorge der Säule 3a einzahlen können. Die Erziehungsgutschriften sind wie ein reguläres AHV-pflichtiges Einkommen von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Selbständigerwerbenden zu behandeln.</p>
  • Erziehungsgutschriften der AHV für Einzahlungen in die Säule 3a anerkennen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Vorsorgesystem benachteiligt systematisch Personen mit tiefen Einkommen und solche mit Unterbrüchen im Erwerbsleben. Besonders betroffen sind junge Familien. Wer sich bewusst entscheidet, wegen der Kinderbetreuung weniger oder gar nicht zu arbeiten, kann kaum oder gar nicht in die berufliche Vorsorge einzahlen. Oft ist auch keine freiwillige Einzahlung in die gebundene Selbstvorsorge der Säule 3a möglich.</p><p>Die AHV rechnet für jedes Jahr, in dem Kinder unter 16 Jahren sind, ein fiktives Einkommen an, das bei der Rentenberechnung berücksichtigt wird.</p><p>Diese Erziehungsgutschrift entspricht dem Dreifachen der jährlichen Minimalrente. Sie entschädigt die Erziehungsarbeit von Eltern, die wegen der Kinderbetreuung ihr Erwerbspensum reduzieren oder aufgeben. So soll verhindert werden, dass Mütter oder Väter im Alter eine tiefere AHV-Rente erhalten, weil sie weniger Einkommen erzielen konnten.</p><p>Dieses fiktive Einkommen soll dem tatsächlichen AHV-pflichtigen Erwerbseinkommen gleichgestellt werden und damit auch Einzahlungen in die gebundene Selbstvorsorge der Säule 3a ermöglichen.</p><p>So können Familien, die frühzeitig für ihre finanzielle Zukunft planen, besser beim Aufbau ihrer finanziellen Sicherheit im Alter unterstützt werden.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 7, Absatz 1 der Verordnung über die steuerliche Abzugsberechtigung für Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (BVV3) so zu ändern, dass Personen mit Erziehungsgutschriften in der AHV auch freiwillig und im maximalen Umfang in die gebundene Selbstvorsorge der Säule 3a einzahlen können. Die Erziehungsgutschriften sind wie ein reguläres AHV-pflichtiges Einkommen von Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmern und Selbständigerwerbenden zu behandeln.</p>
    • Erziehungsgutschriften der AHV für Einzahlungen in die Säule 3a anerkennen

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