OKP-Zulassungen: Inaktivität und Umgehung bekämpfen

ShortId
26.4395
Id
20264395
Updated
23.10.2026 13:23
Language
de
Title
OKP-Zulassungen: Inaktivität und Umgehung bekämpfen
AdditionalIndexing
2841;12;04
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Im Zuge der einheitlichen Finanzierung der Leistungen werden ab 2028 die kantonalen Zuständigkeiten ausgeweitet. Deshalb ist es sinnvoll, ungenutzte Zulassungen einheitlich zu regeln und die Umgehung der Beschränkungen zu verhindern.</p><p>Die Tatsache, dass ein Zulassungsgesuch vor Inkrafttreten einer Gesetzesänderung gestellt wurde, ist an und für sich kein Beweis für einen Missbrauch. Auch eine Unternehmensnachfolge darf nicht automatisch zum Verlust der Zulassung führen. Es bedarf objektiver und vorhersehbarer Kriterien, die den Wettbewerb und die rechtmässige Geschäftstätigkeit schützen.</p><p>Bei der Ausarbeitung des Entwurfs soll der Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen die nicht ausgeschöpften Zulassungen und allfällige Umgehungsfälle dokumentieren und dabei die bestehenden Instrumente, die Auswirkungen auf die Versorgung sowie den Verwaltungsaufwand prüfen.</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vorzulegen und damit Regeln einzuführen, die für alle Leistungserbringergruppen, die nach den Artikeln 55a und 55b oder künftigen analogen Bestimmungen kantonalen Zulassungsbeschränkungen unterliegen, gemeinsam gelten.</p><p>Die Regelung muss Folgendes vorsehen:</p><ol><li>Wer die Tätigkeit nicht innerhalb einer angemessenen Frist aufnimmt, soll die Zulassung verlieren. Zu regeln sind auch längere Unterbrüche, wobei Ausnahmen aus berechtigten Gründen und nach vom Bundesrat festgelegten Kriterien zulässig sein sollen.</li><li>Personen, die nachweislich&nbsp;die Vorschriften zu&nbsp;umgehen&nbsp;versuchen,&nbsp;​soll die &nbsp;Zulassung&nbsp;entzogen werden, wenn dies unter Wahrung der Verhältnismässigkeit und der Verfahrensgarantien nötig ist.</li><li>Die selbstständige Übertragung der Zulassung soll verhindert werden. Zudem soll zur Meldung verpflichtet werden, wer einen Wechsel bei der Kontrolle der Organisation oder der für die Leistungen verantwortlichen Leitung vornimmt, damit der Kanton die Aufrechterhaltung der Voraussetzungen und die Einhaltung der Einschränkungen überprüfen kann. Festzulegen ist ebenfalls, wann ein neuer Zulassungsentscheid erforderlich ist.</li><li>Die neue Regelung soll auch für die später den Beschränkungen unterstellten Kategorien gelten, in Abstimmung mit den Spezialregelungen.</li><li>Für noch hängige Zulassungsgesuche und bereits erteilte Zulassungen, einschliesslich der nicht in Anspruch genommenen, sollen klare Übergangsbestimmungen, angemessene Fristen und einheitliche Kriterien für etwaige Stichtage geregelt werden.</li></ol><p>Die Kontinuität der Versorgung, die effektive Unternehmensnachfolge und die Teilzeitarbeit müssen gewährleistet werden, wobei unverhältnismässige Belastungen zu vermeiden sind.</p>
  • OKP-Zulassungen: Inaktivität und Umgehung bekämpfen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Im Zuge der einheitlichen Finanzierung der Leistungen werden ab 2028 die kantonalen Zuständigkeiten ausgeweitet. Deshalb ist es sinnvoll, ungenutzte Zulassungen einheitlich zu regeln und die Umgehung der Beschränkungen zu verhindern.</p><p>Die Tatsache, dass ein Zulassungsgesuch vor Inkrafttreten einer Gesetzesänderung gestellt wurde, ist an und für sich kein Beweis für einen Missbrauch. Auch eine Unternehmensnachfolge darf nicht automatisch zum Verlust der Zulassung führen. Es bedarf objektiver und vorhersehbarer Kriterien, die den Wettbewerb und die rechtmässige Geschäftstätigkeit schützen.</p><p>Bei der Ausarbeitung des Entwurfs soll der Bundesrat gemeinsam mit den Kantonen die nicht ausgeschöpften Zulassungen und allfällige Umgehungsfälle dokumentieren und dabei die bestehenden Instrumente, die Auswirkungen auf die Versorgung sowie den Verwaltungsaufwand prüfen.</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG) vorzulegen und damit Regeln einzuführen, die für alle Leistungserbringergruppen, die nach den Artikeln 55a und 55b oder künftigen analogen Bestimmungen kantonalen Zulassungsbeschränkungen unterliegen, gemeinsam gelten.</p><p>Die Regelung muss Folgendes vorsehen:</p><ol><li>Wer die Tätigkeit nicht innerhalb einer angemessenen Frist aufnimmt, soll die Zulassung verlieren. Zu regeln sind auch längere Unterbrüche, wobei Ausnahmen aus berechtigten Gründen und nach vom Bundesrat festgelegten Kriterien zulässig sein sollen.</li><li>Personen, die nachweislich&nbsp;die Vorschriften zu&nbsp;umgehen&nbsp;versuchen,&nbsp;​soll die &nbsp;Zulassung&nbsp;entzogen werden, wenn dies unter Wahrung der Verhältnismässigkeit und der Verfahrensgarantien nötig ist.</li><li>Die selbstständige Übertragung der Zulassung soll verhindert werden. Zudem soll zur Meldung verpflichtet werden, wer einen Wechsel bei der Kontrolle der Organisation oder der für die Leistungen verantwortlichen Leitung vornimmt, damit der Kanton die Aufrechterhaltung der Voraussetzungen und die Einhaltung der Einschränkungen überprüfen kann. Festzulegen ist ebenfalls, wann ein neuer Zulassungsentscheid erforderlich ist.</li><li>Die neue Regelung soll auch für die später den Beschränkungen unterstellten Kategorien gelten, in Abstimmung mit den Spezialregelungen.</li><li>Für noch hängige Zulassungsgesuche und bereits erteilte Zulassungen, einschliesslich der nicht in Anspruch genommenen, sollen klare Übergangsbestimmungen, angemessene Fristen und einheitliche Kriterien für etwaige Stichtage geregelt werden.</li></ol><p>Die Kontinuität der Versorgung, die effektive Unternehmensnachfolge und die Teilzeitarbeit müssen gewährleistet werden, wobei unverhältnismässige Belastungen zu vermeiden sind.</p>
    • OKP-Zulassungen: Inaktivität und Umgehung bekämpfen

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