Menschenhandel effektiv bekämpfen – Schweizer Modell zum Schutz vor sexueller Ausbeutung

ShortId
26.4624
Id
20264624
Updated
23.10.2026 11:49
Language
de
Title
Menschenhandel effektiv bekämpfen – Schweizer Modell zum Schutz vor sexueller Ausbeutung
AdditionalIndexing
28;1216;44;2836
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Ein konsequenter Opferschutz erfordert schweizweit einheitliche Sorgfaltspflichten und Risikoindikatoren, um Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von freiwilliger Prostitution zu unterscheiden. Diese sollen auf Grundlage der Ergebnisse von Po. 25.3808 ausgestaltet werden.&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf die Ergebnisse des Postulats 25.3808, eine Gesetzesvorlage für einen national einheitlichen Schutzrahmen im Bereich des Erwerbs kommerzieller sexueller Dienstleistungen vorzulegen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Vorlage soll insbesondere:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Schweizweit einheitliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Mindeststandards für sämtliche Akteure, insbesondere Prostituierte, Vermittler, Infrastrukturbetreiber und - vermieter, gesetzlich festlegen;</li><li>Sicherstellen, dass Personen in der Prostitution vertraulich und in einer ihnen verständlichen Sprache&nbsp;über ihre Rechte, Opferhilfe, Ausstiegsmöglichkeiten, medizinische Hilfe und aufenthaltsrechtliche Fragen informiert werden;</li><li>Objektive Risikoindikatoren für Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung definieren, namentlich Abhängigkeit von Drittpersonen, Schuldenbindung, fehlende Kontrolle über Ausweise, Telefon, Geld oder Unterkunft, Drohungen gegen Angehörige, fehlende Sprach- oder Rechtskenntnisse, auffällig häufige Betriebs- oder Plattformwechsel sowie Minderjährigkeit;</li><li>Für sämtliche Akteure eine behördlich nachvollziehbare Bewilligungs-, Sorgfalts- und Dokumentationspflicht vorsehen. Diese sollen insbesondere Volljährigkeit, Aufenthaltsstatus, unabhängige Information&nbsp;über Rechte und Hilfsangebote sowie Hinweise auf Menschenhandel, Zwang, Gewalt, Schuldenabhängigkeit, Erpressung oder Kontrolle durch Drittpersonen basierend auf den Risikoindikatoren beinhalten;</li><li>Die rechtmässige Inanspruchnahme kommerzieller sexueller Dienstleistungen auf Private und Unternehmen beschränken, die einer behördlich nachvollziehbaren Bewilligungs-, Sorgfalts und Dokumentationspflicht nachgekommen sind;</li><li>Nachfrage, Vermittlung, Organisation oder Erbringung kommerzieller sexueller Dienstleistungen ausserhalb des gesetzlichen Rahmens unter Strafe stellen, wobei sich Prostituierende dem Grundsatz der Nichtbestrafung unterstehen;</li><li>Eine zweckgebundene Lenkungsabgabe zur Finanzierung von Prävention, Opferhilfe, Strafverfolgung sowie Ausstiegs- und Integrationsprogrammen vorsehen.</li></ol>
  • Menschenhandel effektiv bekämpfen – Schweizer Modell zum Schutz vor sexueller Ausbeutung
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Ein konsequenter Opferschutz erfordert schweizweit einheitliche Sorgfaltspflichten und Risikoindikatoren, um Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung von freiwilliger Prostitution zu unterscheiden. Diese sollen auf Grundlage der Ergebnisse von Po. 25.3808 ausgestaltet werden.&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, gestützt auf die Ergebnisse des Postulats 25.3808, eine Gesetzesvorlage für einen national einheitlichen Schutzrahmen im Bereich des Erwerbs kommerzieller sexueller Dienstleistungen vorzulegen.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Die Vorlage soll insbesondere:</p><ol style="list-style-type:decimal;"><li>Schweizweit einheitliche arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Mindeststandards für sämtliche Akteure, insbesondere Prostituierte, Vermittler, Infrastrukturbetreiber und - vermieter, gesetzlich festlegen;</li><li>Sicherstellen, dass Personen in der Prostitution vertraulich und in einer ihnen verständlichen Sprache&nbsp;über ihre Rechte, Opferhilfe, Ausstiegsmöglichkeiten, medizinische Hilfe und aufenthaltsrechtliche Fragen informiert werden;</li><li>Objektive Risikoindikatoren für Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung definieren, namentlich Abhängigkeit von Drittpersonen, Schuldenbindung, fehlende Kontrolle über Ausweise, Telefon, Geld oder Unterkunft, Drohungen gegen Angehörige, fehlende Sprach- oder Rechtskenntnisse, auffällig häufige Betriebs- oder Plattformwechsel sowie Minderjährigkeit;</li><li>Für sämtliche Akteure eine behördlich nachvollziehbare Bewilligungs-, Sorgfalts- und Dokumentationspflicht vorsehen. Diese sollen insbesondere Volljährigkeit, Aufenthaltsstatus, unabhängige Information&nbsp;über Rechte und Hilfsangebote sowie Hinweise auf Menschenhandel, Zwang, Gewalt, Schuldenabhängigkeit, Erpressung oder Kontrolle durch Drittpersonen basierend auf den Risikoindikatoren beinhalten;</li><li>Die rechtmässige Inanspruchnahme kommerzieller sexueller Dienstleistungen auf Private und Unternehmen beschränken, die einer behördlich nachvollziehbaren Bewilligungs-, Sorgfalts und Dokumentationspflicht nachgekommen sind;</li><li>Nachfrage, Vermittlung, Organisation oder Erbringung kommerzieller sexueller Dienstleistungen ausserhalb des gesetzlichen Rahmens unter Strafe stellen, wobei sich Prostituierende dem Grundsatz der Nichtbestrafung unterstehen;</li><li>Eine zweckgebundene Lenkungsabgabe zur Finanzierung von Prävention, Opferhilfe, Strafverfolgung sowie Ausstiegs- und Integrationsprogrammen vorsehen.</li></ol>
    • Menschenhandel effektiv bekämpfen – Schweizer Modell zum Schutz vor sexueller Ausbeutung

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