Weinimporte: Einführung von Schwellenpreisen

ShortId
26.4644
Id
20264644
Updated
21.10.2026 16:11
Language
de
Title
Weinimporte: Einführung von Schwellenpreisen
AdditionalIndexing
15;55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Art. 20 des Landwirtschaftsgesetzes ermächtigt den Bundesrat, für einzelne Erzeugnisse einen Schwellenpreis für die Einfuhr festzulegen. Mit einem Schwellenpreis für die Einfuhr von ausländischen Weinen in der Höhe der durchschnittlichen Herstellungskosten von Schweizer Wein könnte sowohl den massiven ausländischen Förderungsmassnahmen, vor allem in der EU, aber auch den viel tieferen Produktionskosten, u.a. Lohnkosten, im Ausland entgegengewirkt werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Mit der Einführung eines Schwellenpreises würde der Schweizer Weinmarkt insbesondere gegenüber der Einfuhr von Billigwein geschützt. Hochwertige Qualitätsprodukte wären davon nicht betroffen. Die vorgeschlagene Massnahme setzt bei der Qualität an und ist demzufolge geeignet, den Schweizer Weinmarkt und mit ihm die einheimische Weinproduktion zu stärken.</p><p>&nbsp;</p><p>Die aufgrund der Massnahme gewonnenen finanziellen Mittel sind anschliessend zweckgebunden für die Schweizer Weinbranche zu verwenden, u.a. in den Bereichen Strukturverbesserungen und Absatzförderung, aber auch als Soforthilfe in Härtefällen.</p><p>&nbsp;</p>
  • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung von Schwellenpreisen gemäss Art. 20 des Landwirtschaftsgesetzes auf Weinimporte in der Höhe der durchschnittlichen Herstellungskosten des Schweizer Weins zu prüfen.</p>
  • Weinimporte: Einführung von Schwellenpreisen
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Art. 20 des Landwirtschaftsgesetzes ermächtigt den Bundesrat, für einzelne Erzeugnisse einen Schwellenpreis für die Einfuhr festzulegen. Mit einem Schwellenpreis für die Einfuhr von ausländischen Weinen in der Höhe der durchschnittlichen Herstellungskosten von Schweizer Wein könnte sowohl den massiven ausländischen Förderungsmassnahmen, vor allem in der EU, aber auch den viel tieferen Produktionskosten, u.a. Lohnkosten, im Ausland entgegengewirkt werden.&nbsp;</p><p>&nbsp;</p><p>Mit der Einführung eines Schwellenpreises würde der Schweizer Weinmarkt insbesondere gegenüber der Einfuhr von Billigwein geschützt. Hochwertige Qualitätsprodukte wären davon nicht betroffen. Die vorgeschlagene Massnahme setzt bei der Qualität an und ist demzufolge geeignet, den Schweizer Weinmarkt und mit ihm die einheimische Weinproduktion zu stärken.</p><p>&nbsp;</p><p>Die aufgrund der Massnahme gewonnenen finanziellen Mittel sind anschliessend zweckgebunden für die Schweizer Weinbranche zu verwenden, u.a. in den Bereichen Strukturverbesserungen und Absatzförderung, aber auch als Soforthilfe in Härtefällen.</p><p>&nbsp;</p>
    • <p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Einführung von Schwellenpreisen gemäss Art. 20 des Landwirtschaftsgesetzes auf Weinimporte in der Höhe der durchschnittlichen Herstellungskosten des Schweizer Weins zu prüfen.</p>
    • Weinimporte: Einführung von Schwellenpreisen

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