Einseitige Selbstfesselung der SNB?

ShortId
26.7007
Id
20267007
Updated
09.03.2026 15:49
Language
de
Title
Einseitige Selbstfesselung der SNB?
AdditionalIndexing
24;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Bei der «gemeinsamen Erklärung» vom 29. September 2025 handelt es sich um ein «Statement», das parallel vom US-Treasury und von der SNB zusammen mit dem EFD veröffentlicht wurde. Die Erklärung ist gegenseitig. Sie wurde nicht unterzeichnet und ist rechtlich nicht verbindlich. </p><p>&nbsp;</p><p>Die Erklärung entspricht den Absichten, Zielen sowie der bewährten Praxis der Währungspolitik der Schweiz. Insbesondere anerkennt sie, dass Devisenmarktinterventionen ein wichtiges geldpolitisches Instrument für die SNB sind, um angemessene monetäre Rahmenbedingungen sicherzustellen. </p><p>&nbsp;</p><p>Es werden keine neuen rechtlichen Pflichten begründet und auch keine Handlungsfreiheiten der SNB beschnitten. Die SNB führt ihre Geldpolitik, einschliesslich allfälliger Aktivitäten an den Devisenmärkten, im Einklang mit ihrem Mandat. Die SNB kann unverändert ihr komplettes Instrumentarium nutzen. Ihre Geldpolitik trägt dazu bei, die Inflation im Bereich der Preisstabilität zu halten, und sie stützt die Wirtschaftsentwicklung. </p></span>
  • <p>Mit der «gemeinsamen Erklärung» vom 29.9.2025 verpflichtete sich die Schweiz gegenüber dem United States Department of the Treasury, Wechselkurse nicht für Wettbewerbszwecke zu beeinflussen; Interventionen sind laut Original nur bei «excessively volatile or disorderly» Märkten vorgesehen.&nbsp;<br>- Hat der Schweizerischer Bundesrat damit die Handlungsfreiheit der Schweizerische Nationalbank einseitig beschnitten?&nbsp;<br>- Welche konkreten Interventionsspielräume bestehen heute noch?</p>
  • Einseitige Selbstfesselung der SNB?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Bei der «gemeinsamen Erklärung» vom 29. September 2025 handelt es sich um ein «Statement», das parallel vom US-Treasury und von der SNB zusammen mit dem EFD veröffentlicht wurde. Die Erklärung ist gegenseitig. Sie wurde nicht unterzeichnet und ist rechtlich nicht verbindlich. </p><p>&nbsp;</p><p>Die Erklärung entspricht den Absichten, Zielen sowie der bewährten Praxis der Währungspolitik der Schweiz. Insbesondere anerkennt sie, dass Devisenmarktinterventionen ein wichtiges geldpolitisches Instrument für die SNB sind, um angemessene monetäre Rahmenbedingungen sicherzustellen. </p><p>&nbsp;</p><p>Es werden keine neuen rechtlichen Pflichten begründet und auch keine Handlungsfreiheiten der SNB beschnitten. Die SNB führt ihre Geldpolitik, einschliesslich allfälliger Aktivitäten an den Devisenmärkten, im Einklang mit ihrem Mandat. Die SNB kann unverändert ihr komplettes Instrumentarium nutzen. Ihre Geldpolitik trägt dazu bei, die Inflation im Bereich der Preisstabilität zu halten, und sie stützt die Wirtschaftsentwicklung. </p></span>
    • <p>Mit der «gemeinsamen Erklärung» vom 29.9.2025 verpflichtete sich die Schweiz gegenüber dem United States Department of the Treasury, Wechselkurse nicht für Wettbewerbszwecke zu beeinflussen; Interventionen sind laut Original nur bei «excessively volatile or disorderly» Märkten vorgesehen.&nbsp;<br>- Hat der Schweizerischer Bundesrat damit die Handlungsfreiheit der Schweizerische Nationalbank einseitig beschnitten?&nbsp;<br>- Welche konkreten Interventionsspielräume bestehen heute noch?</p>
    • Einseitige Selbstfesselung der SNB?

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