Unzureichende Durchsetzung von Netzsperren bei illegalen Online-Spielangeboten

ShortId
26.7013
Id
20267013
Updated
09.03.2026 16:17
Language
de
Title
Unzureichende Durchsetzung von Netzsperren bei illegalen Online-Spielangeboten
AdditionalIndexing
28;34;1216
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Die ESBK lässt den Zugang zu online durchgeführten Geldspielen sperren, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind. Gesperrt wird ausschliesslich der Zugang zu Geldspielen, deren Veranstalterinnen ihren Sitz im Ausland haben oder diesen verschleiern und deren Angebote von der Schweiz aus zugänglich sind. </p><p>Beim Bundesamt für Kommunikation sind 462 Provider gemeldet (Stand 2024). Die ESBK kontrolliert die Umsetzung der Sperrliste regelmässig stichprobenartig und stellt namentlich bei den grossen Fernmeldedienstanbietern Kooperation und folglich eine Umsetzung der Sperrliste fest. Schon bei der Ausarbeitung der Botschaft zum Geldspielgesetz war klar, dass eine hundertprozentige Wirksamkeit nicht gewährleistet werden kann. Eine Netzsperre kann nicht das ganze Internet abriegeln, sondern dient dazu, die Spielerinnen und Spieler auf legale Geldspielangebote umzuleiten.</p></span>
  • <p>- Ist dem Bundesrat bekannt, dass die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) sowie die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) eine Sperrliste für nicht bewilligte Online-Spielangebote führen, deren Netzsperren von Providern offenbar nicht konsequent umgesetzt werden?<br>- Weshalb werden Provider nicht stärker in die Pflicht genommen, obwohl gesetzliche Möglichkeiten bestehen?<br>- Wie viele Verurteilungen gab es bisher, und sind regulatorische Massnahmen geplant?</p>
  • Unzureichende Durchsetzung von Netzsperren bei illegalen Online-Spielangeboten
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Die ESBK lässt den Zugang zu online durchgeführten Geldspielen sperren, wenn die Spielangebote in der Schweiz nicht bewilligt sind. Gesperrt wird ausschliesslich der Zugang zu Geldspielen, deren Veranstalterinnen ihren Sitz im Ausland haben oder diesen verschleiern und deren Angebote von der Schweiz aus zugänglich sind. </p><p>Beim Bundesamt für Kommunikation sind 462 Provider gemeldet (Stand 2024). Die ESBK kontrolliert die Umsetzung der Sperrliste regelmässig stichprobenartig und stellt namentlich bei den grossen Fernmeldedienstanbietern Kooperation und folglich eine Umsetzung der Sperrliste fest. Schon bei der Ausarbeitung der Botschaft zum Geldspielgesetz war klar, dass eine hundertprozentige Wirksamkeit nicht gewährleistet werden kann. Eine Netzsperre kann nicht das ganze Internet abriegeln, sondern dient dazu, die Spielerinnen und Spieler auf legale Geldspielangebote umzuleiten.</p></span>
    • <p>- Ist dem Bundesrat bekannt, dass die Eidgenössische Spielbankenkommission (ESBK) sowie die Interkantonale Geldspielaufsicht (Gespa) eine Sperrliste für nicht bewilligte Online-Spielangebote führen, deren Netzsperren von Providern offenbar nicht konsequent umgesetzt werden?<br>- Weshalb werden Provider nicht stärker in die Pflicht genommen, obwohl gesetzliche Möglichkeiten bestehen?<br>- Wie viele Verurteilungen gab es bisher, und sind regulatorische Massnahmen geplant?</p>
    • Unzureichende Durchsetzung von Netzsperren bei illegalen Online-Spielangeboten

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