Bedeutung für den Kanton Thurgau - Eckwerte für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 festgelegt

ShortId
26.7031
Id
20267031
Updated
09.03.2026 16:10
Language
de
Title
Bedeutung für den Kanton Thurgau - Eckwerte für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 festgelegt
AdditionalIndexing
48
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <ol><li>Die vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 verabschiedeten Eckwerte für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 umfassen ausschliesslich Vorhaben, die für das strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrasse relevant sind. Weitere Massnahmen wie beispielsweise Optimierungen für den Fuss- und Veloverkehr sind davon nicht tangiert.</li><li>Das zuständige Bundesamt für Strassen wird die Planung der kurz- und mittelfristigen Massnahmen gemäss Korridorstudie – in Abhängigkeit der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen – im Rahmen der ordentlichen Erhaltungsplanung angehen. Aussagen zum genauen Zeitpunkt sind derzeit nicht möglich.</li><li>Zum jetzigen Zeitpunkt erwartet der Bundesrat seitens des Kantons Thurgau keine besonderen Aktivitäten zur Unterstützung der aus der Korridorstudie hervorgegangenen STEP-Vorhaben «Umfahrung Weinfelden» und «Umfahrung Amriswil inkl. Anbindung Romanshorn».</li></ol>
  • <p>1. Ist es richtig, dass die für den Thurgau verabschiedeten Eckwerte die gesamte Verkehrskonzeption gemäss der durchgeführten Korridorstudie des ASTRA, inklusive der sogenannten weiteren Massnahmen, umfassen?<br>2. Wann wird der Bund mit der Realisierung dieser kurz- und mittelfristigen Massnahmen gemäss Korridorstudie beginnen?<br>3. Was kann der Kanton Thurgau tun, um die Umsetzung der in der Korridorstudie des ASTRA vorgestellten Lösungsvariante zu unterstützen?</p>
  • Bedeutung für den Kanton Thurgau - Eckwerte für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 festgelegt
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <ol><li>Die vom Bundesrat an seiner Sitzung vom 28. Januar 2026 verabschiedeten Eckwerte für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 umfassen ausschliesslich Vorhaben, die für das strategische Entwicklungsprogramm Nationalstrasse relevant sind. Weitere Massnahmen wie beispielsweise Optimierungen für den Fuss- und Veloverkehr sind davon nicht tangiert.</li><li>Das zuständige Bundesamt für Strassen wird die Planung der kurz- und mittelfristigen Massnahmen gemäss Korridorstudie – in Abhängigkeit der verfügbaren personellen und finanziellen Ressourcen – im Rahmen der ordentlichen Erhaltungsplanung angehen. Aussagen zum genauen Zeitpunkt sind derzeit nicht möglich.</li><li>Zum jetzigen Zeitpunkt erwartet der Bundesrat seitens des Kantons Thurgau keine besonderen Aktivitäten zur Unterstützung der aus der Korridorstudie hervorgegangenen STEP-Vorhaben «Umfahrung Weinfelden» und «Umfahrung Amriswil inkl. Anbindung Romanshorn».</li></ol>
    • <p>1. Ist es richtig, dass die für den Thurgau verabschiedeten Eckwerte die gesamte Verkehrskonzeption gemäss der durchgeführten Korridorstudie des ASTRA, inklusive der sogenannten weiteren Massnahmen, umfassen?<br>2. Wann wird der Bund mit der Realisierung dieser kurz- und mittelfristigen Massnahmen gemäss Korridorstudie beginnen?<br>3. Was kann der Kanton Thurgau tun, um die Umsetzung der in der Korridorstudie des ASTRA vorgestellten Lösungsvariante zu unterstützen?</p>
    • Bedeutung für den Kanton Thurgau - Eckwerte für den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur bis 2045 festgelegt

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