Verbot der Sömmerung in den grenzüberschreitenden Regionen. Welche Begleitmassnahmen?

ShortId
26.7032
Id
20267032
Updated
06.03.2026 15:35
Language
de
Title
Verbot der Sömmerung in den grenzüberschreitenden Regionen. Welche Begleitmassnahmen?
AdditionalIndexing
55;08
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Am 17.&nbsp;Februar 2026 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen entschieden, die Sömmerung in den Grenzregionen zu verbieten. Diese Präventionsmassnahme gegen die Lumpy-Skin-Disease betrifft 250&nbsp;Betriebe, hauptsächlich in den Kantonen Genf, Waadt und Jura, sowie 6000&nbsp;Rinder.&nbsp;<br>Angesichts der sofortigen Umsetzung der Massnahme: Welche kurzfristigen Begleitmassnahmen kann der Bund zusichern, um erhebliche wirtschaftliche Folgen für die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter zu vermeiden?</p>
  • Verbot der Sömmerung in den grenzüberschreitenden Regionen. Welche Begleitmassnahmen?
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Am 17.&nbsp;Februar 2026 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen entschieden, die Sömmerung in den Grenzregionen zu verbieten. Diese Präventionsmassnahme gegen die Lumpy-Skin-Disease betrifft 250&nbsp;Betriebe, hauptsächlich in den Kantonen Genf, Waadt und Jura, sowie 6000&nbsp;Rinder.&nbsp;<br>Angesichts der sofortigen Umsetzung der Massnahme: Welche kurzfristigen Begleitmassnahmen kann der Bund zusichern, um erhebliche wirtschaftliche Folgen für die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter zu vermeiden?</p>
    • Verbot der Sömmerung in den grenzüberschreitenden Regionen. Welche Begleitmassnahmen?

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