Verbot der Sömmerung in den grenzüberschreitenden Regionen. Welche Begleitmassnahmen?
- ShortId
-
26.7032
- Id
-
20267032
- Updated
-
06.03.2026 15:35
- Language
-
de
- Title
-
Verbot der Sömmerung in den grenzüberschreitenden Regionen. Welche Begleitmassnahmen?
- AdditionalIndexing
-
55;08
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <p>Am 17. Februar 2026 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen entschieden, die Sömmerung in den Grenzregionen zu verbieten. Diese Präventionsmassnahme gegen die Lumpy-Skin-Disease betrifft 250 Betriebe, hauptsächlich in den Kantonen Genf, Waadt und Jura, sowie 6000 Rinder. <br>Angesichts der sofortigen Umsetzung der Massnahme: Welche kurzfristigen Begleitmassnahmen kann der Bund zusichern, um erhebliche wirtschaftliche Folgen für die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter zu vermeiden?</p>
- Verbot der Sömmerung in den grenzüberschreitenden Regionen. Welche Begleitmassnahmen?
- State
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Eingereicht
- Related Affairs
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- Drafts
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- Index
- 0
- Texts
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- <p>Am 17. Februar 2026 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen entschieden, die Sömmerung in den Grenzregionen zu verbieten. Diese Präventionsmassnahme gegen die Lumpy-Skin-Disease betrifft 250 Betriebe, hauptsächlich in den Kantonen Genf, Waadt und Jura, sowie 6000 Rinder. <br>Angesichts der sofortigen Umsetzung der Massnahme: Welche kurzfristigen Begleitmassnahmen kann der Bund zusichern, um erhebliche wirtschaftliche Folgen für die betroffenen Tierhalterinnen und Tierhalter zu vermeiden?</p>
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