Rückkehr der wehrpflichtigen Ukrainer zur Verteidigung ihres Heimatlandes
- ShortId
-
26.7040
- Id
-
20267040
- Updated
-
09.03.2026 16:26
- Language
-
de
- Title
-
Rückkehr der wehrpflichtigen Ukrainer zur Verteidigung ihres Heimatlandes
- AdditionalIndexing
-
2811;09
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p>Schutzsuchende Personen erhalten vorübergehenden Schutz in der Schweiz, sofern sie unter die Allgemeinverfügung des Bundesrats vom 11. März 2022 respektive vom 8. Oktober 2025 fallen und keine gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen. Die Allgemeinverfügung differenziert dabei nicht zwischen wehrdienstpflichtigen und nicht wehrdienstpflichtigen Personen. Der Umstand, dass schutzsuchende ukrainische Staatsangehörige in der Ukraine allenfalls Wehrdienst leisten müssten, ist für die Gewährung des vorübergehenden Schutzes in der Schweiz kein Kriterium. Auch bei der europäischen Regelung zur Schutzgewährung ist dies nicht der Fall.</p><p>Würde allen wehrdienstpflichtigen Schutzsuchenden der Status S verweigert, könnten diese Personen jederzeit ein Asylgesuch stellen. Ein zentrales Ziel der vorübergehenden Schutzgewährung ist aber gerade die Verhinderung einer administrativen und finanziellen Überlastung des Asylsystems.</p></span>
- <p>Der Bundesrat hält den Schutzstatuts S für Personen aus der Ukraine immer noch aufrecht. Dies gilt auch für die 14 Tausend wehrpflichtigen ukrainischen Männer, die sich in der Schweiz aufhalten, während ihre Mitbürger das Land verteidigen. Schon mehrfach wurde der Bundesrat mit Vorstössen aufgefordert diese Wehrpflichtigen an ihre Vaterlandspflichten zur Verteidigung ihrer Heimat zu erinnern und deren Rückreise zu organisieren. <br>Warum ignoriert das zuständige Amt inkl. Bundesrat diese Forderung?</p>
- Rückkehr der wehrpflichtigen Ukrainer zur Verteidigung ihres Heimatlandes
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p>Schutzsuchende Personen erhalten vorübergehenden Schutz in der Schweiz, sofern sie unter die Allgemeinverfügung des Bundesrats vom 11. März 2022 respektive vom 8. Oktober 2025 fallen und keine gesetzlichen Ausschlussgründe vorliegen. Die Allgemeinverfügung differenziert dabei nicht zwischen wehrdienstpflichtigen und nicht wehrdienstpflichtigen Personen. Der Umstand, dass schutzsuchende ukrainische Staatsangehörige in der Ukraine allenfalls Wehrdienst leisten müssten, ist für die Gewährung des vorübergehenden Schutzes in der Schweiz kein Kriterium. Auch bei der europäischen Regelung zur Schutzgewährung ist dies nicht der Fall.</p><p>Würde allen wehrdienstpflichtigen Schutzsuchenden der Status S verweigert, könnten diese Personen jederzeit ein Asylgesuch stellen. Ein zentrales Ziel der vorübergehenden Schutzgewährung ist aber gerade die Verhinderung einer administrativen und finanziellen Überlastung des Asylsystems.</p></span>
- <p>Der Bundesrat hält den Schutzstatuts S für Personen aus der Ukraine immer noch aufrecht. Dies gilt auch für die 14 Tausend wehrpflichtigen ukrainischen Männer, die sich in der Schweiz aufhalten, während ihre Mitbürger das Land verteidigen. Schon mehrfach wurde der Bundesrat mit Vorstössen aufgefordert diese Wehrpflichtigen an ihre Vaterlandspflichten zur Verteidigung ihrer Heimat zu erinnern und deren Rückreise zu organisieren. <br>Warum ignoriert das zuständige Amt inkl. Bundesrat diese Forderung?</p>
- Rückkehr der wehrpflichtigen Ukrainer zur Verteidigung ihres Heimatlandes
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