Nutzung der Assistenzregelung bei Initiativen und Referenden

ShortId
26.7057
Id
20267057
Updated
09.03.2026 15:53
Language
de
Title
Nutzung der Assistenzregelung bei Initiativen und Referenden
AdditionalIndexing
04;28
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Der Bundesrat verfügt über keine Daten oder Studien über die Anzahl stimmberechtigter Personen, die aufgrund altersbedingter Einschränkungen oder aufgrund von Behinderungen als «schreibunfähig» gelten und eine Unterschriftenliste oder auch einen Stimm- oder Wahlzettel nicht selbst ausfüllen können. Personen können aus ganz unterschiedlichen Gründen «schreibunfähig» sein. Zum Beispiel, weil sie motorische Beeinträchtigungen haben oder wegen einer kognitiven Behinderung nicht über die nötigen Schreib- und Lesekompetenzen verfügen. </p><p>&nbsp;</p><p>Ebenso verfügt der Bundesrat über keine exakten Daten, wie häufig schreibunfähige Personen von der Spezialregelung zur Unterstützung für eidgenössische Volksbegehren Gebrauch machen. Gemäss den Erfahrungen der Bundeskanzlei bei den Auszählungen kommt dies pro Begehren lediglich vereinzelt vor.</p></span>
  • <p>In seiner Antwort auf die Interpellation 25.4688 hält der Bundesrat fest, dass bei «schreibunfähigen Personen» eine stimmberechtigte Assistenzperson die Willensäusserung handschriftlich festhalten und «im Auftrag» unterzeichnen kann.<br>Liegen dem Bundesrat Daten oder fachliche Einschätzungen darüber vor, wie häufig diese Möglichkeit im Rahmen nationaler Unterschriftensammlungen tatsächlich genutzt wird – pro Jahr sowie im Durchschnitt pro Initiative oder Referendum?</p>
  • Nutzung der Assistenzregelung bei Initiativen und Referenden
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Der Bundesrat verfügt über keine Daten oder Studien über die Anzahl stimmberechtigter Personen, die aufgrund altersbedingter Einschränkungen oder aufgrund von Behinderungen als «schreibunfähig» gelten und eine Unterschriftenliste oder auch einen Stimm- oder Wahlzettel nicht selbst ausfüllen können. Personen können aus ganz unterschiedlichen Gründen «schreibunfähig» sein. Zum Beispiel, weil sie motorische Beeinträchtigungen haben oder wegen einer kognitiven Behinderung nicht über die nötigen Schreib- und Lesekompetenzen verfügen. </p><p>&nbsp;</p><p>Ebenso verfügt der Bundesrat über keine exakten Daten, wie häufig schreibunfähige Personen von der Spezialregelung zur Unterstützung für eidgenössische Volksbegehren Gebrauch machen. Gemäss den Erfahrungen der Bundeskanzlei bei den Auszählungen kommt dies pro Begehren lediglich vereinzelt vor.</p></span>
    • <p>In seiner Antwort auf die Interpellation 25.4688 hält der Bundesrat fest, dass bei «schreibunfähigen Personen» eine stimmberechtigte Assistenzperson die Willensäusserung handschriftlich festhalten und «im Auftrag» unterzeichnen kann.<br>Liegen dem Bundesrat Daten oder fachliche Einschätzungen darüber vor, wie häufig diese Möglichkeit im Rahmen nationaler Unterschriftensammlungen tatsächlich genutzt wird – pro Jahr sowie im Durchschnitt pro Initiative oder Referendum?</p>
    • Nutzung der Assistenzregelung bei Initiativen und Referenden

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