Meldung von Entscheiden, die auf besonderen Integrationsbedarf hindeuten

ShortId
26.7060
Id
20267060
Updated
06.03.2026 15:25
Language
de
Title
Meldung von Entscheiden, die auf besonderen Integrationsbedarf hindeuten
AdditionalIndexing
2811;1236
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Art. 97 Abs. 1 AIG verpflichtet Behörden zum Datenaustausch für den Vollzug. Der Bundesrat präzisierte gemäss Art. 97 Abs. 3 AIG in Art. 82–82g VZAE die zu meldenden Daten. Zu Art. 97 Abs. 3 Bst. e AIG ("andere Entscheide", die auf besonderen Integrationsbedarf nach Art. 58a hindeuten) fehlt eine Präzisierung.<br>Heisst das, solche Entscheide dürfen von Kantonen und Gemeinden nicht an Migrationsbehörden gemeldet werden?</p>
  • Meldung von Entscheiden, die auf besonderen Integrationsbedarf hindeuten
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Art. 97 Abs. 1 AIG verpflichtet Behörden zum Datenaustausch für den Vollzug. Der Bundesrat präzisierte gemäss Art. 97 Abs. 3 AIG in Art. 82–82g VZAE die zu meldenden Daten. Zu Art. 97 Abs. 3 Bst. e AIG ("andere Entscheide", die auf besonderen Integrationsbedarf nach Art. 58a hindeuten) fehlt eine Präzisierung.<br>Heisst das, solche Entscheide dürfen von Kantonen und Gemeinden nicht an Migrationsbehörden gemeldet werden?</p>
    • Meldung von Entscheiden, die auf besonderen Integrationsbedarf hindeuten

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