Neue Vorgabe des BLV für Felder (Zutrittsverbote): gesetzliche Grundlage und Verhältnismässigkeit

ShortId
26.7071
Id
20267071
Updated
06.03.2026 15:22
Language
de
Title
Neue Vorgabe des BLV für Felder (Zutrittsverbote): gesetzliche Grundlage und Verhältnismässigkeit
AdditionalIndexing
55
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verlangt von den Landwirtinnen und Landwirten, dass sie beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Schilder aufstellen, die den Zutritt zu ihren Feldern verbieten. Felder gehören jedoch zum Privateigentum und sind nicht öffentlich zugänglich (Art.&nbsp;641 des Zivilgesetzbuchs).&nbsp;<br>- Warum werden Verbotsschilder vorgeschrieben, wenn der Zutritt doch sowieso von Gesetzes wegen verboten ist?&nbsp;<br>- Welche gesetzliche Grundlage hat diese Vorgabe und welches sind die Folgen bei Nichteinhaltung?&nbsp;<br>- Wie soll konkret das Betreten von Feldern verboten werden, die sich über mehrere Hektaren erstrecken und von zig Seiten her zugänglich sind?</p>
  • Neue Vorgabe des BLV für Felder (Zutrittsverbote): gesetzliche Grundlage und Verhältnismässigkeit
State
Eingereicht
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verlangt von den Landwirtinnen und Landwirten, dass sie beim Einsatz von Pflanzenschutzmitteln Schilder aufstellen, die den Zutritt zu ihren Feldern verbieten. Felder gehören jedoch zum Privateigentum und sind nicht öffentlich zugänglich (Art.&nbsp;641 des Zivilgesetzbuchs).&nbsp;<br>- Warum werden Verbotsschilder vorgeschrieben, wenn der Zutritt doch sowieso von Gesetzes wegen verboten ist?&nbsp;<br>- Welche gesetzliche Grundlage hat diese Vorgabe und welches sind die Folgen bei Nichteinhaltung?&nbsp;<br>- Wie soll konkret das Betreten von Feldern verboten werden, die sich über mehrere Hektaren erstrecken und von zig Seiten her zugänglich sind?</p>
    • Neue Vorgabe des BLV für Felder (Zutrittsverbote): gesetzliche Grundlage und Verhältnismässigkeit

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