Blindflug bei Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln?
- ShortId
-
26.7091
- Id
-
20267091
- Updated
-
09.03.2026 16:03
- Language
-
de
- Title
-
Blindflug bei Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln?
- AdditionalIndexing
-
55;44;2841
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p>Landwirtinnen und Landwirte gelten als Selbstständigerwerbende. Demnach sind diese nicht gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) gegen Unfall und Berufskrankheiten versichert. Das UVG stellt einen obligatorischen Schutz für Arbeitnehmende dar. Somit hätte auch eine Aufnahme von Parkinson in die Liste der Berufskrankheiten gemäss Anhang 1 der Verordnung über die Unfallversicherung, UVV, keine Auswirkung für Landwirtinnen und Landwirte. Aus diesem Grund wäre eine UVG-basierte Datenerhebung durch den Bund nicht möglich.</p><p> </p><p>Gemäss der Pflanzenschutzmittelverordnung werden Wirkstoffgenehmigungen der EU in der Schweiz übernommen. Das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels erfordert hingegen eine Schweizer Bewilligung. Dabei werden die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit der beruflichen Anwenderinnen und Anwender beurteilt und Auflagen (z.B. erforderliche Schutzausrüstung) vorgeschrieben. Im Rahmen des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wurden die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit der Landwirte untersucht. Die Studie liefert Hinweise, dass gewisse Krebserkrankungen und Schäden des Nervensystems, wie z.B. Morbus Parkinson, in der Landwirtschaft im Vergleich zu anderen Berufsgruppen häufiger vorkommen. Informationen zu Schutzmassnahmen für Anwenderinnen und Anwender bleiben daher zentral, um die Risiken zu minimieren.</p></span>
- <p>In Deutschland, Frankreich und Italien gilt Parkinson als Berufskrankheit von Landwirt:innen – nicht so in der Schweiz. Hierzulande fehlen angeblich die nötigen Daten. Während man die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) aus diesen Ländern übernehmen will, gilt dies nicht für Forschungsergebnisse, die einen deutlichen Zusammenhang zwischen dem Einsatz von PSM und Parkinson zeigen. <br>- Ist dieses Vorgehen plausibel? <br>- Kann sich der Bund erlauben, diese Daten weiterhin nicht selbst zu erheben?</p>
- Blindflug bei Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln?
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p>Landwirtinnen und Landwirte gelten als Selbstständigerwerbende. Demnach sind diese nicht gemäss dem Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) gegen Unfall und Berufskrankheiten versichert. Das UVG stellt einen obligatorischen Schutz für Arbeitnehmende dar. Somit hätte auch eine Aufnahme von Parkinson in die Liste der Berufskrankheiten gemäss Anhang 1 der Verordnung über die Unfallversicherung, UVV, keine Auswirkung für Landwirtinnen und Landwirte. Aus diesem Grund wäre eine UVG-basierte Datenerhebung durch den Bund nicht möglich.</p><p> </p><p>Gemäss der Pflanzenschutzmittelverordnung werden Wirkstoffgenehmigungen der EU in der Schweiz übernommen. Das Inverkehrbringen eines Pflanzenschutzmittels erfordert hingegen eine Schweizer Bewilligung. Dabei werden die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit der beruflichen Anwenderinnen und Anwender beurteilt und Auflagen (z.B. erforderliche Schutzausrüstung) vorgeschrieben. Im Rahmen des Aktionsplans zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln wurden die Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit der Landwirte untersucht. Die Studie liefert Hinweise, dass gewisse Krebserkrankungen und Schäden des Nervensystems, wie z.B. Morbus Parkinson, in der Landwirtschaft im Vergleich zu anderen Berufsgruppen häufiger vorkommen. Informationen zu Schutzmassnahmen für Anwenderinnen und Anwender bleiben daher zentral, um die Risiken zu minimieren.</p></span>
- <p>In Deutschland, Frankreich und Italien gilt Parkinson als Berufskrankheit von Landwirt:innen – nicht so in der Schweiz. Hierzulande fehlen angeblich die nötigen Daten. Während man die Zulassungen von Pflanzenschutzmitteln (PSM) aus diesen Ländern übernehmen will, gilt dies nicht für Forschungsergebnisse, die einen deutlichen Zusammenhang zwischen dem Einsatz von PSM und Parkinson zeigen. <br>- Ist dieses Vorgehen plausibel? <br>- Kann sich der Bund erlauben, diese Daten weiterhin nicht selbst zu erheben?</p>
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