Schweizer IDF-Soldaten im Gazastreifen
- ShortId
-
26.7100
- Id
-
20267100
- Updated
-
09.03.2026 16:04
- Language
-
de
- Title
-
Schweizer IDF-Soldaten im Gazastreifen
- AdditionalIndexing
-
09;2811;1216
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p>Der Bundesrat kann die Zahlen nicht bestätigen, weil es keine Meldepflicht für Militärdiensteinsätze von im Ausland lebenden Doppelbürgerinnen und Doppelbürger gibt. Gemäss Militärstrafgesetz Artikel 94 Absatz 2 bleiben Schweizerinnen und Schweizer straflos, die noch eine andere Staatszugehörigkeit besitzen, im anderen Staate niedergelassen sind und dort Militärdienst leisten. Dies gilt auch für in Israel niedergelassene schweizerisch-israelische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger.</p><p> </p><p>Ob im Einzelfall eine Strafverfolgung nach Schweizerischem Strafgesetzbuch Artikel 264 ff. in Betracht kommen könnte, haben die Strafverfolgungsbehörden zu beurteilen.</p></span>
- <p>Gemäss der britischen Rechercheplattform "Declassified UK" haben 508 Schweizer Doppelbürgerinnen und -bürger in der IDF im Gazastreifen gedient. Ohne Bundesratsbewilligung ist fremder Militärdienst gemäss Art. 94 MStG in der Schweiz verboten. <br>- Kann der Bundesrat diese Zahl bestätigen?<br>- Wie beurteilt er die Rechtslage dieser Personen?<br>- Was unternimmt er, um das Söldnerverbot gegenüber Israel durchzusetzen? <br>- Kommt auch eine Verfolgung gemäss Art. 264 ff. StGB in Betracht?</p>
- Schweizer IDF-Soldaten im Gazastreifen
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
-
- <span><p>Der Bundesrat kann die Zahlen nicht bestätigen, weil es keine Meldepflicht für Militärdiensteinsätze von im Ausland lebenden Doppelbürgerinnen und Doppelbürger gibt. Gemäss Militärstrafgesetz Artikel 94 Absatz 2 bleiben Schweizerinnen und Schweizer straflos, die noch eine andere Staatszugehörigkeit besitzen, im anderen Staate niedergelassen sind und dort Militärdienst leisten. Dies gilt auch für in Israel niedergelassene schweizerisch-israelische Doppelbürgerinnen und Doppelbürger.</p><p> </p><p>Ob im Einzelfall eine Strafverfolgung nach Schweizerischem Strafgesetzbuch Artikel 264 ff. in Betracht kommen könnte, haben die Strafverfolgungsbehörden zu beurteilen.</p></span>
- <p>Gemäss der britischen Rechercheplattform "Declassified UK" haben 508 Schweizer Doppelbürgerinnen und -bürger in der IDF im Gazastreifen gedient. Ohne Bundesratsbewilligung ist fremder Militärdienst gemäss Art. 94 MStG in der Schweiz verboten. <br>- Kann der Bundesrat diese Zahl bestätigen?<br>- Wie beurteilt er die Rechtslage dieser Personen?<br>- Was unternimmt er, um das Söldnerverbot gegenüber Israel durchzusetzen? <br>- Kommt auch eine Verfolgung gemäss Art. 264 ff. StGB in Betracht?</p>
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