Wiederholte Änderung des Geschlechts zum eigenen Vorteil
- ShortId
-
26.7109
- Id
-
20267109
- Updated
-
09.03.2026 16:19
- Language
-
de
- Title
-
Wiederholte Änderung des Geschlechts zum eigenen Vorteil
- AdditionalIndexing
-
28;2811
- 1
-
- PriorityCouncil1
-
Nationalrat
- Texts
-
- <span><p>1. Seit dem 1. Januar 2022 kann eine Person ihren Geschlechtseintrag durch eine einfache Erklärung auf dem Zivilstandsamt ändern (Art. 30<em>b</em> des Schweizerischen Zivilgesetzbuches). Dafür wird lediglich vorausgesetzt, dass sie «innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören». Eine solche Änderung des Geschlechtseintrags kann grundsätzlich auch mehr als einmal erfolgen, sofern in jedem Einzelfall die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, was grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann. Bestehen dagegen Hinweise darauf, dass die Person missbräuchlich handelt und es an der erforderlichen innerlichen Überzeugung fehlt, kommt es zu weiteren Abklärungen und das Gesuch um Änderung des Geschlechtseintrags wird unter Umständen abgelehnt. </p><p>Eine statistische Auswertung hat gezeigt, dass seit dem 11. November 2024 zwölf Personen die Erklärung zur Änderung des Geschlechts zwei Mal abgegeben und somit wieder auf ihr ursprüngliches Geschlecht zurückgewechselt haben. Fälle, in denen eine Person mehr als zwei Mal den Geschlechtseintrag geändert hat, gab es in diesem Zeitraum nicht. (Für die Zeit zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 11. November 2024 liegen uns keine Zahlen vor.)</p><p> </p><p>2. Der Bundesrat verfügt über keine Informationen bezüglich Ungleichbehandlung im Kontext von LGBTIQ. Das Bundesamt für Statistik führt allerdings Statistiken zu Widerhandlungen gegen die Antidiskriminierungsnorm (Artikel 261<sup>bis </sup>Strafgesetzbuch). Diese zeigen für das Jahr 2024, dass insgesamt 59 Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung erfasst wurden, von denen 25 von ausländischen Personen begangen wurden.</p></span>
- <p>1. Wie oft kann man von der vereinfachten Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts durch einfache Erklärung Gebrauch machen?<br>2. Offenlegung des Imports patriarchalischer Strukturen<br>- Wie viele der erhobenen Ungleichbehandlungen im Kontext von LGBTIQ wurden von Personen mit Migrationshintergrund begangen?<br>- Und wie viele von ausländischen Personen im Allgemeinen?</p>
- Wiederholte Änderung des Geschlechts zum eigenen Vorteil
- State
-
Erledigt
- Related Affairs
-
- Drafts
-
-
- Index
- 0
- Texts
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- <span><p>1. Seit dem 1. Januar 2022 kann eine Person ihren Geschlechtseintrag durch eine einfache Erklärung auf dem Zivilstandsamt ändern (Art. 30<em>b</em> des Schweizerischen Zivilgesetzbuches). Dafür wird lediglich vorausgesetzt, dass sie «innerlich fest davon überzeugt ist, nicht dem im Personenstandsregister eingetragenen Geschlecht zuzugehören». Eine solche Änderung des Geschlechtseintrags kann grundsätzlich auch mehr als einmal erfolgen, sofern in jedem Einzelfall die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, was grundsätzlich nicht ausgeschlossen werden kann. Bestehen dagegen Hinweise darauf, dass die Person missbräuchlich handelt und es an der erforderlichen innerlichen Überzeugung fehlt, kommt es zu weiteren Abklärungen und das Gesuch um Änderung des Geschlechtseintrags wird unter Umständen abgelehnt. </p><p>Eine statistische Auswertung hat gezeigt, dass seit dem 11. November 2024 zwölf Personen die Erklärung zur Änderung des Geschlechts zwei Mal abgegeben und somit wieder auf ihr ursprüngliches Geschlecht zurückgewechselt haben. Fälle, in denen eine Person mehr als zwei Mal den Geschlechtseintrag geändert hat, gab es in diesem Zeitraum nicht. (Für die Zeit zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 11. November 2024 liegen uns keine Zahlen vor.)</p><p> </p><p>2. Der Bundesrat verfügt über keine Informationen bezüglich Ungleichbehandlung im Kontext von LGBTIQ. Das Bundesamt für Statistik führt allerdings Statistiken zu Widerhandlungen gegen die Antidiskriminierungsnorm (Artikel 261<sup>bis </sup>Strafgesetzbuch). Diese zeigen für das Jahr 2024, dass insgesamt 59 Diskriminierungen aufgrund der sexuellen Orientierung erfasst wurden, von denen 25 von ausländischen Personen begangen wurden.</p></span>
- <p>1. Wie oft kann man von der vereinfachten Änderung des im Personenstandsregister eingetragenen Geschlechts durch einfache Erklärung Gebrauch machen?<br>2. Offenlegung des Imports patriarchalischer Strukturen<br>- Wie viele der erhobenen Ungleichbehandlungen im Kontext von LGBTIQ wurden von Personen mit Migrationshintergrund begangen?<br>- Und wie viele von ausländischen Personen im Allgemeinen?</p>
- Wiederholte Änderung des Geschlechts zum eigenen Vorteil
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