Unsicherheit bzgl. Aufhebung des Entsorgungsmonopols: Bleiben die Gemeinden auf den Kosten sitzen?

ShortId
26.7144
Id
20267144
Updated
16.03.2026 15:50
Language
de
Title
Unsicherheit bzgl. Aufhebung des Entsorgungsmonopols: Bleiben die Gemeinden auf den Kosten sitzen?
AdditionalIndexing
24;15;52
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Der Bundesrat hat im zweiten Halbjahr 2025 eine Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über Getränkeverpackungen hin zu einer umfassenden Verpackungsverordnung durchgeführt. Er wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2026 über die Inkraftsetzung entscheiden.</p><p>&nbsp;</p><p>Zur Umsetzung der überwiesenen Motion 20.3695 «Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Schweiz soll mehr Plastik rezyklieren» ist eine subsidiäre Rücknahmepflicht für die Inverkehrbringer von Getränkekartons und Einwegverpackungen aus Kunststoff vorgesehen. Händler und Herstellerinnen von Verpackungen werden verpflichtet, Getränkeverpackungen und Einwegverpackungen aus Kunststoff zurückzunehmen. Sie können diese Aufgabe an eine private Branchenorganisation delegieren. </p><p>Diese subsidiäre Rücknahmepflicht ist Aufgabe der Privatwirtschaft. Den Gemeinden werden hierfür keine Kosten auferlegt. Die Gemeinden können mit privaten Branchenorganisationen zusammenarbeiten, müssen aber in diesem Fall für ihren Aufwand entschädigt werden. </p></span>
  • <p>- Wie verhindert der Bundesrat, dass die neue Plastik- und Getränkekarton-Sammlung zu einem Defizitgeschäft für die Gemeinden wird und am Ende die Gebührenzahlenden drauflegen müssen?<br>- &nbsp;Wird der Bundesrat den Detailhandel verpflichten, Verpackungen an allen Verkaufsstellen zurückzunehmen, damit die Entsorgungslast nicht einfach auf die öffentlichen Sammelstellen abgewälzt wird?</p>
  • Unsicherheit bzgl. Aufhebung des Entsorgungsmonopols: Bleiben die Gemeinden auf den Kosten sitzen?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Der Bundesrat hat im zweiten Halbjahr 2025 eine Vernehmlassung zur Revision der Verordnung über Getränkeverpackungen hin zu einer umfassenden Verpackungsverordnung durchgeführt. Er wird voraussichtlich in der ersten Jahreshälfte 2026 über die Inkraftsetzung entscheiden.</p><p>&nbsp;</p><p>Zur Umsetzung der überwiesenen Motion 20.3695 «Förderung der Kreislaufwirtschaft. Die Schweiz soll mehr Plastik rezyklieren» ist eine subsidiäre Rücknahmepflicht für die Inverkehrbringer von Getränkekartons und Einwegverpackungen aus Kunststoff vorgesehen. Händler und Herstellerinnen von Verpackungen werden verpflichtet, Getränkeverpackungen und Einwegverpackungen aus Kunststoff zurückzunehmen. Sie können diese Aufgabe an eine private Branchenorganisation delegieren. </p><p>Diese subsidiäre Rücknahmepflicht ist Aufgabe der Privatwirtschaft. Den Gemeinden werden hierfür keine Kosten auferlegt. Die Gemeinden können mit privaten Branchenorganisationen zusammenarbeiten, müssen aber in diesem Fall für ihren Aufwand entschädigt werden. </p></span>
    • <p>- Wie verhindert der Bundesrat, dass die neue Plastik- und Getränkekarton-Sammlung zu einem Defizitgeschäft für die Gemeinden wird und am Ende die Gebührenzahlenden drauflegen müssen?<br>- &nbsp;Wird der Bundesrat den Detailhandel verpflichten, Verpackungen an allen Verkaufsstellen zurückzunehmen, damit die Entsorgungslast nicht einfach auf die öffentlichen Sammelstellen abgewälzt wird?</p>
    • Unsicherheit bzgl. Aufhebung des Entsorgungsmonopols: Bleiben die Gemeinden auf den Kosten sitzen?

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