Rückerstattung der Mineralölsteuer für konzessionierte Transportunternehmen – was gilt?

ShortId
26.7155
Id
20267155
Updated
24.03.2026 15:33
Language
de
Title
Rückerstattung der Mineralölsteuer für konzessionierte Transportunternehmen – was gilt?
AdditionalIndexing
48;2446;66
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <p>Konzessionierte Transportunternehmen sollten ab 2026 innerorts, ab 2030 ausserorts keine Rückerstattung der Mineralölsteuer mehr erhalten, ausser die Schifffahrt. Wegen der geplanten Aufhebung sind die Rückerstattungen in den Richtlinien 2019 zur Regulierungsfolgenabschätzung RFA nicht berücksichtigt. In der neuen CO2-Verordnung ist die Aufhebung jedoch nicht zu finden, auch nicht bei Anpassungen von Subventionen.<br>- Gilt für sie weiterhin Art. 18 des MinöStG?&nbsp;<br>- Wenn ja, warum?<br>- Wenn nein, was gilt?</p>
  • Rückerstattung der Mineralölsteuer für konzessionierte Transportunternehmen – was gilt?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <p>Konzessionierte Transportunternehmen sollten ab 2026 innerorts, ab 2030 ausserorts keine Rückerstattung der Mineralölsteuer mehr erhalten, ausser die Schifffahrt. Wegen der geplanten Aufhebung sind die Rückerstattungen in den Richtlinien 2019 zur Regulierungsfolgenabschätzung RFA nicht berücksichtigt. In der neuen CO2-Verordnung ist die Aufhebung jedoch nicht zu finden, auch nicht bei Anpassungen von Subventionen.<br>- Gilt für sie weiterhin Art. 18 des MinöStG?&nbsp;<br>- Wenn ja, warum?<br>- Wenn nein, was gilt?</p>
    • Rückerstattung der Mineralölsteuer für konzessionierte Transportunternehmen – was gilt?

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