Wegweisungen in die Türkei: Wie wird der Schutz vor politischer Verfolgung gewährleistet?

ShortId
26.7165
Id
20267165
Updated
16.03.2026 15:45
Language
de
Title
Wegweisungen in die Türkei: Wie wird der Schutz vor politischer Verfolgung gewährleistet?
AdditionalIndexing
2811;1231
1
PriorityCouncil1
Nationalrat
Texts
  • <span><p>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prüft jedes Asylgesuch im Einzelfall. Dies gilt auch für Asylgesuche türkischer Staatsangehöriger. Dabei prüft es, ob die asylsuchende Person die Voraussetzungen des Asylgesetzes an die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfüllt und gewährt gegebenenfalls Asyl.</p><p>&nbsp;</p><p>Erfüllt die asylsuchende Person die Voraussetzungen an die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht, so wird wiederum im Einzelfall geprüft, ob der Vollzug ihrer Wegweisung zulässig, zumutbar und möglich ist. Falls eine dieser Voraussetzungen nicht zutrifft, wird eine vorläufige Aufnahme verfügt.</p><p>&nbsp;</p><p>Das SEM stützt sich bei diesen Prüfungen jeweils auf seine länderspezifische Asyl- und Wegweisungspraxis. Angesichts der aktuellen Berichterstattung verfolgt das SEM die Lage in der Türkei sehr aufmerksam. Die Praxis zur Türkei wird – wie bei anderen Herkunftsländern auch – vor dem Hintergrund der Entwicklungen vor Ort sowie der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts laufend überprüft und gegebenenfalls anpasst.</p></span>
  • <p>Angesichts zunehmender Berichte über politisch motivierte Strafverfahren und eine Repressionswelle gegen Oppositionelle in der Türkei – etwa im Umfeld des Verfahrens gegen den ehemaligen Bürgermeister von Istanbul – stellt sich die Frage:&nbsp;<br>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass abgewiesene Asylsuchende bei einer Rückführung in die Türkei nicht politischer Verfolgung, willkürlichen Strafverfahren oder menschenrechtswidriger Behandlung ausgesetzt werden?</p>
  • Wegweisungen in die Türkei: Wie wird der Schutz vor politischer Verfolgung gewährleistet?
State
Erledigt
Related Affairs
Drafts
  • Index
    0
    Texts
    • <span><p>Das Staatssekretariat für Migration (SEM) prüft jedes Asylgesuch im Einzelfall. Dies gilt auch für Asylgesuche türkischer Staatsangehöriger. Dabei prüft es, ob die asylsuchende Person die Voraussetzungen des Asylgesetzes an die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft erfüllt und gewährt gegebenenfalls Asyl.</p><p>&nbsp;</p><p>Erfüllt die asylsuchende Person die Voraussetzungen an die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht, so wird wiederum im Einzelfall geprüft, ob der Vollzug ihrer Wegweisung zulässig, zumutbar und möglich ist. Falls eine dieser Voraussetzungen nicht zutrifft, wird eine vorläufige Aufnahme verfügt.</p><p>&nbsp;</p><p>Das SEM stützt sich bei diesen Prüfungen jeweils auf seine länderspezifische Asyl- und Wegweisungspraxis. Angesichts der aktuellen Berichterstattung verfolgt das SEM die Lage in der Türkei sehr aufmerksam. Die Praxis zur Türkei wird – wie bei anderen Herkunftsländern auch – vor dem Hintergrund der Entwicklungen vor Ort sowie der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts laufend überprüft und gegebenenfalls anpasst.</p></span>
    • <p>Angesichts zunehmender Berichte über politisch motivierte Strafverfahren und eine Repressionswelle gegen Oppositionelle in der Türkei – etwa im Umfeld des Verfahrens gegen den ehemaligen Bürgermeister von Istanbul – stellt sich die Frage:&nbsp;<br>Wie stellt der Bundesrat sicher, dass abgewiesene Asylsuchende bei einer Rückführung in die Türkei nicht politischer Verfolgung, willkürlichen Strafverfahren oder menschenrechtswidriger Behandlung ausgesetzt werden?</p>
    • Wegweisungen in die Türkei: Wie wird der Schutz vor politischer Verfolgung gewährleistet?

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